Beschlussvorlage - B/16/1521-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die vorzeitige Auflösung der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael zum 31.07.2016 und damit verbunden die Überleitung der verbleibenden letzten beiden Jahrgänge in die Gemeinschaftshauptschule Alstaden zum Schuljahr 2016/17.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

 

Begründung

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 19.11.2012 (Drucksache Nr. B/15/2328-01) ist die auslaufende Schließung der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael, der Gemeinschaftshauptschule Albert-Schweitzer-Schule sowie der Gemeinschaftshauptschule Alstaden umzusetzen. Danach würde jeweils der letzte Jahrgang der drei Hauptschulen zum Ende des Schuljahres 2017/18 die Schulen verlassen. Hintergrund des o. g. Beschlusses waren die zurückgehenden Anmeldezahlen an den Hauptschulen.

 

In der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael werden im laufenden Schuljahr 2015/16 insgesamt 130 Schüler/innen in den Klassen acht, neun und zehn beschult.

 

Die Schülerzahlentwicklung an den Oberhausener Hauptschulen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Schülerzahlen in Hauptschulen

 

Schuljahr 2015/16

Ohne Schulorganisatorische Maßnahme

Schuljahr 2016/17

Mit Schulorganisatorische Maßnahme

Schuljahr 2016/17

 

St. Michael

 

130

 

71

 

0

 

Albert-Schweitzer

 

144

 

89

 

89

 

Alstaden

 

203

 

138

 

209

 

Ein geordneter Schulbetrieb mit guter Unterrichtsversorgung ist in der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael aufgrund der geringen Schülerzahl und dementsprechend geringen Lehrerzahl nicht mehr möglich. Nach intensiver Beratung zwischen der Schulverwaltung, der Unteren Schulaufsicht, den Schulleitungen sowie den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler soll daher die Schließung der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael sowie die Überleitung der verbleibenden zwei Jahrgänge in die Gemeinschaftshauptschule Alstaden zum Schuljahr 2016/17 erfolgen.

 

Für die Überleitung in die Gemeinschaftshauptschule Alstaden spricht u.a., dass es sich hierbei um den größten Standort der drei Hauptschulen handelt. Das Gebäude verfügt über genügend Raum, um die Überleitungen der verbleibenden beiden Jahrgänge der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael zu realisieren.

Ein weiterer Grund für diese Standortwahl liegt in der räumlichen Nähe der Gemeinschaftshauptschule Alstaden zum Hans-Sachs-Berufskolleg, die eine weiterhin enge Kooperation zum Aufbau von beruflichen Perspektiven für die Schülerinnen und Schüler sichert.

 

 

 

Die Untere Schulaufsicht hat zugesichert, unter den o. g. Voraussetzungen eine Überleitung der verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael im Klassenverband mit dem vertrauten Lehrpersonal zu unterstützen.

 

Die Schulkonferenz der Städtischen Katholischen Bekenntnisschule St. Michael hat einem Wechsel der verbleibenden jetzt 8. und 9. Klassen  in die Hauptschule Alstaden zum kommenden Schuljahr 2016/17 zugestimmt.

 

Gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 SchulG bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde. Nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt wird die Schulverwaltung das Genehmigungsverfahren einleiten.

 

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2017/18

auch an der Albert-Schweitzer-Hauptschule eine vorzeitige Auflösung erforderlich wird.

 

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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