Berichtsvorlage - M/16/1602-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezug

 

M/16/1037-01Umweltausschuss, Sitzung vom 27.08.2015

M/16/1091-01Landschaftsbeirat, Sitzung vom 24.09.2015

 

 

 

Sachdarstellung

 

Anlass

 

Mit der Fernwärmeschiene Rhein Ruhr soll ein Lückenschluss zwischen den beiden vorhandenen Fernwärmeschienen Niederrhein und Ruhr erfolgen. Die Stadt Oberhausen begrüßt grundsätzlich das Projekt, um u.a. unter Einbeziehung der GMVA in Oberhausen und durch die großräumige Nutzung von Abwärme einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Einsparung bei der Wärmeversorgung zu leisten. Gleichwohl bestehen bei der bisherigen Vorzugstrasse Konflikte vor allem aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes, die es gilt im weiteren Verfahren deutlich herauszuarbeiten und nach Möglichkeit durch Planungsoptimierungen zu vermeiden bzw. zu mindern.

 

Ein Vertreter der Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH wird die Vorplanung in den Sitzungen vorstellen.

 

 

Beschreibung des Vorhabens

 

Die Fernwärmetrasse wird aus zwei parallel verlaufenden Leitungen bestehen und auf einer Gesamtlänge von 22,6 km verlaufen. Das Stadtgebiet von Oberhausen wird mit der Leitungstrasse überwiegend entlang der Emscher und der Kleinen Emscher auf einer Länge von rund 10 km durchquert. Bei Arbeitsstreifenbreiten von rund 12 m (Überflurverlegung) bzw. 24 m (Unterflurverlegung) und dauerhaft baum- und strauchfreien Schutzzonen von rund 6 bis 8 m Breite ergibt sich eine erhebliche Flächeninanspruchnahme in Grünzügen, die für den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Naherholung von wichtiger Bedeutung sind. Darüber hinaus stellt die oberirdische Verlegung, bei der die Fernwärmeleitungen mit einer Höhe von 2 bis 3 m zuzüglich sogenannter Kompensationsbögen von 6 bis 7 m Höhe dauerhaft sichtbar sind, eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar.

 

Der Trassenverlauf befindet sich zurzeit in der Vorplanungsphase. Für das Vorhaben besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a Umweltverträglichkeitsprüfungs-gesetz (UVPG) durchzuführen.

 

Seit dem Scoping-Termin (zur Festlegung des erforderlichen Untersuchungsumfangs der UVP) im Februar 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Projektgesellschaft zahlreiche Besprechungen mit den Fachverwaltungen der einzelnen Städte durchgeführt und für die identifizierten Konfliktbereiche Alternativplanungen vorgelegt. Ein Beispiel, bei dem die Anregungen des Bereiches Umweltschutz aufgenommen wurden und eine alternative Trassierung gefunden wurde, stellt das Grundstück eines ehemaligen Landschaftsbaubetriebes an der Breilstraße zwischen Autobahn A 42 und Emscher dar. In diesem Teilabschnitt wird der ursprüngliche Trassenverlauf, der nördlich der Autobahn geplant war, auf die südliche Seite der Autobahn, auf das dann abgeräumte Gewerbegrundstück verlegt und somit ein erheblicher Eingriff in Wald und Waldmantel vermieden.

 

 

Anmerkungen zu den Schwerpunkten im Trassenverlauf, an denen Umweltbelange besonders betroffen sind

 

Im Folgenden werden Schwerpunkte im Trassenverlauf beschrieben, an denen die Betroffenheiten der Belange von Natur und Landschaft erheblich sind, und Hinweise gegeben, die aus Sicht der Fachverwaltung in der weiteren Planung berücksichtigt werden sollten. Eine detailliertere Prüfung ist zum jetzigen Planungsstand noch nicht möglich.

 

  • Kleine Emscher (Stadtgrenze Duisburg bis km 10,6)

Die ökologische Umgestaltung der Kleinen Emscher hat dazu geführt, dass sich die Kleine Emscher wieder als ein gliederndes und strukturierendes Element in der bestehenden Freiraumstruktur des Regionalen Grünzuges A und des zentralen Ost-West-Grünzugs im Emscher Landschaftspark darstellt. Die Maßnahme wurde 2012 abgeschlossen und hat sich seither sehr positiv entwickelt.

 

Der Leitungsverlauf entlang des “Pantoffelparks“ in Buschhausen ist bereits als Unterflurverlegung geplant und findet die Zustimmung der Verwaltung. Dagegen konnten die negativen Wirkungen der Fernwärmeleitung auf das Landschaftsbild in dem Abschnitt zwischen Brinkstraße und Skagerakstraße nicht behoben werden. Auf einer Länge von 500 m sind die Platzverhältnisse besonders eng, die Leitung kann nicht durch Gehölzstreifen abgepflanzt werden. Eine unterirdische Verlegung der Leitung innerhalb der Radwegstrecke musste aufgrund bereits vorhandener Leitungen verworfen werden. Aus Sicht der Fachverwaltung soll geprüft werden, ob es weitere Alternativen (z. B. Verlegung durch das angrenzende Gewerbegebiet) auf diesem Abschnitt gibt, die den soeben gewonnenen Freiraum an der Kleinen Emscher schonen.

 

  • Feuchtgebiet Grafenbusch (11,5 km bis 12,5 km )

Das Feuchtgebiet Grafenbusch liegt zwischen Emscher und Autobahn A 42 und ist Teil des Landschaftsschutzgebietes Grafenbusch. Das Bergsenkungsgebiet weist kleinflächig feuchte Wiesenbereiche und trockene Hochstaudenflure auf sowie ein größeres Stillgewässer mit Weidengebüschen und Röhrichtbeständen, das gemäß § 62 Landschaftsgesetz NRW unter Schutz steht. Geschützte Tierarten wie Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Waldkauz, Turmfalke und Mäusebussard wurden hier in der Vergangenheit kartiert. Das Gebiet ist bisher nicht durch Wege erschlossen, so dass Störungen z. B. durch Spaziergänger selten sind.

 

Dieser Bereich war zunächst durch die Fernwärmeleitung nicht berührt. Die geplante Leitung verlief entlang der Lindnerstraße. Diese Trasse hat sich aufgrund vorhandener Leitungen, einem Kanal und aufgrund des nahegelegenen Emscherdeiches als nicht durchführbar erwiesen. Aus diesem Grund wurden Alternativen gesucht, so dass aktuell eine oberirdische Verlegung der Fernwärmeleitung am südlichen Rand der A 42, am Rande des Biotops geplant wird. Auswirkungen bestehen in Form des Verlustes von bestehenden Biotopstrukturen auf einer Fläche von rund 3.200 m². Besonders problematisch wird die Baumaßnahme durch den Eingriff in das § 62-Biotop, für das die Wasserhaltung garantiert werden muss und sich nach dem Eingriff der Erhaltungszustand der lokalen Population der Kammmolche nicht verschlechtern darf.

 

Daher fordert die Fachverwaltung aufgrund des gesetzlichen Schutzstatusses dieses Bereiches, für die Verlegung der Fernwärmeleitung im Bereich Grafenbusch eine konsequente Abarbeitung aller alternativen Trassenführungen und für den Fall, dass hier die Leitung verlegt werden muss, eine detaillierte Risikoabschätzung der bautechnischen und dauerhaften Eingriffe sowie den späteren Einsatz einer ökologischen Baubegleitung durch ein Fachbüro mit Erfahrungen im praktischen Artenschutz.

 

  • Brache Vondern (14,7km bis km 16,7)

Die Brache Vondern ist Landschaftsschutzgebiet und hat neben ihrer Bedeutung als Fläche für den Naturschutz in großen Teilbereichen eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung. Trotz ihrer Nähe zur Autobahn ist die Fläche ein Anziehungspunkt für Naturinteressierte und Naturnutzer sowie Erholungssuchende. Dabei geht der Erholungswert der Brache Vondern von ihren Attributen einer Industriebrache aus. Mit ihren weiten Blickbeziehungen, ihrer Vielfalt und als identitätsstiftende Freifläche hebt sie sich ab von den klassisch ausgestatteten Stadteilparks mit Rasenflächen und Bänken.

 

Auf der Brache Vondern wird derzeit durch die Emschergenossenschaft von den dort errichteten Schachtbauwerken aus im unterirdischen Vortrieb der Abwasserkanal Emscher gebaut. Nach Ende der Bautätigkeiten der Emschergenossenschaft sollen auf der Fläche nur noch wenige unverzichtbare Wirtschaftswege auf der Brache verbleiben und ein mit der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet und der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmtes Pflege- und Entwicklungskonzept von der Emschergenossenschaft umgesetzt werden.

 

Die Auswirkungen durch die geplante oberirdische Verlegung der Fernwärmeleitung auf dieses Schutzgebiet bestehen in dem Verlust vorhandener Biotopstrukturen und Lebensräumen von Tieren auf einer Fläche von rund 12.000 m². Diese Flächeninanspruchnahme hat zwar keine dauerhafte Versiegelung zur Folge, allerdings wird sich dauerhaft eine Krautflur unter den Leitungen einstellen, die jährlich gemäht werden muss, und an die sich ein Betriebsweg aus Schotterrasen anschließt, wodurch sich eine erhebliche Minderung der Qualität vorhandener Strukturen ergibt.

 

Darüber hinaus handelt es sich bei der geplanten Fernwärmeschiene mit den dazugehörigen 6 bis 7 m hohen Kompensationsbögen um eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung.

 

Im bisherigen Abstimmungsprozess hat die Projektgesellschaft den ursprünglich geplanten Trassenverlauf im zentralen Bereich der Brache soweit optimiert, dass jetzt die Planung eine nahe an der Autobahn BAB A 42 gelegene oberirdische Verlegung vorsieht.

 

Auch unter Würdigung dieser Optimierung verbleibt durch den oberirdischen Verlauf aufgrund der massiven optischen Wirkung der Leitung ein erheblicher Eingriff ins Landschaftsbild und der damit verbundenen Erholungsfunktion. Insbesondere im Bereich der Brache Vondern – zwischen der Unterführung Glückaufstraße und der Osterfelder Straße – sollte aus Sicht der Fachverwaltung die Leitung unterirdisch verlegt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr GmbH plant im Sommer 2016 die Planfeststellung zu beantragen. Im Verfahren muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachvollziehbar darlegen, warum die Vorzugstrasse ausgewählt wurde, welche Alternativen geprüft wurden, und warum gegebenenfalls Varianten mit geringeren Umweltauswirkungen nicht realisierbar sind. Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung werden ein Landschaftspflegerischer Begleitplan mit einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sein sowie eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe II.

 

 

Kurzfassung

 

Die Stadt Oberhausen begrüßt grundsätzlich das Projekt, die Fernwärmeschienen Niederrhein und Ruhr unter Einbeziehung der GMVA in Oberhausen zu verbinden und durch die großräumige Nutzung von Abwärme bestehender Kraftwerke einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Einsparung bei der Wärmeversorgung zu leisten. Die geplante Fernwärmeschiene wird auf einer Länge rund 10 km das Stadtgebiet von Oberhausen überwiegend entlang der Emscher und der Kleinen Emscher queren. Der genaue Trassenverlauf befindet sich zurzeit in der Vorplanungsphase.

 

Zu den Schwerpunkten im Trassenverlauf, die besondere Betroffenheit der Belange von Natur- und Landschaftsschutz hervorrufen, gehört der Bereich der Kleinen Emscher und die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiche „Grafenbusch“ und „Brache Vondern“.

 

Wie bereits in den letzten Monaten praktiziert, wird es im weiteren Verfahren darum gehen, Konflikte mit Nutzungs- und Schutzansprüchen, die von der Vorzugstrasse des Vorhabenträgers ausgehen, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung deutlich herauszuarbeiten und durch Planungsoptimierungen Möglichkeiten der Vermeidung und Minderung zu finden.

 

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