Beschlussvorlage - B/16/1610-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflege- und Entwicklungsplan für das Untere ReinersbachtalLandschaftsrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNatSchG für die im Rahmen der Besucherlenkung erforderlichen Wege- und Brückenbaumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet 1.2.8 „Reinersbachtal“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Landschaftsbeirat
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
21.04.2016
|
Sachverhalt
Begründung
Das Reinersbachtal hebt sich durch ein bemerkenswertes Inventar im Bereich der Fauna, Flora und Vegetation hervor. Das Gebiet ist als Landschaftsschutzgebiet 1.2.8 ausgewiesen und Teilbereiche sind gesetzlich geschützte Biotope (nach § 30 BNatSchG). Gleichzeitig aber unterliegt es durch die dichte Besiedlung im Umfeld einem hohen Nutzungsdruck durch die Bevölkerung, was in dem verhältnismäßig kleinen Gebiet teils zu massiven Konflikten zwischen dem Naturschutz und den Belangen der Anwohner führt. Zwar wurde bereits 2002 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für das Gebiet vorgelegt, der auch dem Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 10.04.2003 vorgestellt und damals grundsätzlich befürwortet wurde, doch haben die Belastungen mit dem Fortschreiten der Bebauung nochmals zugenommen.
Die Biologische Station Westliches Ruhrgebiet führt im Reinersbachtal seit 2003 ein regelmäßiges Monitoring der Flora und Vegetation durch. Durch aktuelle umfangreiche Untersuchungen, die durch die Projektarbeit zweier studentischer Praktikantinnen der BSWR möglich wurden, lagen nun die Grundlagen für die Erarbeitung eines aktuellen Pflege- und Entwicklungsplans vor. Die besondere Herausforderung dieses Pflege- und Entwicklungsplans ist es, den Naturschutz einerseits und die Belange der Anwohner andererseits nach Möglichkeit in Einklang zu bringen, um das Konfliktpotential langfristig zu entschärfen. Daher liegt ein Schwerpunkt des Konzepts auf Maßnahmen der Besucherlenkung.
Das im März 2016 fertiggestellte Konzept sieht vor, dass die sehr empfindlichen Bereiche (nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope) weitgehend von den Besuchern freigehalten werden, und die naturnahe Erholungsnutzung auf die weniger empfindsamen Bereiche kanalisiert wird. (Die einzelnen Maßnahmen sind der Abbildung in der Anlage zu entnehmen.)
Dabei sollen einige Trampelpfade zurück gebaut bzw. durch eine Schafbeweidung unzugänglich werden. Trampelpfade entlang rückwärtiger Gärten dienen häufig der illegalen Beseitigung von Grünabfällen. Abgelegte Baumstämme vor den privaten Gartentoren sollen hier als Sperrung dienen.
Ein Trampelpfad, der mittig durch besonders wertvolle geschützte Lebensräume von Süden und Norden auf eine Brücke über den Reinersbach zuführt, wird durch die Verlagerung und den Neubau der Brücke an einer weniger empfindlichen Stelle überflüssig. Diese besucherlenkende Maßnahme soll einerseits die Lebensräume mit der schützenswerten Flora von Besuchern freihalten und andererseits dem Besucher weiterhin einen attraktiven Spazierweg anbieten. Der neu zu bauende Wegabschnitt wird mit einer Breite von 2 m und mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet.
Weil vollständig auf Zäune in der Natur verzichtet wird, werden die besonders schützenswerten Magerrasenstandorte nicht vollständig beruhigt werden können. Bei einer drohenden Zerstörung des §-30-Biotopes soll jedoch eine optische Absperrung errichtet werden (z. B. durch ein Holmengeländer).
Außer durch diese besucherlenkenden Maßnahmen soll die Entwicklung der besonders schützenswerten Biotope auch anderweitig gefördert werden. Insbesondere sollen nicht bodenständige Gehölze wie beispielsweise die Armenische Brombeere entfernt werden. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Aufstellung von Informationstafeln an den fünf Zuwegen zum Unteren Reinersbachtal.
Im Jahr 2015 fanden mehrere umfassende Begehungen durch die BSWR, den RVR und die ULB statt, in denen die Grundzüge der Planung festgelegt wurden.
Die Maßnahmen fanden bei der Begehung allgemein Anklang. Die Abstimmung aller Details konnte natürlich im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht erfolgen.
Als erster Schritt des Maßnahmenkataloges fand im Februar diesen Jahres die Beseitigung der Armenischen Brombeere auf den städtischen Flächen statt. Anschließend soll ab dem Frühjahr temporär eine kontinuierliche Beweidung der Flächen durch einen ortsansässigen Schäfer durchgeführt werden. Die Verlagerung der südwestlich vorhandenen Brücke und der Neubau der Brücke erfolgen durch den RVR. Die weitere Maßnahmenumsetzung ist im Anschluss der vorgenannten Maßnahmen vorgesehen.
Der Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung des Wegenetzes und zum Neubau der Brücke stehen die folgenden Verbote des Landschaftsplanes für Landschaftsschutzgebiete entgegen:
Verbot Nr. 1
Bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land NW in der jeweils gültigen Fassung, sowie Verkehrsanlagen, Wege und Plätze und deren Nebenanlagen sowie Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörden unterliegen, zu errichten oder zu ändern, auch wenn für die jeweilige Maßnahme keine Planfeststellung, bauaufsichtliche Genehmigung, Anzeige oder sonstige baurechtliche Entscheidung erforderlich ist.
Verbot Nr. 2
Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen, oder auf andere Weise in ihrem Wachstum oder Bestand zu beeinträchtig.
Verbot Nr. 7
Außerhalb befestigter Straßen- und Fahrwege, eingerichteter Park- und Stellplätze und außerhalb von Hofräumen ein Kraftfahrzeug zu führen oder abzustellen.
Verbot Nr. 8
Aufschüttungen, Verfüllungen, Veränderungen der Oberflächengestalt des Bodens, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen vorzunehmen.
Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtigt eine Befreiung von diesen Verboten zu erteilen, weil dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.
Das Interesse an einer naturnahen Entwicklung im Unteren Reinersbachtal, das einen ökologisch höchst seltenen Borstgrasbestand und weitere gesetzlich geschützte Biotope in einem naturschutzwürdigen Landschaftsschutzgebiet aufweist, überwiegt das formale Festhalten an den genannten Verboten.
Die BSWR wird die Einzelheiten der Planung in der Sitzung vorstellen.
Der Landschaftsbeirat wird gebeten den oben genannten Beschluss zu fassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
251,2 kB
|
