Beschlussvorlage - B/16/1589-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.03.2016 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von insgesamt 13 städtischen Bäumen auf dem Gelände des John-Lennon-Platzes, Gemarkung Oberhausen, Flur 13, Flurstücke 211 und 213.

 

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Aufgrund des anstehenden Baubeginns zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung (Errichtung eines Mehrzweckraumes und U3-Gruppen) müssen insgesamt 13 Bäume, von denen fünf den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegen, gefällt werden.

 

Die Ersatzpflanzungen werden in Absprache mit dem Fachbereich Ökologische Planung/ Grünplanung durchgeführt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die OGM GmbH hat für das Grundstück John-Lennon-Platz, Gemarkung Oberhausen, Flur 13, Flurstücke 211 und 213 einen Antrag auf Fällung gestellt. Aufgrund des anstehenden Baubeginns zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung (Errichtung eines Mehrzweckraumes und U3-Gruppen) müssen insgesamt 13 Bäume, von denen fünf den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegen, gefällt werden.

 

Eine Baugenehmigung zu diesem Vorhaben wurde bereits mit Datum vom 21.01.2016 erteilt.

 

Es ist geplant, dass die für das Bauvorhaben erforderlichen Erdarbeiten im April 2016 durchgeführt werden. Hierzu ist die vorherige Fällung der insgesamt 13 Bäume notwendig.

 

Durch die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres (Vogelschutzzeit) verboten. Dies gilt nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse sind und nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können sowie behördlich zugelassen sind.

 

Im vorliegenden Fall liegt, wie zuvor beschrieben, eine Baugenehmigung vor. Die zeitnahe Erweiterung der Kindertageseinrichtung liegt im öffentlichen Interesse. Eine Fällung nach der Vogelschutzzeit (ab Oktober 2016) würde diese zeitnahe Umsetzung enorm verzögern und stünde somit in keinem Verhältnis zu dem vorgenannten öffentlichen Interesse. Folglich kann in diesem Fall eine Genehmigung auch innerhalb der Vogelschutzzeit erteilt werden. Diese wird mit der Auflage versehen, dass die Bäume vor der Fällung auf Brut- und Niststätten zu überprüfen sind.

 

Als weitere Auflage für die Fällung der oben genannten Bäume werden Ersatzpflanzungen auferlegt.

 

Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, um die Erdarbeiten nicht zu verzögern und um die Fällung vor Bildung von Brut- und Niststätten durchführen zu können. Brut- und Niststätten sind bei derzeitigen Witterungsverhältnissen nicht zu erwarten.

 

Die Baumkommissionsmitglieder haben zu genanntem Sachverhalt am 01.03.2016 ihr positives Votum für die Erteilung einer Fällgenehmigung abgegeben.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wird daher gebeten, die Fällung der insgesamt 13 Bäume auf dem Gelände des John-Lennon-Platzes zu beschließen.

 

 

 

 

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