Beschlussvorlage - B/16/1563-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Produktbereich 09 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation - (Auftrag 540009020171)hier: Teilmaßnahme A1 "Städtebauliches Gutachterverfahren für den öffentlichen Raum Innenstadt Sterkrade"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Wohnungswesen und städtebaul. Maßnahmen
- Bearbeitung:
- Christiane Jansen
- Verantwortung:
- Dittberner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung überplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 im Produktbereich 09 – Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation – wie folgt zu:
Auftrag:540009020171
Bezeichnung:Aktives Ortsteilzentrum Sterkrade
Sachkonto:543 132
Bezeichnung:Sonstige Geschäftsaufwendungen
Höhe:150.000,00 EUR
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2015 die Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade beschlossen (Drucksache B/16/1159-01).
Inhalt des Handlungskonzeptes ist u. a. die Teilmaßnahme A1 „Städtebauliches Gutachterverfahren für den öffentlichen Raum Innenstadt Sterkrade (ehemals: Gestaltungswettbewerb)“. Diese Maßnahme wurde auch im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms 2016 (STEP 2016) mit Gesamtausgaben von 150.000,00 EUR zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet. Sofern die Bezirksregierung Düsseldorf die beantragte Teilmaßnahme positiv bewertet, würde eine Förderung in Höhe von 80 % der Gesamtausgaben von 150.000,00 EUR erfolgen. Der mögliche Förderbetrag beliefe sich auf 120.000,00 EUR (davon Bundes- bzw. Landesmittel von jeweils 60.000,00 EUR).
Mit der Umsetzung der Teilmaßnahme A1 soll ein externes Büro beauftragt werden, hierzu ist kurzfristig eine Vergabe bzw. Ausschreibung erforderlich. Die Ergebnisse des städtebaulichen Gutachterverfahrens haben enorme Auswirkungen auf die Umsetzung weiterer Teilmaßnahmen. Würde die Umsetzung der Teilmaßnahme A1 erst nach Bescheiderteilung der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgen, würde sich die Umsetzung weiterer Teilmaßnahmen für die Innenstadt Sterkrade zeitlich um ca. ein Jahr verzögern.
