Beschlussvorlage - B/16/1514-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen entsendet zwei Vertreter / Vertreterinnen als ordentliche Mitglieder in den Umlegungsausschuss der Stadt Oberhausen

 

 

MitgliedStellvertreter/in

 

 

1.                              

 

 

2.                              

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Konsequenzen

Bezug

 

Baugesetzbuch, § 46 und Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 (GV.NRW. S. 220), zuletzt geändert am 18.07.2013 (GV.NRW. S. 493)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ X ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstigekeine

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 46 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 3, 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs hat der Rat der Stadt Oberhausen einen Umlegungsausschuss zu bestellen.

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, zwei Mitglieder müssen dem Rat der Stadt angehören. Die Amtszeit der Mitglieder des Rates besteht solange, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat. Nach der Neuwahl des Rates muss eine Neubestellung der beiden Mitglieder des Rates und ihrer Vertreter/innen erfolgen.

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