Beschlussvorlage - B/16/1514-01
Grunddaten
- Betreff:
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Umlegungsausschuss der Stadt OberhausenBestellung von zwei Mitgliedern des Rates der Stadt und ihrer Stellvertreter für den Umlegungsausschuss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Geodaten, Vermessung und Kataster
- Bearbeitung:
- Daniela Frenzel
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung; Stadtkanzlei
- Verantwortung:
- Küppers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.03.2016
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Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 46 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 3, 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs hat der Rat der Stadt Oberhausen einen Umlegungsausschuss zu bestellen.
Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, zwei Mitglieder müssen dem Rat der Stadt angehören. Die Amtszeit der Mitglieder des Rates besteht solange, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat. Nach der Neuwahl des Rates muss eine Neubestellung der beiden Mitglieder des Rates und ihrer Vertreter/innen erfolgen.
