Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/1557-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Koalition gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt:Anhebung der Ausbildungskapazitäten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP)
- Federführung:
- Koalition SPD - Die Grünen - FDP
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- W. Große Brömer , R. Wittmann , H.-O. Runkler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1.Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die am 22.06.2015 beschlossenen Ausbildungszahlen bedarfs- und kapazitätsorientiert zu erhöhen. Dies gilt für die Verwaltungs- sowie für die Spezialberufe (Feuerwehr, Erzieher, etc.).
2.Der Rat der Stadt spricht sich für eine unbefristete Übernahme gut geeigneter Auszubildender nach der Ausbildung aus.
3.Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, sich als Ausbilderinnen und Ausbilder zur Verfügung zu stellen. Dies soll mittels eines geeigneten Anreizsystems intensiviert werden.
Sachverhalt
Begründung
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass die am 22.06.2015 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Ausbildungszahlen nicht ausreichen. Vermehrt müssen Stellen extern ausgeschrieben und besetzt werden.
Eine Erhöhung der derzeitigen Ausbildungszahlen ist daher sinnvoll.
Eine Aufstockung der Ausbildungszahlen muss auch eine Übernahme nach der Ausbildung beinhalten, um den Bedarf der Verwaltung zu decken. Im Anschluss an die Ausbildung oder nach Ablauf einer einjährigen Bewährungszeit soll eine Übernahme – soweit die Nachwuchskräfte ihre Ausbildung mit guten Leistungen beendet haben, persönlich geeignet sind und der aktualisierte Bedarf der Verwaltung das rechtfertigt – stattfinden.
Die Erhöhung der Ausbildungszahlen erfordert auch eine ausreichende Anzahl an Ausbildungskapazitäten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll ein Anreiz geboten werden, sich als Ausbilderinnen und Ausbilder zur Verfügung zu stellen.
