Beschlussvorlage - B/16/1566-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung einer auf zwei Jahre befristeten Planstelle im gehobenen Dienst, A 10 ÜBesG / Entgeltgruppe 9 TVöD innerhalb des Bereichs 3-2/Soziales im Fachbereich 3-2-10/Finanzen, Controlling, Planung.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]75.200 Euro jährlich (KGSt-Wert Beamter/Beamtin)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund der auch in Oberhausen dramatisch ansteigenden Flüchtlingszahlen besteht innerhalb des Bereichs 3-2/Soziales dringender personalwirtschaftlicher Handlungsbedarf.

 

Der aktuelle, aber auch der in kommenden Jahren zu erwartende hohe Zustrom der Flüchtlinge nach Oberhausen macht erforderlich, neben der Personalausstattung in der Sachbearbeitung der wirtschaftlichen Hilfen und der Sozialarbeit im Aufgabenfeld Asyl die Wahrnehmung der Rechnungs- und Abrechnungsaufgaben bei der Rechnungsstelle des Fachbereichs 3-2-10/Finanzen, Controlling, Planung zu stärken. Die Entwicklungen der Oberhausener Flüchtlingszahlen haben auch im Haushalts- und Rechnungswesen zu zusätzlichen Aufgaben geführt, die aufgrund des Arbeitsumfangs, der fachlichen Besonderheiten und insbesondere der damit verbundenen finanziellen Folgen für die Stadt Oberhausen nicht vom vorhandenen Personal zusätzlich erledigt werden können.

 

Nach derzeitigem Stand ist es dringend erforderlich, dass im Sachgebiet Rechnungsangelegenheiten des Fachbereichs 3-2-10/Finanzen, Controlling, Planung eine auf zwei Jahre befristete Planstelle (Vollzeit, A 10 ÜBesG tg TVöD EG 9, vorbehaltlich BWK) eingerichtet wird. Die jährlichen Personalkosten betragen für die Stelle 75.200 EUR pro Jahr (lt. KGSt).

 

Das Aufgabenspektrum umfasst:

 

  • Prüfung und Anweisung von Quartalsabrechnungen der Krankenkassen nach § 264 SGB V
  • Vereinnahmung der pauschalierten Landeszuweisungen bzw. spezifizierte Abrechnung bei Änderung der Landesvorgaben
  • Ermittlung und Abruf von Integrationspauschalen
  • Prüfung und Zahlbarmachung von Rechnungen verschiedener Träger
  • Durchführung der kompletten Abrechnung der Kosten der Notunterkünfte im Rahmen der Amtshilfe für das Land NRW
  • Mitarbeit und Unterstützung bei systemgesteuerten Zahlungen und Auswertungen/ Statistiken aus dem Verfahren AKDN-sozial, insbesondere im Zusammenhang mit Entwicklungen im Asylbereich

 

Die Einrichtung der Stelle soll befristet erfolgen, da die Flüchtlingssituation nicht vorhersehbar ist. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der damit einhergehende Aufwand bleiben abzuwarten.

 

Sollte tatsächlich ein Rückgang der Flüchtlingszahlen und in der Folge der zu bearbeitenden Fallzahlen eintreten, würde die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter bedarfsgerecht in anderen Aufgabenfeldern eingesetzt.

 

Da eine kurzfristige Besetzung der Stellen ausschließlich aus internem Personal wenig aussichtsreich ist, wird eine parallele interne und externe Ausschreibung der Stelle empfohlen.

 

Die notwendigen Beteiligungsverfahren wurden parallel eingeleitet.

 

 

Kurzfassung

Im Fachbereich 3-2-10/Finanzen, Controlling, Planung wird eine zusätzliche Stelle, befristet auf zwei Jahre, eingerichtet (A 10 ÜBesG tg Entgeltgruppe 9 TVöD).

Die Stelle wird intern und  extern ausgeschrieben und besetzt.

 

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