Berichtsvorlage - M/16/1599-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Sauberkeit in Oberhausen - Aktuelles Maßnahmenpaket -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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14.04.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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26.04.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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27.04.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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28.04.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Bezug
Drucksache Nr. A/16/0979-01 vom 22.06.2015
In der Sitzung am 22.06.2015 hat der Rat der Stadt Oberhausen den Änderungsantrag der Koalition zum Thema „Verbesserung der Sauberkeit in Oberhausen“ beschlossen. Die Verwaltung wurde mit der schriftlichen Beantwortung eines insgesamt fünf Punkte umfassenden Fragenkatalogs mit neun Einzelmaßnahmen beauftragt. Wegen der notwendigen Abstimmungen mit anderen Fachbereichen sowie den Wirtschaftsbetrieben Oberhausen GmbH (WBO) und der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) sind in dieser Vorlage teilweise nur Zwischenergebnisse dargestellt. Weitere Berichte werden zeitnah folgen, sobald konkrete Ergebnisse zu den jeweiligen Einzelmaßnahmen vorliegen.
1. Straßenbegleitgrün
1.1Gemeinsames Konzept von OGM GmbH und WBO GmbH zur Reinigung und Pflege
Zum Abbau von Schnittstellen und zur Schaffung von Transparenz für die Bevölkerung hat sich der Oberbürgermeister kürzlich mit den Gesellschaften WBO GmbH und OGM GmbH darauf geeinigt, dass die WBO GmbH die Dispositionshoheit bezüglich der zeitlichen Planungen und Organisation aller Reinigungs- und Pflegemaßnahmen im öffentlichen Raum erhält.
Die OGM GmbH stellt sicher, dass sich der von ihr beauftragte Dritte an diese Aufgabenverteilung hält. Nach einem halben Jahr soll diese Vorgehensweise evaluiert werden.
1.2.Einheitliche Hotline für Meldungen von Pflegedefiziten und Vermüllungen
Die Bevölkerung nutzt für Beschwerden unterschiedliche Ansprechstellen, die sich oftmals aus zurückliegenden Kontakten ergeben haben. Bereits seit vielen Jahren gibt es das Service-Telefon 825-3767„Wilde Müllkippen“ beim Bereich Umweltschutz (Fachbereich 2-2-30), bei dem illegale Müllablagerungen, vermüllte Grundstücke sowie verunreinigte Flächen, darüber hinaus aber auch Schäden und Mängel aller Art gemeldet werden können. Dennoch laufen Beschwerden auch mehr oder weniger regelmäßig bei der zentralen Rufnummer der Stadtverwaltung, dem Büro des Oberbürgermeisters, der WBO GmbH oder OGM GmbH auf.
Auch die bei der OGM GmbH im Februar 2014 eingeführte Beschwerde-Hotline 594-7777, bei der unter anderem Pflegedefizite oder Vermüllungen im Straßenbegleitgrün gemeldet werden können, hat zu keinem signifikanten Rückgang bei den anderen Ansprechstellen geführt. Die hohe „Streubreite“ der Beschwerden ist nach wie vor geblieben, ebenso die teilweise Mehrfachmeldung bei unterschiedlichen Stellen, was wiederum zu Mehrfachbeauftragungen führen kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Zusammenlegung der vorhandenen Hotlines / Ansprechstellen zu einer zentralen Beschwerdehotline sinnvoll, zielführend und effizienter.
Die Serviceline (Telefonzentrale „825-1“) der Stadtverwaltung ist für viele Bürgerinnen und Bürger der erste Kontakt zur Behörde, hier laufen Erstberatung und Weiterleitung an die zuständigen Stellen.
Seit Oktober 2013 hat die Serviceline - mit der Umstellung der Sperrmüllabfuhr auf ein Abrufsystem - die Aufgaben der Sperrmüllhotline zur Zufriedenheit aller Beteiligten übernommen. Aufgrund der zuvor genannten Sachverhalte könnte die Telefonzentrale ihren Service inhaltlich weiter ausbauen und als zentrale Beschwerdehotline für Mängelmeldungen - zunächst bei der Grünflächenpflege bzw. Sauberkeit (Wilde Müllkippen) - der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Beschwerden und Mängelmeldungen könnten anhand von Meldeformularen entgegengenommen und umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Von dort sollte jeweils eine Rückmeldung bei Erledigung erfolgen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Hotline-MitarbeiterInnen bei Nachfragen immer den aktuellen Sachstand kennen und unmittelbar Auskunft geben können. Diese Arbeiten sollen maßgeblich durch ein an die speziellen Bedürfnisse angepasstes Software-Programm unterstützt werden.
Vorteile dieser zentralen Hotline sieht die Verwaltung in der zentralen Erfassung der Beschwerden, der Kontrolle des Sachstandes sowie der guten telefonischen Erreichbarkeit unter einer einheitlichen Telefonnummer.
Die Aufgabenübertragung wird inhaltlich durch die Verwaltung weiter vorbereitet und dem Rat zu gegebener Zeit zum Beschluss vorgelegt.
2.Sperrmüll: Häufigere Änderung der Abfuhrbezirke
Bereits durch die Umstellung auf das System „Sperrmüll auf Abruf“ zum 1. Oktober 2013 hat die Sperrmüllfledderei deutlich abgenommen und wird von der überwiegenden Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr als Problem wahrgenommen. Neben der verdeckten Tourenplanung hat hierzu auch das Abholen der Elektrogroßgeräte direkt aus den Haushalten wesentlich beigetragen. Durch das Fehlen von werthaltigen Elektrogeräten ist es für die meisten Fledderer nicht mehr lohnend, den hohen Aufwand des Abfahrens der nun dreimal so großen Sperrmüllbezirke zu betreiben.
Mit dem im Sommer vorgenommenen Update der Sperrmüll-Software „Waste Watcher“ kann eine variablere Tourenplanung der Sperrmüllabfuhr erfolgen. Für die Zeitplanung von Abholaufträgen müssen allerdings auch weiterhin logistische Rahmenbedingungen wie das zugesagte Abholzeitfenster von maximal zehn Tagen berücksichtigt werden.
Daher werden sowohl das Prinzip der Terminumstellung (Wochentagwechsel) als auch der Zuschnitt der Abholbezirke – beides seit dem o. a. Software-Update relativ einfach möglich - von der WBO GmbH verstärkt angewandt, um den verbliebenen Sperrmüllfledderern die „Arbeit“ weiter zu erschweren.
3.Hundekot
3.1Planung von Standorten für Hundekotbeutel-Spender
Aufgrund vermehrter Beschwerden und Aktionen der Anwohnerinnen und Anwohner des Blücherplatzes hat die Verwaltung hier vier Hundekotbeutelspender mit den dazugehörigen Entsorgungsmöglichkeiten aufstellen lassen. Durch den Kommunalen Ordnungsdienst wurden seitdem verstärkte Kontrollen durchgeführt und die Ergebnisse dokumentiert.
Da es sich hierbei um ein Pilotprojekt handelt – erstmals im Stadtgebiet wurden Hundekotbeutelspender außerhalb der offiziellen Hundefreilaufflächen aufgestellt – erfolgte nach einer mehrmonatigen Probezeit eine umfassende Auswertung des Versuchs. Dabei zeigte sich, dass sich die Situation bezogen auf die Verunreinigung mit Hundekot sichtbar verbessert hat. Schwer einzuschätzen sind in diesem Zusammenhang jedoch der Einfluss der sozialen Kontrolle durch die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die flankierenden Maßnahmen wie Zivilkontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes und die Berichterstattung in der Presse. Daher schlägt die Fachverwaltung vor, den Versuch zunächst auf weitere unterschiedlich strukturierte Flächen auszuweiten, um verlässliche Aussagen machen zu können. Angedacht sind der Saporisha-Platz als stark frequentierter und teilweise befestigter innerstädtischer Platz, der Volkspark Sterkrade als klassische große Parkanlage, der Volksgarten Osterfeld als Park mit Waldcharakter und der Heinrich-Jochem-Platz (Bonmannpark). In diesem Zusammenhang soll auch die Praktikabilität unterschiedlicher Spendersysteme untersucht werden, um ein möglichst preiswertes, aber dennoch robustes Modell zu finden.
Vor Durchführung dieses erweiterten Versuchs muss zunächst die Finanzierung geklärt werden (siehe nachfolgendes Kapitel). Nach Auswertung der Versuchsergebnisse wird die Verwaltung den Rat unterrichten und ggf. Vorschläge für weitere Standorte von Hundekotbeutel-Spendern im Stadtgebiet unterbreiten.
3.2Kostenaufstellung für Anschaffung, Aufstellung und laufende Betreuung von Hundekotbeutel-Spendern
Planung und Kosten lagen bisher in der Verantwortung des Bereichs 2-4 Öffentliche Ordnung. Dies resultiert aus der Zuständigkeit für die Hundefreilaufflächen im Stadtgebiet, wo die Spender vor einigen Jahren erstmalig flächendeckend installiert wurden. Bei der Entsorgung von Hundekot handelt es sich jedoch um ein klassisches Abfallthema. Daher wurden in einem ersten Schritt die Aufgaben vom Bereich 2-4 auf den Bereich 2-2 Umweltschutz, Fachbereich 2-2-30 Klima- und Ressourcenschutz – Abfallwirtschaft – übertragen. Aktuell wird die Einstellung der zu erwartenden Kosten in den Haushalt 2017 vorbereitet. Gleichzeitig sollen, wie bereits im vorigen Kapitel erwähnt, mehrere unterschiedliche Spendersysteme erprobt werden, um das optimale System zu ermitteln und die Kosten möglichst niedrig zu halten.
Beim derzeit im Einsatz befindlichen Hundekotbeutel-Spendersystem belaufen sich die Gesamtkosten (Beschaffung, Montage) auf ca. 800 € pro Spender (ohne Papierkorb und laufende Betreuung).
Es muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Ausweitung des Angebotes auch die Leistungen für die laufende Betreuung (Beschaffung der Beutel, Auffüllen der Spender) durch die OGM GmbH und WBO GmbH in Rechnung gestellt werden. Deshalb prüft die Verwaltung, ob die derzeit gültigen Leistungsverträge entsprechend angepasst werden müssen.
Generell ist es sinnvoll, die Hundekotbeutel-Spender jeweils in Kombination mit einem Papierkorb als Entsorgungsmöglichkeit zu kombinieren. Momentan werden daher verschiedene technische Möglichkeiten geprüft, die Spender direkt an die vorhandenen Papierkörbe zu montieren oder ein System mit integriertem Papierkorb zu beschaffen.
3.3Aufstellen von Hinweisschildern
Die Verwaltung nimmt die Anregungen des Antrags auf und wird Standorte für Hinweisschilder für besonders anfällige Rasen- und Parkflächen vor der Sommerpause dem Umweltausschuss vorstellen. In diesem Zusammenhang werden auch verschiedene Schildervarianten sowie die damit verbundenen Kosten aufgeführt.
4.Stadtsauberkeit
4.1Konzept für Schwerpunktkampagnen
In den vergangenen Jahren hat die Abfallberatung der Stadt Oberhausen verschiedene Schwerpunktkampagnen zum Thema „Stadtsauberkeit“ durchgeführt wie z.B. die Aktionen „Oberhausen. Echt sauber“ und „Super Sauber Oberhausen“, die in Verbindung mit dem Oberhausener Frühjahrsputz durchgeführt wurden. Des Weiteren wurden seit 1996 drei verschiedene Plakatkampagnen durchgeführt, die zur Stärkung des Abfallvermeidungsgedankens und zur Bewusstseinsschärfung der Oberhausener Bürgerinnen und Bürger beigetragen haben. Aktuell wird in allen STOAG-Bussen mittels Seitenscheibenaufklebern für die Benutzung der Papierkörbe geworben. Zwei Linienbusse mit Außenwerbung fahren seit vielen Jahren durchs Stadtgebiet mit der Botschaft, unsere Stadt sauber zu halten, und auf dem Umweltmobil ist das Oberhausener Müllmaskottchen „Theo Tonne“ im Einsatz für eine saubere Stadt abgebildet.
Darüber hinaus hat die WBO GmbH im Rahmen der Einführung ihrer eigenen Image-Kampagne zu Beginn dieses Jahres einen Großteil ihrer Fahrzeuge mit Plakaten versehen. Auf einigen von ihnen wird auch für die Sauberkeit in unserer Stadt geworben.
Eine Erfolgsgeschichte in Sachen Stadtsauberkeit und Bürgerengagement ist der jährliche Frühjahrsputz. Er trägt wesentlich zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Wohnumfeld bei. Der Frühjahrsputz wird seit nunmehr 13 Jahren durchgeführt und erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit, was die gleichbleibend hohen Teilnehmerzahlen eindrucksvoll belegen. Integriert in den Frühjahrsputz ist die gleichzeitige Teilnahme an der Aktion „Der Pott putzt“, bei der zahlreiche Ruhrgebietsstädte ebenfalls ihr Stadtgebiet reinigen.
Erstmalig hat die Stadt Oberhausen in diesem Jahr die Frühjahrsputzaktion bei der europaweiten Aktion „Let's clean up Europe“ angemeldet. Ziel dieser Initiative ist es, gemeinsam ein Zeichen gegen das achtlose Wegwerfen von Abfällen – das sogenannte Littering - sowie Wilde Müllkippen zu setzen und für dieses Thema zu sensibilisieren.
Bereits seit 1999 wurden die ersten Sauberkeits-Patenschaften von engagierten Bürgerinnen und Bürgern übernommen. Aktuell kümmern sich in 49 Patenschaften Einzelpersonen, Anwohnergemeinschaften, Kindergärten und Schulen regelmäßig um die Sauberkeit in ihrem Umfeld und säubern z. B. Parks, Spielplätze, Grün- und Brachflächen, Straßenabschnitte und Wege. Speziell im Rahmen des Frühjahrsputzes wird regelmäßig um weitere Patinnen und Paten geworben, was vor allem in den letzten Jahren zu einem – wenn auch nur leichten - Anstieg geführt hat.
Die Verwaltung arbeitet zurzeit an einem neuen Konzept für weitere Sauberkeitskampagnen. Geplant ist vor allem eine Kommunikationskampagne zum Thema „Stadtsauberkeit“. Hier sollen in Form von „Mitmach-Aktionen“ alle Oberhausener Bürgerinnen und Bürger aufgerufen werden, sich aktiv und dauerhafter für eine saubere Stadt einzusetzen. Im Januar 2016 wurden in einem Workshop bereits die Ziele und Rahmenbedingungen der Kampagne festgelegt. Auf dieser Basis werden im nächsten Schritt Werbeagenturen aufgefordert, Ideen zur praktischen Umsetzung zu entwickeln.
4.2Prüfung der Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes
Eine Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) wird von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Aktuell gibt es einen Ratsbeschluss über die Aufstockung des KOD um sechs zusätzliche MitarbeiterInnen. Mit diesem zusätzlichen Personal können dann zukünftig verstärkt Schwerpunkte gesetzt werden.
5.Verwarn- und Bußgeldkatalog: Neufassung
Für Verstöße nach der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oberhausen“ können für die Tatbestände „Wegwerfen von Abfällen aller Art“ (§ 2 Abs. 2) und „Nichtbeseitigung von Verunreinigungen, die ein Tier verursacht hat“ (§ 3 Abs. 3), Verwarngelder genommen werden. Diese betragen im ersten Fall mindestens 10 €, im zweiten Fall mindestens 35 €. Allerdings arbeitet der Kommunale Ordnungsdienst seit einiger Zeit nicht mehr mit Verwarngeldern, sondern leitet sofort ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ein. Dies hat den Vorteil, dass die Bußgeldhöhe individuell nach Prüfung des Einzelfalls festgesetzt werden kann. Berücksichtigt werden dabei Aspekte wie Ort des Geschehens (z. B. Spielplatz), Gefährdung anderer Personen oder wiederholte Täterschaft.
Für Tatbestände, die im Rahmen der Abfallsatzung geahndet werden, gibt es keine Verwarngelder. Gleiches gilt für Vergehen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Hier setzt die Abfallsatzung Bußgelder im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bis zu 50.000 €, das Kreislaufwirtschaftsgesetz bis zu 100.000 € fest. Die Höhe des jeweils festgesetzten Bußgeldes richtet sich dabei nach Art und Menge der Abfälle, den entstandenen Entsorgungskosten für die Stadt, dem wirtschaftlichen Vorteil durch die illegale Entsorgung sowie der Tatsache, ob es sich evtl. um einen „Wiederholungstäter“ handelt.
Die Verwaltung hält daher eine Neufassung des Verwarn- und Bußgeldkataloges für nicht zielführend, da ohnehin im Zuge der aktuellen OWI-Verfahren dem Tatbestand angemessene Bußgelder verhängt werden. Hinzu kommt, dass z. B. im Rahmen von OWI-Verfahren nach dem Landeshundegesetz die Spanne der Bußgelder bereits vom Gesetzgeber verbindlich vorgegeben ist.
Kurzfassung
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die Einzelthemen des Änderungsantrags der Koalition zum Thema „Verbesserung der Sauberkeit in Oberhausen“. Die Themen „Häufigere Änderung der Abfuhrtermine beim Sperrmüll“, „Aufstellung von Hinweisschildern gegen Hundekot“, „Prüfung der Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes“ und „Neufassung des Verwarn- und Bußgeldkataloges“ konnten bereits abschließend behandelt werden. Zu den übrigen Punkten stellt die Vorlage den aktuellen Sachstand vor, teilweise in Verbindung mit einer Zeitschiene für die voraussichtliche endgültige Abarbeitung.
