Beschlussvorlage - B/16/1529-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterführung des Gestaltungsbeirats
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Gertrud Hahne
- Beteiligt:
- Recht; Stadtplanung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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08.03.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Konsequenzen
Bezug
B/15/3361-01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[x]
Die Geschäftsstelle wurde im Fachbereich 5-1-20 Verbindliche Bauleitplan-ung/Denkmalschutz angesiedelt. Als Geschäftsstellenleitung wurde eine Kraft eingesetzt, die für Aufgaben der Bauleitplanung eingestellt worden war. Die von ihr in der Bauleitplanung zu erledigenden Aufgaben wurden dementsprechend zurückgestellt. Dieses ist möglichst zeitnah durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren.
Die Honorarkosten der fünf externen Sitzungsmitglieder belaufen sich im Jahr auf 6000,- € und werden aus den Finanzmitteln der Bauleitplanung entnommen. Die weiteren Aufwendungen für Drucksachen und Porto werden über das laufende Geschäft der Bauleitplanung gedeckt und fallen im Rahmen des laufenden Betriebs nicht ins Gewicht.
Die Sitzungsgelder für die Mitglieder der Parteien und Gruppen werden aus dem Etat für Sitzungsgelder finanziert.
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Evaluation des Gestaltungsbeirats nach einem Jahr Laufzeit
Der Rat der Stadt hat am 7. April 2014 beschlossen, einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Der Gestaltungsbeirat setzt sich zum einen aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Neben der Beigeordneten Sabine Lauxen sind dies die folgenden externen Fachleute:
1.Dipl.-Ing. Markus Kirschnick Dortmund- Architekt
2.Dipl.-Ing. Christof NellehsenDuisburg/Berlin- Architekt
3.Dipl.-Ing. Yasemin Utku Dortmund- Stadtplanerin
4.Prof. Dr.-Ing. Manfred WalzBochum- Städtebau
5.Dipl.-Ing. Christine WolfBochum- Landschaftsarchitektin
Den Vorsitz führte Herr Prof. Walz.
Zum anderen ist je ein Mitglied der im Rat vertretenen Partei und Gruppe als nicht stimmberechtigtes Mitglied im Gestaltungsbeirat vertreten.
Der Gestaltungsbeirat Oberhausen tagte nicht öffentlich. Die Sitzungstermine im Jahr 2015 waren am 24. Februar, am 19. Mai, am 18. August und am 17. November.
In den Sitzungen des Gestaltungsbeirats wurden Bauvorhaben, Konzepte und Planungen behandelt, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbilds von Bedeutung sind. In Abstimmung mit dem Vorsitzenden wurden die zu besprechenden Projekte ausgewählt. Insgesamt wurden 9 Projekte sowie ein Gutachterverfahren besprochen.
1. Sitzung am 24.02.2015
1. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Bahnhofstraße 60
2. Sitzung am 19.05.2015
2. Neubau des Job-Centers an der Marktstraße (ehem. Markthalle)
3. Nachnutzung Bibliothek Sterkrade (Mosaik und Neubau)
4. Bebauungsplan 657 A - Hunsrückstraße/Beckerstraße (ehem. Ostbad)
3. Sitzung am 18.08.2015
5. Erweiterung der Kita Villa Kunterbunt am John-Lennon-Platz
6. Bebauung am ehem. Hallenbad Osterfeld (mit Marienquartier und Reha-
Zentrum)
7. Aufstockung eines Seniorenheims, Julius-Brecht-Anger - AWO
4. Sitzung am 17.11.2015
8. Neuplanung einer Kindertageseinrichtung in Alsfeld
9. Bebauungsplan Dinnendahlstraße
Gutachterverfahren für das Bahnhofsumfeld Sterkrade
Ablauf
Die im Fachbereich 5-1-20 (Verbindliche Bauleitplanung/Denkmalschutz) angesiedelte Geschäftsstelle erarbeitete in Abstimmung mit dem Vorsitzenden die Tagesordnung. Vor jeder Sitzung wurden Projektunterlagen an die Mitglieder versendet.
Zum Sitzungstag wurden die Mitglieder und die Projektbeteiligten (Bauherren und Architekten) zur Sitzung eingeladen.
Nach einer kurzen Einführung durch die Verwaltung stellten die Projektbeteiligten mittels einer Präsentation ihr Projekt vor. Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats konnten nun Fragen zum Projekt stellen. Anschließend diskutierte der Gestaltungsbeirat im Beisein des Bauherren und Architekten in offener und konstruktiver Atmosphäre das Projekt.
Zum Schluss fasste ein stimmberechtigtes Mitglied bzw. der Vorsitzende die Diskussion zusammen und gab Empfehlungen zum Projekt. Eine Abstimmung mit förmlicher Stimmenauszählung war bisher nicht erforderlich.
Da der Gestaltungsbeirat nicht öffentlich tagt, waren die Bauherren und Architekten nur bei Ihrem eigenen Projekt anwesend und erhielten dazu einen Protokollauszug.
Auf Anregung der externen Fachleute wurden vor den Sitzungen Ortsbesichtigungen zu den einzelnen Projekten angeboten. Dieses Angebot wurde gerne angenommen.
Empfehlungen des Gestaltungsbeirats
Bei den Diskussionen wurde ein hohes Maß an die Qualität städtebaulicher Strukturen und deren architektonische Umsetzung erhoben. Die Sitzungen des Gestaltungsbeirats waren durch eine angenehme, offene und konstruktive Atmosphäre geprägt. Der Erfolg zeigt sich an der Übernahme von Empfehlungen des Gestaltungsbeirats in die vorgestellten Planungen.
1. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Bahnhofstraße 60
Der Architekt hat die Empfehlungen zur Fassadengestaltung eingearbeitet.
Allerdings hat sich der Investor zurückgezogen. Sollte es zu umfangreichen Änderungen des Entwurfs kommen wird der Gestaltungsbeirat erneut einbezogen.
2. Neubau des Job-Centers an der Marktstraße (ehem. Markthalle)
Im Rahmen des Förderprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" wird die
Stadt Oberhausen einen Wettbewerb ausloben, der das gesamte Gebäude einschließlich des Dachgartens umfasst.
Der Gestaltungsbeirat wird in den weiteren Projektverlauf eingebunden.
3. Nachnutzung Bibliothek Sterkrade (Mosaik und Neubau)
Die Sicherung des Mosaiks wird durch die Städtebauförderung unterstützt.
4. Bebauungsplan 657 A - Hunsrückstraße/Beckerstraße (ehem. Ostbad)
Im Rahmen der Verkaufsverhandlungen soll ein Freiflächenkonzept entwickelt werden.
5. Erweiterung der Kita Villa Kunterbunt am John-Lennon-Platz
Die baulichen Hinweise wurden berücksichtigt. Ein Freiflächenkonzept muss noch erarbeitet werden.
6. Bebauung am ehem. Hallenbad Osterfeld (mit Marienquartier und Reha-Zentrum)
Der Entwurfsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Bei neuen Entwürfen wird der Gestaltungsbeirat erneut eingebunden.
7. Aufstockung eines Seniorenheims, Julius-Brecht-Anger - AWO
Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats sind bisher noch nicht mit der Verwaltung vertieft worden.
8. Neuplanung einer Kindergartentageseinrichtung in Alsfeld
Die vom Gestaltungsbeirat empfohlene Fassadengestaltung wird übernommen.
9. Bebauungsplan Dinnendahlstraße
Die Empfehlungen werden im Rahmen des B-Planverfahrens geprüft.
Gutachterverfahren für das Bahnhofsumfeld Sterkrade
Der Gestaltungsbeirat wird über die Weiterentwicklung informiert und bei Bedarf erneut eingebunden.
Entwicklung
Um den Sitzungsablauf zu optimieren wurden Änderungsvorschläge aufgenommen und erprobt. Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats werden nun abwechselnd von einem stimmberechtigten Mitglied zusammengefasst, zuvor übernahm diese Aufgabe der Vorsitzende.
Die Absicht, den Vorsitz jedes Jahr rotieren zu lassen, wurde von den stimmberechtigten Mitgliedern vorgetragen. Über die Zusammenstellung der Unterlagen zu den Projekten wurde beraten und auch der Wunsch, intensiver bei Wettbewerbsvorhaben einbezogen zu werden, wurde benannt. Bei jeder Sitzung wird diskutiert, inwieweit die Projekte und die Arbeit des Gestaltungsbeirats in die Öffent-lichkeit getragen werden können. Insgesamt besteht der Wunsch des Gestaltungsbeirats, stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden.
Fazit
Durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Gestaltungsbeirat haben sowohl die Bauherren profitiert als auch perspektivisch das Stadtbild Oberhausens. Viele Empfehlungen des Gestaltungsbeirats führten zur verbesserten Gestaltung der Gebäude und des Stadtbilds.
Aufwand
Für das Jahr 2015 betrug der Stundenaufwand der Geschäftsstelle ca. 360 Stunden. Dies entspricht 30 Stunden pro Monat.
An den Sitzungen nahmen im Schnitt 7 Verwaltungsmitarbeiter/innen teil. Die vier Sitzungen dauerten zusammen 14 Stunden.
Voraussichtlich wird der Zeitaufwand zur Vorbereitung, Bearbeitung und Nachbereitung bei den künftigen Sitzungen in etwa gleichbleiben.
Da die Geschäftsstelle im Fachbereich 5-1-20 Verbindliche Bauleitplanung/Denkmalschutz angesiedelt wurde, konnte in dieser Zeit die Arbeitskraft nicht für den Aufgabenbereich der Bauleitplanung eingesetzt werden. Dies ist möglichst zeitnah durch geeignete Maßnahmen auszugleichen.
Die Honorarkosten der fünf externen Sitzungsmitglieder belaufen sich im Jahr auf 6000,- € und werden aus den Finanzmitteln der Bauleitplanung entnommen.
Die Sitzungsgelder für die Mitglieder der Parteien und Gruppen wurden aus dem Etat für Sitzungsgelder finanziert.
