Beschlussvorlage - B/16/1641-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (Aufbringung einer Grenzmarkierung und Unterbinden des Parkens auf der östlichen Griesheimer Straße) 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

A/16/1068-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Bei der Griesheimer Straße, der Mörikestraße und dem Kiwittenberg handelt es sich um Sammelstraßen. An diesem Straßenzug liegen die Bismarckschule und die Kindertagesstätte Alstaden-West. Die Polizei Oberhausen weist darauf hin, dass sich die meisten Eltern beim Hol- und Bringverkehr ordnungsgemäß verhalten und dass Fehlverhalten geahndet würde. Geschwindigkeitsüberschreitungen konnten nicht festgestellt werden. In den Jahren 2014 und 2015 kam es zu vier Verkehrsunfällen mit leichten Sachschäden, aber ohne Personen­schaden.

Seitens der Stadt Oberhausen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen.

  • Eine Grenzmarkierung (sog. ZickZack-Markierung) wird im Bereich der Mörikestraße aufgebracht und verdeutlicht so das Verbot. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich viele Autofahrer ihres Fehlverhaltens bereits bewusst sind, sodass die positiven Wir­kungen nicht überschätzt werden sollten.

Im Bereich der Bismarckschule wird keine Grenzmarkierung aufgebracht, sodass die aktuell zeitlich befristeten Halteverbote nicht dauerhaft gelten. Dies bedeutet, dass der ohnehin knappe Parkraum in diesem Bereich nicht weiter verknappt wird.

  • Auf der östlichen Griesheimer Straße wir an einigen Stellen außerhalb der vorge-sehe­nen Stellplätze geparkt. Zum Erreichen dieser „illegalen“ Stellplätze muss der Gehweg gequert werden. Nach Beobachtung der Polizei führt dies zu kritischen Situationen für Kinder. Daher werden geeignete Maßnahmen getroffen, um das ille­gale Parken zu unterbinden. 
  •  

Folgende Maßnahmen sind nicht umsetzbar:

  • Pfosten zur Abtrennung des Gehweges sind nicht möglich. Mit Unterstützung der STOAG ist ein Fahrversuch durchgeführt worden. Selbst ohne Gegenverkehr oder andere störende Einflüsse ist es nicht möglich mit einem 12-Meter langen Solobus den Kurvenbereich zu passieren ohne den Gehwegbereich leicht zu überfahren. Dadurch, dass der Straßenzug durch Schulbusse befahren werden muss, ist die Gefahr des „Festfahrens“ zu groß, sodass keine Pfosten gesetzt werden können.
  • Verkehrsspiegel werden im Stadtgebiet durch die Stadt Oberhausen nicht ange­bracht. Die Spiegel werden von Kfz-Fahrern teilweise nicht wahrgenommen. Weiter­hin können sie beschlagen, verschmutzt, beschädigt oder Ziel von Vandalismus wer­den, sodass eine verlässliche Wirkung der Spiegel nicht gewährleistet ist.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung können nicht festgestellt werden. Daher ist ein Pikto­gramm zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Sicht der Poli­zei Oberhausen und der Stadt Oberhausen nicht notwendig.
  • Die Einrichtung einer Einbahnstraße wird nicht verfolgt, weil dies lange Umwege zur Folge hat. Dies würde bedeuten, dass einige Straßen im Umfeld durch mehr Verkehr be­lastet werden. Hinzu kommt, dass Einbahnstraßen wegen des fehlenden Gegenver­kehrs die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen.

 

 

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