Beschlussvorlage - B/16/1539-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer für drei Jahre befristeten Planstelle (Bildungsmanagement) im Bildungsbüro für das Förderprojekt "Bildung integriert"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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29.02.2016
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.03.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt - vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides - die Einrichtung einer zunächst für drei Jahre befristeten Stelle „Bildungsmanagement“ (Entgeltgruppe 12 TVöD) im Bildungsbüro entsprechend des Förderprojektes „Bildung integriert“.
Die Stelle soll zu 100 % refinanziert werden.
Sachverhalt
Begründung
Ausgangslage:
Die Stadt Oberhausen hat sich entsprechend des o. g. Beschlusses des Verwaltungsvorstandes für das dreijährige Förderprojekt „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beworben (Projektlaufzeit: 01.04.2016 bis 31.03.2019).
Projektbeschreibung:
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung beim Auf- und Ausbau der kommunalen Bildungslandschaft. Hierzu sind der Ausbau einer Datenbasis zur kontinuierlichen Bildungsberichterstattung sowie der Aufbau und die Sicherung von Netzwerken und Steuerungsgremien auf kommunaler Ebene erforderlich.
Es sind Strukturen zu entwickeln, die von verbindlichen Kooperationen aller Bildungsinstitutionen zur Optimierung der Bildungsinfrastruktur und Bildungsberatung bis hin zu einer noch stärkeren Einbindung des Bildungsgedankens in die strategische kommunale Planung reichen.
Damit soll ein Beitrag geleistet werden, bildungspolitische Entscheidungen datenbasiert und damit zielgenau zu treffen und so vorhandene Mittel möglichst effizient einzusetzen.
Die Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bildungsbereich sollen transparenter gestaltet, sowie qualitative und quantitative Verbesserungen der Angebotsstrukturen erreicht werden. Dadurch wird die Bildungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Zugänge zu passgenauen Angeboten verbessert, um so langfristig den Standort zu stärken, Fachkräfte (weiter) zu qualifizieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Zum Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements ist verpflichtend und förderfähig, ein Gesamtkonzept einer kommunalen Strategie für ein vor Ort gelingendes Lernen im Lebenslauf auf der Grundlage des Bildungsmonitorings zu entwickeln, das folgende Elemente beinhaltet:
− die Bündelung der auf verschiedene Ressorts verteilten Bildungszuständigkeiten und ‑aktivitäten und deren Zusammenführung in einem gemeinsam verantworteten Bildungsmanagement,
− die Möglichkeiten einer verbesserten Bildungsberatung vor Ort,
− die Einbindung der verschiedenen Schlüsselakteure der Bildung (z. B. Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfe, Schulen, Volkshochschulen, weitere Weiterbildungseinrichtungen, die Bundesagentur für Arbeit, Kammern, Unternehmen, Stiftungen, Hochschulen und andere relevante Bildungsakteure) in der Kommune über verbindliche und auf Nachhaltigkeit angelegte Kooperationsvereinbarungen.
Projektförderung:
Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand des Antragstellers für Personal, Reisemittel und IT-Technik (einschließlich technischem Support).
Dazu zählen Ausgaben für bis zu zwei wissenschaftliche Mitarbeiterinnenstellen/ Mitarbeiterstellen (je eine Stelle für Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring).
Weiterhin sind die Ausgaben für bis zu 12 eintägige und 3 mehrtägige Reisen im Inland pro Jahr je Mitarbeiterin und Mitarbeiter (vorkalkulatorisch bis zu insgesamt 6.500 Euro pro Jahr) zuwendungsfähig. Es handelt sich insbesondere um Reisen zu Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Konferenzen, Schulungen und Workshops, die im Rahmen des Programms vom BMBF sowie von den Transferagenturen angeboten werden.
Außerdem gehören die Ausgaben für die Beschaffung der notwendigen Basissoftware für den Betrieb des vom BMBF kostenfrei bereitgestellten IT-Instrumentariums für das Kommunale Bildungsmonitoring von bis zu 3.000 Euro sowie für einen hierauf bezogenen Support von bis zu 1.500 Euro pro Jahr zu den Zuwendungen.
Die Förderung ist zunächst auf drei Jahre begrenzt. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF.
Projektantrag Oberhausen:
Nach einer angeforderten Nachbesserung des Projektantrages vom 27.10.2015 durch den Projektträger (DLR) kann die Stadt Oberhausen mit einem Bewilligungsbescheid für die Projektlaufzeit vom 01.04.2016 bis zum 31.03.2019 rechnen.
Das Bildungsmonitoring ist bereits durch zwei Mitarbeiterinnen mit einem Stellenanteil von 40 % und 60 % in der abgeschotteten Statistikstelle verankert, die dem Dezernat 3/ Bildung, Schule, Familie zugeordnet ist. Damit kann das dortige Fachwissen in Bezug auf Datenaufbereitung und ‑erschließung sowie Sicherstellung der Datenqualität miteinbezogen werden. Das Bildungsmonitoring erhält damit eine eigenständige Vollzeitstelle. Die Stellen sind jeweils nach Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet. Der geforderte Eigenanteil der Kommune wird mit der Stelle für das „Bildungsmonitoring“ dargestellt.
Das Schema für die Projektstruktur und das Zielmodell ist als Anlage beigefügt.
Die Stelle für das Bildungsmanagement ist daher als Zeitstelle für die Projektdauer von zunächst drei Jahren im Bildungsbüro neu einzurichten und wird über die Projektmittel zu 100 % refinanziert. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 12 TVöD bewertet.
Die Projektleitung obliegt der Bereichsleiterin des Bereiches 4-5/Statistik und Wahlen.
Die Stelle wird parallel intern und extern ausgeschrieben.
Die notwendigen Beteiligungsverfahren werden gleichzeitig durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,9 kB
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