Beschlussvorlage - B/16/1555-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einstellung von Nachwuchskräften im feuerwehrtechnischen Dienst und Aufstockung von Ausbildungszahlen im Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie der Berufspraktikanten/innen im Jahr 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fehime Sakur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt für das Jahr 2016
- die Einstellung von 16 Brandmeisteranwärterinnen/Brandmeisteranwärtern,
- die Aufstockung um jeweils zwei Nachwuchskräfte für die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellte/r und Kauffrau/-mann für Büromanagement sowie
- die Aufstockung um 10 Erzieher/innen im Anerkennungsjahr für den Kinderpädagogischen Dienst.
Sachverhalt
Begründung
Feuerwehr
Ausgehend von der errechneten und prognostizierten Fluktuation im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie der Übernahme der Nachwuchskräfte in den nächsten Jahren wurde der Personalbedarf unter Berücksichtigung des Brandschutzbedarfs- und Rettungsbedarfsplans ermittelt. Dementsprechend soll zum 01.10.2016 ein zusätzlicher Grundlehrgang mit max. 16 Brandmeisteranwärtern/innen beginnen. Zudem wird darauf verwiesen, dass eine weitere Prüfung von Bedarfen erfolgt, die zu dem Ergebnis führen kann, dass zum 01.04.2017 weitere Einstellungen von Nachwuchskräften im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich werden.
Allg. Verwaltung
Auf den Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 22.06.2015 (B/16/0926-01) zur Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2016 wird verwiesen. Bereits dort wurde bezogen auf die Berufsgruppe im mittleren nichttechnischen Dienst der enorme Personalbedarf beschrieben. Ähnliches galt für den Bereich des Büromanagement. Die Festlegung der Ausbildungszahlen erfolgte unter Abwägung der Vorgaben aus den HSP-Beschlüssen 2012 ff..
Aktuell sind alleine im mittleren nichttechnischen Dienst mit Legitimation zur sofortigen Wiederbesetzung 23 Stellen vakant. Hinzukommt, dass nicht alle eingestellten Nachwuchskräfte nach der Ausbildung aus unterschiedlichen Gründen vollumfänglich zur Deckung der Bedarfe zur Verfügung stehen.
Nicht zuletzt auch vor den Herausforderungen, die mit der Flüchtlingssituation einhergehen, soll die Zahl der bereits beschlossenen Nachwuchskräfte in diesen beiden Berufsfeldern um insgesamt vier, möglichst jeweils zwei für die Berufsgruppen Verwaltungsfachangestellte/r und Kaufleute für Büromanagement aufgestockt werden. Eine weitere Erhöhung der Ausbildungszahlen ist aufgrund der ausgeschöpften Ausbildungskapazität derzeit nicht möglich. Dies gilt auch für den gehobenen Verwaltungsdienst.
Kinderpädagogischer Dienst
Auf den Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen s. o. wird erneut Bezug genommen. Zunehmend ist festzustellen, dass ein erheblicher Fachkräftebedarf in dem Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtungen besteht. Dem zu Folge sind vakante Stellen derzeit schlecht zu besetzen. Gleichzeitig wird das Angebot an Kindertageseinrichtungen erweitert, da die steigenden Kinderzahlen in Oberhausen sowie die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche dieses zwingend zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich machen. So baut die Stadt aktuell eine neue sechsgruppige Einrichtung im Knappenviertel, eine dreigruppige Einrichtung in Alt-Oberhausen und erweitert in Königshardt die bestehende Einrichtung um eine Gruppe. Auch der Ausbau der Plätze für unterdreijährige Kinder hat zu einem Anstieg der Fachkraftstellen geführt. So stieg von 2013 bis heute die Anzahl der Fachkräfte in städtischen Einrichtungen alleine um 33 Fachkraftstellen. Für die o. g. Neubauten sind weitere 21 Fachkraftstellen erforderlich.
Vor dem Hintergrund dieser rasanten Entwicklung soll aus Sicht der Personalentwicklung frühzeitig durch die Erweiterung von Berufspraktikanten(innen)stellen von 15 auf dann 25 geeignetes Personal an die Stadt Oberhausen gebunden werden. Eine Aufstockung der Stellen im Anerkennungsjahr für Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen wird nicht vorgeschlagen, da bereits die bewilligten Stellen kaum zu besetzen sind.
Anlagen
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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