Beschlussvorlage - B/16/1611-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflege- und Entwicklungskonzept für die RotbachaueLandschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNatSchG für die im Rahmen der Besucherlenkung erforderlichen Wege- und Brückenbaumaßnahmen im Naturschutzgebiet 1.1.1 „Hiesfelder Wald“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Landschaftsbeirat
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Beschlussfassung
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21.04.2016
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Sachverhalt
Begründung
Die Grundlagen des von der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR) erarbeiteten Pflege- und Entwicklungskonzeptes für die Rotbachaue im FFH- und Naturschutzgebiet Hiesfelder Wald wurden dem Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 24.09.2015 vorgestellt. Das gesamte Konzept und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Besucherlenkung wurden vom Beirat grundsätzlich befürwortet. Über notwendige landschaftsrechtliche Befreiungen zur Umsetzung des Konzeptes wurde aber noch nicht entschieden.
Nachdem die Beratungen weiter fortgeschritten sind, soll der Landschaftsbeirat jetzt – möglichst abschließend – beteiligt werden, bevor das abgestimmte Konzept der Bezirksvertretung Sterkrade und dem Umweltausschuss vorgestellt wird.
Das Pflege- und Entwicklungskonzept der BSWR beruht auf einer umfangreichen Untersuchung von Flora und Fauna. Auf Grundlage dieser Untersuchung sollen die weniger empfindlichen Bereiche für die naturnahe Erholungsnutzung attraktiver gestaltet und die ökologisch besonders empfindlichen Zonen der Rotbachaue weitgehend vom Besucherstrom freigehalten werden.
Dabei sollen zwei Wegeabschnitte in direkter Nähe zum Rotbach (am Unterlauf und im Bereich des Buchenbaches) verbessert und attraktiver gestaltet werden. So wird der Bachlauf in diesem Abschnitt erlebbar bleiben, während etwas mehr als die Hälfte der Rotbachaue als Lebensraum für die besonders schützenswerte Fauna und Flora weitgehend von Besuchern freigehalten wird. Die hier vorgesehenen besucherlenkenden Maßnahmen sollen einerseits durch behutsame Befestigung des vorhandenen Erdweges, andererseits durch Sperrung mit Baumstämmen und Schnittgut erfolgen. Durch den Neubau einer Brücke über den Rotbach und den Neubau eines kurzen Zuweges zu dieser Brücke wird ein neuer attraktiver Rundweg hergestellt.
Weil vollständig auf Zäune in der Natur verzichtet wird, werden die besonders schützenswerten Auebereiche nicht vollständig beruhigt werden können. Die sehr starke Reduzierung der Besucherfrequenzen wird aber eine sehr gute naturnahe Entwicklung ermöglichen.
Außer durch diese besucherlenkenden Maßnahmen soll die Entwicklung besonders naturnaher Waldgesellschaften auch anderweitig gefördert werden. Insbesondere sollen nicht bodenständige Gehölze entfernt werden, damit sich die Waldgesellschaften durch natürliche Sukzession optimal naturnah entwickeln können.
Am 21.12.2015 fand eine umfassende Begehung statt, an der neben den Mitgliedern des zum Thema Rotbach gebildeten Arbeitskreises des Landschaftsbeirats Vertreter/-innen aller beteiligten Institutionen und der Bezirksbürgermeister teilnahmen. Dabei wurden die Grundzüge der Planung vorgestellt, soweit dies bei der Vielzahl der Maßnahmen und der Größe des betroffenen Landschaftsraums möglich ist. Die von der BSWR vorgeschlagenen Maßnahmen fanden bei der Begehung allgemein Anklang. Die Abstimmung aller Details konnte natürlich im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht erfolgen.
Aufgrund der Lage des Oberhausener Teils der Rotbachaue im Naturschutzgebiet 1.1.1 „Hiesfelder Wald“ stehen der Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung des Wegenetzes und zum Neubau der Brücke die folgenden Verbote des Landschaftsplanes für Naturschutzgebiete entgegen:
Verbot 1
Bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land NW in der jeweils gültigen Fassung, sowie Verkehrsanlagen, Wege und Plätze und deren Nebenanlagen sowie Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörden unterliegen, zu errichten oder zu ändern, auch wenn für die jeweilige Maßnahme keine Planfeststellung, bauaufsichtliche Genehmigung, Anzeige oder sonstige baurechtliche Entscheidung erforderlich ist.
Verbot 2
Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen, oder auf andere Weise in ihrem Wachstum oder Bestand zu beeinträchtigen.
Verbot 10
Flächen außerhalb der Straßen, Wege, Park- und Stellplätze zu betreten, zu befahren, dort zu reiten sowie Fahrzeuge außerhalb von gekennzeichneten Flächen abzustellen.
Falls eine Beschilderung der Maßnahmen durch Erläuterungstafeln erfolgt, ist außerdem folgendes Verbot betroffen:
Verbot 6
Werbeanlagen, Bilder, Schilder oder Beschriftungen zu errichten oder anzubringen.
Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt eine Befreiung von diesen Verboten zu erteilen, weil dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt. Das Interesse an einer naturnahen Entwicklung in der Rotbachaue, die einen der ökologisch wichtigsten Fließgewässer-Lebensräume am gesamten Niederrhein darstellt, überwiegt das formale Festhalten an den genannten Verboten.
Die BSWR wird die Einzelheiten der Planung in der Sitzung vorstellen.
Der Landschaftsbeirat wird gebeten den oben genannten Beschluss zu fassen.
