Beschlussvorlage - B/16/1548-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss beschließt das in der Anlage beigefügte Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Ausbau der Schulsozialarbeit zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf kommunaler Ebene ist seit 2006 ein wichtiger Baustein der Oberhausener Bildungslandschaft.

 

Zur Stärkung der erzieherischen Handlungskompetenz von Schulen durch Schulsozialarbeit, hat die Stadt Oberhausen in den vergangenen Jahren durch kommunale Förderung aber auch durch Landes- und Bundesförderung die Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen ausbauen können. Einsatz zur Entwicklung: Im Jahr 2006 waren 11,5 Schulsozialarbeiter/Innen an Oberhausener Schulen tätig. Heute sind es bereits 45,05 Schulsozialarbeiterstellen an 41 Oberhausener Schulen im Einsatz (incl. Landesstellen).

 

Neben dem quantitativen Ausbau der Schulsozialarbeit soll auch in Zukunft besonderer Wert auf die konzeptionelle Gestaltung der Schulsozialarbeit gelegt werden.

Dazu hat der Schulausschuss der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung am 19.11.2014 (Drucksache B/16/0453-01) die Einrichtung eines „Lenkungskreises Schulsozialarbeit“ beschlossen. In dem Lenkungskreis sind die Träger der Schulsozialarbeit, Vertreter/innen aller Schulformen, die Schulaufsicht und der Bereich Kinder, Jugend, Bildung der Stadt Oberhausen vertreten. Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Entwicklung und Fortschreibung eines Rahmenkonzeptes zur Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen.

 

Die Erarbeitung des Rahmenkonzeptes erfolgte in einer Unterarbeitsgruppe des Lenkungskreises Schulsozialarbeit unter Beteiligung von Vertreter/innen der Schulen, der Träger der Schulsozialarbeit, der Schulaufsicht, des Kommunalen Integrationszentrums (KI) und von Schulsozialarbeiter/innen. Die multiprofessionale Arbeitsgruppe des Lenkungskreises Schulsozialarbeit hat einen Entwurf erarbeitet und dem Lenkungskreis Schulsozialarbeit vorgestellt. Der Lenkungskreis Schulsozialarbeit hat dem Rahmenkonzept in seiner Sitzung am 19.01.2016 zugestimmt. In den Schulleiterdienstbesprechungen aller Schulformen wurde über das Rahmenkonzept informiert und die Schulleitungen haben ein positives Votum abgegeben.

 

Das schulform- und trägerübergreifende Rahmenkonzept Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen hat zum Ziel, einen Orientierungsrahmen zu bieten und Handlungssicherheit für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die Schulen, die Träger und allen weiteren Beteiligten zu bieten. Darüber hinaus ist das Rahmenkonzept die Grundlage für die Entwicklung eines schuleigenen Konzeptes für Schulsozialarbeit, welches im Schulprogramm der jeweiligen Schulen zu verankern ist und Bestandteil der Kooperationsverträge zwischen Schule, den Trägern der Schulsozialarbeit und der Stadt Oberhausen ist.

Dieses Konzept gibt Hinweise auf wichtige Qualitätsmerkmale, die zu einem gelingenden Kooperationsprozess aus der Perspektive eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses beiträgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Entwurf Rahmenkonzept für

Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen

 

Stand Januar 2016

 

 

1.

Schulsozialarbeit als Bestandteil der kommunalen Handlungsstrategie

2.

Rechtliche Grundlagen und Akteure

3.

Zielgruppe der Schulsozialarbeit

4.

Ziele und Schwerpunkte der Schulsozialarbeit in Oberhausen

5.

Schuleigene Konzepte

6.

Angebote und Kernleistungen

7.

Rahmenbedingungen

 


Rahmenkonzept  für Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen

 

1. Schulsozialarbeit als Bestandteil der kommunalen Handlungsstrategie

Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule hat in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Dies verdeutlicht u.a. der steigende Bedarf nach längerer und verlässlicher Betreuung der Kinder und Jugendlichen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schule wird zunehmend zum „Lebensort“ für junge Menschen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Angebote „Ganztagsschule“ und „Übermittagsbetreuung“.

Aber auch Problemlagen  wie z.B. Isolation, Verwahrlosung, Gewaltbereitschaft, fehlende Berufsperspektiven und Schulverweigerung von und bei Kindern und Jugendlichen sowie die Entwicklungen innerhalb von Sozialräumen (demografischer Wandel, erhöhte Arbeitslosigkeit, Segrationstendenzen,…) machen es notwendig, dass zusätzliche Handlungsansätze erforderlich sind, die über die bereits bestehenden institutionellen Modelle der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule hinausgehen. Das vorliegende Rahmenkonzept für die Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen soll einen solchen Handlungsansatz ermöglichen.

Festzuhalten ist zunächst einmal, dass Jugendhilfe und Schule grundsätzlich einen gemeinsamen Auftrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen haben und beide arbeiten in einem gemeinsamen räumlichen Bezugssystem: dem Sozialraum bzw. der Kommune.

Während die Schule sowohl einen Bildungsauftrag (Erwerb schulischer Qualifikationen und Abschlüsse, Wissensvermittlung) als auch einen Erziehungsauftrag (Persönlichkeitsbildung und die Entwicklung sozialer Kompetenzen) hat und damit den Focus auf die bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen legt, bietet die Schulsozialarbeit neben der engen Organisation des schulischen Alltags sowohl eigenständige als auch ergänzende, flexible Beratungs- und Unterstützungsleistungen, um das Wohl des Kindes und sein Recht auf Erziehung abzusichern.

Schulsozialarbeit bildet hier eine zentrale Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe und bietet damit prinzipiell ein unverzichtbares Handlungsfeld im Rahmen einer kommunalen Handlungsstrategie. Wesentliches Ziel ist, Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen und den Abbau sozial benachteiligender Strukturen anzustreben.

Durch eine kommunale Handlungsstrategie, die sich aus der laufenden Sozial- bzw. Jugendhilfeplanung ableitet und dabei immer die Gesamtkommune mit ihren einzelnen Sozialräumen im Blick hat, soll es möglich werden:

  • Bedarfe zu erkennen und zu benennen
  • verfügbare Kapazitäten zielgerichtet einzusetzen
  • (kommunale) Prozesse und Projekte, die nicht primär der Schulsozialarbeit zuzuordnen sind, bei Bedarf unterstützend in die operative Schulsozialarbeit einzubinden.

Eine kommunale Handlungsstrategie kann aber nur umgesetzt werden, wenn alle Akteure, die im Rahmen von Schulsozialarbeit tätig sind – unabhängig von den Finanzierungssträngen der einzelnen Projekte und Aktivitäten – eng miteinander kooperieren.

Dabei unterscheiden sich Ziele und Interessen auf Grundlage der Aufträge der jeweiligen Geldgeber. Die konkrete Arbeit fokussiert bestimmte Bedarfe (wie z.B. Schulverweigerung), berücksichtigt bestimmte Schulformen (wie z.B. Grund- und Förderschulen) oder eine spezielle Zielgruppe, ohne konkret in eine kommunale Handlungsstrategie eingebunden zu sein.

„Schulsozialarbeit“ und „Soziale Arbeit“ findet an Oberhausener Schulen, bezogen auf die Ausrichtung und Finanzierung, in unterschiedlichen Modellen statt. Sie werden finanziert durch

  • die Stadt Oberhausen
  • das Bildungs- und Teilhabepaket
  • Landesmittel (Umwandlung von Lehrerstellen in Sozialarbeiterstellen)
  • die neue Landesförderung (BUT-Ersatz)
  • die Projekte „JSIQ“ (Jugend stärken im Quartier), „Empower“  u. a.
  • unterstützende Projekte der Jugendhilfe (LRS-Förderung, Collnes-Trainings etc)
  • sonstige diverse Kleinprojekte mit unterschiedlicher Finanzierungsstruktur (Sponsoren und Drittmittel aus unterschiedlichen Förderprogrammen)

Notwendig wird damit ein Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit in Oberhausen, das im übertragenen Sinne eine Klammer um alle Angebote und Projekte zur Schulsozialarbeit legt und verbindliche Leitlinien definiert, unter denen Schulsozialarbeit in Oberhausen stattfindet.

So werden mit dem Rahmenkonzept folgende Ziele verfolgt. Es soll:

  • die eigentliche Zielgruppe der Schulsozialarbeit, die Kinder und Jugendlichen an den Schulen, in den Mittelpunkt der Aktivitäten stellen,
  • zu einer Verbesserung der Situation an Schulen in benachteiligten Sozialräumen und zu einer Versorgung mit sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften an möglichst allen Oberhausener Schulen führen,
  • schulform- und trägerübergreifend wirken können, um einen Orientierungsrahmen  zu bieten und Handlungssicherheit vermitteln,
  • die Grundlage  für die Entwicklung schuleigener Konzepte für Schulsozialarbeit bilden,
  • dazu beitragen, unterschiedliche Förderstränge inhaltlich miteinander zu verknüpfen,
  • die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Trägern und Schulen bilden.

 

 

2. Rechtliche Grundlagen und Akteure

Die Schulsozialarbeit wird auf Bundesebene in keiner Rechtsgrundlage namentlich erwähnt. Als Grundlage wird die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) beschriebene Kooperation von Jugendhilfe und Schule herangezogen:

„Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe)

Des Weiteren fällt Schulsozialarbeit unter die Ausgestaltungsmöglichkeiten von schulischer Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (eher defizitorientierte Konzepte) und/oder der schulbezogenen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (eher präventiv orientierte Konzepte). Außerdem schreibt § 81 SGB VIII eine Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die strukturelle Zusammenarbeit mit Schulen und Stellen der Schulverwaltung vor.

Da das Oberhausener Rahmenkonzept einen deutlichen präventiven Charakter haben soll, ist außerdem der Bezug auf § 2 SGB VIII (Aufgaben der Jugendhilfe) und § 14 SGB VIII (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) relevant.

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW–SchulG; Stand 2013) werden in § 5 die Öffnung von Schule sowie die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern/-innen geregelt. So heißt es in § 5 Abs.2 SchulG, dass „Schulen (...) in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammenarbeiten [sollen].“

§ 58 SchulG benennt, „… im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken bei der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit“. Dies gilt somit auch für die im Landesdienst stehenden Fachkräfte für Schulsozialarbeit.

§ 59 Abs.2 SchulG legt fest, dass die Schulleiterin oder der Schuleiter grundsätzlich das Hausrecht wahrnimmt. Prinzipiell kann „sie oder er (…) als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen“. Das bedeutet gemäß Punkt 3.8 im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 (ABI. NRW. S. 97, 142): „Die im Landesdienst stehenden Fachkräfte für Schulsozialarbeit unterliegen dem Direktionsrecht der jeweiligen Schulleitung, … .“

Fachkräfte der Schulsozialarbeit, die bei Trägern angestellt sind, unterliegen vorrangig der Dienst- und Fachaufsicht des jeweiligen Trägers. Die Weisungsbefugnis der Schulleitung beschränkt sich damit auf schulorganisatorische Fragestellungen und Regelungen, die im Rahmen des schuleigenen Konzeptes zur Schulsozialarbeit gemeinsam mit dem zuständigen Träger getroffen worden sind.

Der bereits zuvor erwähnte Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zur Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2008 ist prinzipiell eine wichtige Basis für das Handlungsfeld „Schulsozialarbeit“.

Hier werden die Grundlagen geschaffen, die Voraussetzungen sind für die Besetzung von Lehrerstellen mit Schulsozialarbeitern/-innen und der Umfang der Beschäftigungsmöglichkeiten sowie arbeitsrechtliche Hinweise. Außerdem bietet der Erlass eine konzeptionelle Grundlage für Schulsozialarbeit in NRW, eingebunden in sozialräumliche Konzepte der Jugendämter – ungeachtet der verschiedenen Anstellungsträger.

Die Mitarbeit in schulischen Gremien für den Bereich der Schulsozialarbeit ist zum Teil in den §§ 65 Abs.1, 66 Abs.7, 68 Abs. 1+4, § 71 Abs. 1 SchulG geregelt:

§ 65 Abs. 1: „An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken.“

§ 66 Abs. 7: „Die Schulkonferenz kann Vertreterinnen und Vertreter schulergänzender Angebote und Personen aus dem schulischen Umfeld als beratende Mitglieder berufen. Hierbei sollen pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, die im Rahmen außer-unterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören, in besonderer Weise berücksichtigt werden.“

§ 68 Abs. 1: „Mitglieder der Lehrerkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58.“ Somit auch sonstige im Landesdienst stehende pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

§ 68 Abs. 4: „Die Lehrerkonferenz wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer für die Schulkonferenz. (…) Die Lehrerkonferenz kann auch pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte wählen, die im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote tätig sind und nicht der Schule angehören.“

§ 71 Abs. 1: „Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gemäß § 58.“

Weitere ergänzende Regelungen bezüglich der Mitarbeit in den schulischen Gremien sind in den schuleigenen Konzepten zur Schulsozialarbeit zu vereinbaren wie z.B., dass Fachkräfte der Schulsozialarbeit, die bei einem Träger angestellt sind, bezüglich der Teilnahme an Lehrer- und Klassenkonferenzen dem pädagogischen und sozialpädagogischen Personal gemäß § 58 SchulG. gleichgestellt werden.

 

 

3. Zielgruppe der Schulsozialarbeit

Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind schulpflichtige Kinder und Jugendliche an Schulen, einschließlich junger Erwachsener bis 27 Jahre, unabhängig von der Schulform und der Trägerschaft.

(Im Weiteren wird die Bezeichnung „Kinder und Jugendliche“ statt Schüler/innen verwendet, um damit deutlich zu machen, dass es nicht nur um den Schüler / die Schülerin als zugewiesene Rolle in der Schule geht, sondern auch um das Kind / den Jugendlichen in seinem gesamten Sozialraum.)

Schulsozialarbeit ist (noch) nicht an allen Schulen Oberhausens installiert. Im Schuljahr 2015/2016 sind an 41 Schulen von insgesamt 53 Schulen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eingesetzt. Trotz der guten Versorgung reichen die Angebote nicht aus, um allen unterstützungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können. Dies zwingt die in der Schulsozialarbeit Tätigen, ihre Zielgruppe einzugrenzen oder zumindest Schwerpunkte zu setzen, auf die sie sich in ihrer Arbeit konzentrieren wollen. Nicht selten sind die Arbeitsschwerpunkte bereits durch die mit der Finanzierung verbundenen Aufträge vorgegeben (z.B. Bildung und Teilhabe, Schulabstinenz).

Unabhängig davon kann jede einzelne Schule, entsprechend ihrer Bedarfe, konzeptionelle Schwerpunkte setzen, um die Zielgruppe bzw. differenzierte Zielgruppen zu erreichen und somit ziel- und lebensweltorientiert in einem partizipativen Prozess mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten zu können.

 

 

4. Ziele und Schwerpunkte der Schulsozialarbeit in Oberhausen

Schulsozialarbeit in Oberhausen verfolgt das Ziel, den Kindern und Jugendlichen Orientierung und Hilfe dort anzubieten, wo sie unmittelbar erreichbar sind: im Lebens- und Lernraum Schule. Zentraler Schwerpunkt der Arbeit ist hierbei, der Abbau herkunftsbedingter sozialer Ungleichheiten und der Aufbau von Chancengleichheit.

Dies bedeutet i.d.R. eine intensive Beziehungsarbeit, bei der die Individualität der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund steht, um sie in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung fördern zu können. Hierdurch soll das soziale Gefüge „Schule und Umfeld“ gefördert und individuelle Zukunftsperspektiven geschaffen werden.

Für die Kinder und Jugendlichen schließt dies auch einen Zugang zu präventiven und integrativen Leistungsangeboten der Jugendhilfe mit ein.

Die Schulsozialarbeit in Oberhausen orientiert sich dabei prinzipiell an drei Arbeitsschwerpunkten:

      Prävention

      Intervention

      Netzwerkarbeit

Prävention

Im Bereich der Prävention steht die Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund, um Krisen und Gefährdungen rechtzeitig zu begegnen bzw. im Vorfeld zu vermeiden.

Schulsozialarbeit vermittelt in der präventiven Arbeit neue Verhaltens- und Handlungsmöglichkeiten, informiert und stärkt die Kinder und Jugendlichen in ihren sozialen und persönlichen Kompetenzen. Sie berät frühzeitig und unterstützt Eltern und Lehrer in Erziehungsfragen. Sie nimmt positiven Einfluss auf die Lernprozesse in der Schule und hat zum übergreifenden Ziel, die sozialen Integrationsrisiken hinsichtlich ihrer schulischen Leistungen und Abschlüsse zu minimieren.

Intervention

Bei diesem Arbeitsschwerpunkt geht es vorrangig um sozialpädagogische Hilfen, von der niederschwelligen Beratung bis hin zur Mitwirkung bei Jugendhilfemaßnahmen des Jugendamtes, weiterhin dem konsequenten und verlässlichen Schutz und der Hilfe für vernachlässigte und missbrauchte Kinder und Jugendliche, Schutz und Hilfe für suizidgefährdete und psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche.

Schulsozialarbeit kann helfen, dass Schwellenängste der Familien abgebaut bzw. verringert werden, da sie häufig als ein fester Bestandteil des pädagogischen Alltags in der Schule erlebt wird. Dies erfordert ein hohes Maß an Beziehungsarbeit. Dabei steht ein Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung: offene Gesprächsangebote, vereinbarte, regelmäßige Gesprächstermine, zeitlich begrenzte und intervenierende Begleitung während des Schulalltages sowie Krisenintervention und Konfliktbewältigung im Alltag. Hierbei kooperiert der/die Schulsozialarbeitende auch mit externen Beratungsstellen.

Durch Schulsozialarbeit können mit zielgenauen Angeboten die Übergänge der einzelnen Systeme unterstützt und gestaltet werden.

Vernetzung

Von großer Bedeutung sind die Möglichkeiten interner und externer Kooperation in Bezug auf Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrer.

So lassen sich Ressourcen nutzen, Unterstützungsmöglichkeiten wirkungsvoll umsetzen und koordinieren. Gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten, Lehrern und externen Akteuren stellt dies eine gemeinsame und gleichwertige Verantwortung für alle dar.

Schulsozialarbeit macht ihre Aufgaben und Inhalte transparent und erwirkt dadurch eine Steigerung der Zielerreichung intern und extern. Dabei werden die Potenziale des Umfelds Schule und die Bildungschancen im Sozialraum genutzt.

Grundsätzlich liegt das gemeinsame Ziel aller Akteure darin, junge Menschen zu fördern und zu unterstützen, Benachteiligungen auszugleichen bzw. abzubauen.

Es gilt, bei der Vernetzung gemeinsamer Aufgaben anzusetzen, dabei müssen die unterschiedlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Professionen der einzelnen Akteure berücksichtigt werden. Diese Form der Zusammenarbeit soll und muss im Fokus ernsthafter Bemühungen stehen und im Interesse der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden.

 

Quellen

Kastirke, Nicole; Streblow, Claudia (2013) Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit. Hrsg.v. Stadt Dortmund, Fachbereich Schule, Regionales Bildungsbüro Dortmund-Agentur-09/2013

Konzeption der kommunalen Schulsozialarbeit in Köln (2012) Hrsg. v. Stadt Köln, Dezernat für Bildung, Jugend und Sport – Amt fürSchulentwicklung.

Kooperationsverbund Schulsozialarbeit (2007) Berufsbild und Anforderungsprofil der Schulsozialarbeit. Hrsg. v. Kooperationsverbund Schulsozialarbeit. 2. korrigierte Auflage-November 2007. Druck: Rita Spitzer Druck, Darmstadt.

Ermel, Nicole; Haupt, Stephanie (2012) Für ein Aufwachsen im Wohlergehen. Schulsozialarbeit als Wegbereiterin erfolgreicher Bildungswege. Hrsg. v. Deutsches Rotes Kreuz. Berlin.

 

 

5. Schuleigene Konzepte

Um eine sichere Basis für eine fachlich fundierte Schulsozialarbeit gewährleisten zu können, soll jede Schule gemeinsam mit dem Träger, der mit der Durchführung der Schulsozialarbeit betraut worden ist, ein schuleigenes Konzept zur Einführung und Umsetzung der Schulsozialarbeit an der Schule erarbeiten. Beide Vertragspartner sind verantwortlich für die Fortschreibung dieses Konzeptes. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass im Rahmen der standardmäßig zu unterzeichnenden Kooperationsvereinbarung zwischen Schule, Träger und Kommune ausdrücklich die Verpflichtung benannt wird, ein schuleigenes Konzept zur Schulsozialarbeit zu entwickeln.

Angesichts der Tatsache, dass es eine Vielzahl inhaltlicher Varianten von Schulsozialarbeit in Oberhausen geben wird, ist es wichtig, als klaren Bezug zum Rahmenkonzept zur Schulsozialarbeit in Oberhausen, Vorgaben zu benennen, die auf jeden Fall Bestandteil der schuleigenen Konzepte sein müssen. Zu nennen sind hier folgende Punkte:

      Rechtsgrundlagen für Schulsozialarbeit an der Schule

      Festlegung von Zielen und Maßnahmen nach dem Rahmenkonzept in Bezug auf

  • Grundsätze
  • Kernleistungen
  • Rahmenbedingungen

      Umsetzung an der Schule

  • Konkrete Umsetzung
  • Verankerung im Schulprogramm
  • Evaluation und Weiterentwicklung
  • Ansprechpartner für Schule und Träger benennen
  • Festlegung von Arbeitstagen und Angebotszeiten für Projekte mit Schülerinnen und Schülern.
  • Räumliche und sächliche Ressourcen sicherstellen (Schlüssel, PC,…)

      Erstellung und Inhalt eines Arbeitsberichtes festlegen

Im schuleigenen Konzept wird darüber hinaus geregelt, an welchen Gremien und Konferenzen der Schule die Fachkraft für Schulsozialarbeit in welchem Umfang teilnehmen soll (abgestimmte Auswahl über Dauer und Inhalte). Das Schulgesetz des Landes Nordrhein Westfalen beschreibt, wie die Mitarbeit in schulischen Gremien für die bei den Trägern angestellten Fachkräfte für Schulsozialarbeit geregelt ist bzw. geregelt werden kann.

Die Schulleitung und die Fachkraft für Schulsozialarbeit entwickeln in gemeinsamer Verantwortung und im Team mit Lehrkräften das konkrete Tätigkeitsprofil, welches als schuleigenes Konzept zur Schulsozialarbeit in das Schulprogramm integriert wird. Es werden Ziele und Handlungsschwerpunkte der jeweiligen Schule benannt und Umsetzungsschritte für einen konkreten Zeitraum formuliert. Sie orientieren sich an den  Arbeitsfeldern und der Bedarfslage der jeweiligen Schule. Das schuleigene Konzept wird regelmäßig evaluiert, dem Kollegium und ggf. weiteren Professionen einmal im Jahr vorgestellt. Zu einem regelmäßigen festen Termin sollen Entwicklungen überprüft, Zielvorgaben festgelegt sowie Einsatzmodalitäten von Schulsozialarbeitenden kritisch geprüft werden.

 

 

6. Angebote und Kernleistungen

Schulsozialarbeit umfasst im Sinne des Rahmenkonzeptes neben konkreten Stellen an Schulen auch Angebote der schulbezogenen sozialen Arbeit im Sozialraum. Eine sozialraumbezogene Perspektive nimmt damit eine zentrale Rolle beim Aufbau und bei der Etablierung von lokalen Bildungs- und Hilfelandschaften ein. Ziel ist es, gelingende Bildungsprozesse zu ermöglichen, die die Chancen für Kinder und Jugendlichen erhöhen, an der Gesellschaft teilzuhaben und Lebensstile und förderliche Lebenslagen zu realisieren.

Schulsozialarbeit in Oberhausen soll primär immer eine präventive und partizipatorische Ausrichtung haben. Ihr kommt hierbei auch die Aufgabe zu, Schule für die Rechte junger Menschen zu öffnen und anschlussfähig für Prozesse der Teilhabe im Sozialraum zu machen.

Grundsätzlich gilt es allerdings zu beachten, dass an jeder Schule spezifische Bedingungen vorliegen. Diese sind abhängig von der Schulform, örtlichen Lage, Größe und von möglichen relevanten Problemfeldern. Die Anforderungen unterscheiden sich auch durch die individuelle Zusammensetzung des Lehrerkollegiums sowie durch Zielsetzung und Aufgabenstellung des Schulprogramms. Daraus ergibt sich, dass im vorliegenden Rahmenkonzept keine detaillierten Aufgabenbeschreibungen definiert, sondern ausschließlich die Angebote und Kernleistungen benannt werden, die Bestandteil der Schulsozialarbeit in Oberhausen sind.

Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung

Im Zentrum der Kernleistungen steht die Stärkung der individuellen und kollektiven Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.  Sowohl die einzelfallorientierte als auch die auf Gruppen bezogene Arbeit folgt den fachlichen Standards eines sozialpädagogischen, ganzheitlichen, lebenswelt- und sozialraumorientierten Arbeitens in Kombination mit systemischen Methoden. Darüber hinaus stärkt der Einsatz der Schulsozialarbeiter durch innovative Projekte das Wir-Gefühl von Klassen und der Schulgemeinschaft und trägt so zu einem positiven Schulklima bei.

Begleitung und Beratung

Im Bereich der Begleitung und Beratung ist die Einzelfallhilfe eine zentrale Aufgabe der Schulsozialarbeit, die ein hohes Maß an Beziehungsaufbau und Beziehungsarbeit voraussetzt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben die Möglichkeit, Themen ihrer Lebenswelt in einem geschützten Raum zu besprechen und eigene Lösungen zu entwickeln. Die Basis der Angebote bildet das sozialpädagogische Prinzip der Freiwilligkeit und ihre Niederschwelligkeit.

Darüber hinaus nutzen Eltern das Angebot für Fragen zur Lebensbewältigung bzw. zur Erziehung. Lehrende und Fachkräfte aus dem System Schule können sich mit ihren Beobachtungen und Fragen an den/die Schulsozialarbeiter/in wenden.

Um den vielfältigen Beratungsanfragen gerecht zu werden, ist es notwendig, Beratungsbedarfe zu erkennen und einzuschätzen sowie eine Priorisierung von Anfragen und Problemlagen vorzunehmen. Diese müssen im Sinne einer systemischen Prozessbegleitung angelegt werden. Die multiprofessionellen Kompetenzen der an dem Prozess beteiligten Fachbereiche können so strukturiert gesichtet und aufeinander abgestimmt zusammengeführt werden. Doppelstrukturen werden vermieden und die unterschiedlichen Beratungskompetenzen und Ressourcen in der Schule optimal genutzt.

Übergangsgestaltung

Schulsozialarbeit unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an wesentlichen Schnittstellen und Übergängen in ihrer Bildungsbiografie. Für viele Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind daher Leistungen in diesem Bereich handlungsleitend und angebotsbestimmend.

Die Mitwirkung z.B. bei der Kontaktaufnahme zu den Tageseinrichtungen für Kinder, die Entwicklung von Angeboten für Schulanfänger/-innen und deren Eltern fördern den Übergang von Kindertageseinrichtungen zur Grundschule. Ebenso gilt es, angemessene Angebote für den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule mit allen Beteiligten in der Schule zu entwickeln und diese Arbeit mit sozialpädagogischer Methodenvielfalt zu unterstützen. In der Umsetzung von „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule–Beruf in NRW“ übernimmt die Schulsozialarbeit ebenfalls Aufgaben innerhalb der Beratungskonzepte (z.B. schulische Beratung, Zusammenarbeit mit den Eltern, Übergangsbegleitung).

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Die Zusammenarbeit mit und die Beratung von Eltern ist eine schulische Aufgabe, die von den Lehrern und Fachkräften im System Schule  geleistet wird. Die Schulsozialarbeit wirkt hier unterstützend und trägt zum Ausbau der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft von Eltern und Schule aktiv bei. Vielfältige Angebote wie z. B. Elterncafés, Elternsprechstunden usw. schaffen die Möglichkeit, die Beziehung zu Eltern zu intensivieren und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, auch um Raum für vertrauensvolle Dialoge zu schaffen, mögliche Hilfsangebote im Sozialraum aufzuzeigen und diese auch zu vermitteln (z.B. Beratungen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets).

Vernetzung und Kooperation

Vielfältig zu kooperieren und sich sowohl innerschulisch als auch außerschulisch zu vernetzen ist eine weitere Kernaufgabe von Schulsozialarbeit. Für das Gelingen dieser Kooperation tragen stets alle Beteiligten der Schule gemeinsam und gleichermaßen die Verantwortung. Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen schreibt ein schuleigenes Beratungskonzept als Teil des Schulprogramms vor.

Die Öffnung von Schulen durch externe Kooperationen ist Bestandteil und Pflicht der Schulsozialarbeit. Die Verpflichtung zur Kooperation ergibt sich aus dem § 81 SGB VIII sowie die Pflicht zur Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit Schule und Schulverwaltung. Analog hierzu sind die Schulen nach

§ 5 (2) SchulG für das Land Nordrhein-Westfalen zur Zusammenarbeit mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe aufgefordert.

Schulsozialarbeit vernetzt die erzieherische Arbeit in der Schule mit anderen Jugendhilfeleistungen und vermittelt bei folgenden Jugendhilfeangeboten nach SGB VIII: § 20 Betreuung von Kindern in Notsituationen, § 27-35 Hilfen zur Erziehung und § 42 Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie § 8 a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.

Transparenz und Verbindlichkeit sind auch bei außerschulischer Kooperation verpflichtend. Präventiv angelegte Kooperationen mit unterschiedlichen Institutionen sind zum Beispiel Projekte in den Bereichen Sexualpädagogik, Gewaltprävention, Drogenprävention, Umgang mit Geld oder Schulabsentismus. Sie sind eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der Kernaufgaben von Schulsozialarbeit. So gehören beispielsweise Kooperationen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Sozialraum zur Realisierung von Interventionen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zur Netzwerkstruktur.

Schule als Lebensort – besonders im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung – bezieht darüber hinaus noch viele andere Kooperationspartner/-innen im Sozialraum mit ein, die die Schule dabei unterstützen, sich nach außen zu öffnen.

Zur Stärkung der eigenen professionellen Kompetenz kooperiert die Schulsozialarbeit im Sozialraum und darüber hinaus mit anderen Schulen und Schulformen; so können Synergieeffekte optimal genutzt werden. Schulsozialarbeiter beteiligen sich zudem auch an der Gremienarbeit im Sozialraum.

Quellen:

-          Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit in Oberhausen, 2010

-          Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen, 2013

-          Vom Nebeneinander zum Miteinander, Auftaktveranstaltung „SSA in Oberhausen“, 2014

-          Leitlinien für Schulsozialarbeit, Kooperationsverbund Schulsozialarbeit, 2015

 

 

7. Rahmenbedingungen

Organisatorische Einbettung der Schulsozialarbeit:

Schulsozialarbeit bedeutet Zusammenarbeit von kommunaler Jugendhilfe, Schulen und freien Trägern und bedarf einer klaren organisatorischen Einbettung.

Die Schulsozialarbeit in Oberhausen ist ein eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe und damit Teil der Jugendhilfeplanung. Darüber hinaus ist sie integraler Bestandteil des Schulprogramms der jeweiligen Schule.

Die Schulsozialarbeit wird im Dezernat 3, Bereich 3-1 „Kinder, Jugend, Bildung“ der Stadt Oberhausen koordiniert und ist mit einer  0,5 Personalstelle besetzt. Vorrangige Aufgaben der Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ sind:

      fachlicher Austausch der Schulsozialarbeitenden an Schulen (Erfahrungsaustausch und kollegiale Beratung in Facharbeitskreisen)

      Fortbildungen der Schulsozialarbeitenden organisieren.

      Qualitätsentwicklung und –steuerung der Schulsozialarbeit organisieren.

      Begleitung und Herbeiführung von Einigungsprozessen zwischen Schulen und freien Trägervertretern bei Abstimmungsprozessen fachlicher Art bzw. Konflikten. Gegebenenfalls Weiterleitung an den Bereich 3-1 „Kinder, Jugend und Bildung“ der Stadt Oberhausen falls eine Einigung nicht möglich ist.

Somit übernimmt die Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ der örtlichen Jugendhilfe die kontinuierliche Fachberatung und die gemeinsame Fachaufsicht mit den freien Trägern der Schulsozialarbeit über die Schulsozialarbeitenden.

Unberührt davon bleibt das Weisungsrecht der Schulleitungen nach dem Schul- und Bildungsgesetz NRW (§19, Abs.6) sowie das Hausrecht (§23 ebenda) gegenüber den im Dienst des Jugendamtes Stehenden oder bei den freien Trägern beschäftigten Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit.

Zusammenarbeit mit Trägern:

Die Stadt Oberhausen profitiert von der Vielfalt der Träger der freien Wohlfahrtspflege, die in langer Tradition und guter Kooperation mit dem Bereich Kinder, Jugend und Bildung in der Schulsozialarbeit zusammenarbeiten. Diese gelingende Zusammenarbeit bringt Synergieeffekte mit sich, die die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen unterstützt und die multiprofessionelle Zusammenarbeit erweitert. Diese ist von den freien Trägern und der Jugendhilfe über Kooperationsvereinbarungen geregelt, die zwischen den Trägern der Jugendhilfe, den Schulen und der Stadt Oberhausen abgeschlossen werden.

Um die unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Arbeitsansätze und Methoden der Schulsozialarbeit, die dieses Rahmenkonzept beinhaltet, auf die jeweilige Schule sowie ggf. den jeweiligen Träger abzustimmen, erstellen die freien Träger gemeinsam mit der jeweiligen Schule ein schulbezogenes Konzept zur Schulsozialarbeit. Die Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ der kommunalen Jugendhilfe übernimmt dabei die Aufgabe der Überprüfung des schuleigenen Konzeptes mit den Inhalten des Rahmenkonzeptes.

Ausstattungsmerkmale:

Die an den jeweiligen Schulen eingesetzten Schulsozialarbeitenden benötigen innerhalb der Schule einen Raum, der mit adäquatem Mobiliar, Telefon und einem leistungsstarken PC mit Internetzugang ausgestattet ist.

Für die operative Arbeit erhält der Schulsozialarbeitende nach Absprache mit den jeweiligen Schulen entsprechende Räumlichkeiten (Klassenräume, Turnhalle, Aula etc.). Desweiteren müssen Sachmittel für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Fachliteratur, Büromaterial von der Schule zur Verfügung gestellt werden.

Fortbildungskosten sowie Dienstreisekosten werden vom jeweiligen Anstellungsträger der Schulsozialarbeit übernommen.

 

Qualität / Evaluation:

Die Verantwortung für Qualitätsentwicklung und –steuerung der Schulsozialarbeit liegt bei der kommunalen Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“.

Sie ist die „Servicestelle“ für alle Fragen, die im Zusammenhang mit Schulsozialarbeit entstehen, bietet träger- und schulübergreifende Fachberatungen an, initiiert und steuert die jährlich stattfindenden Qualitätszirkel.

Wesentliche Qualitätsmerkmale, die zu einer gelingenden Schulsozialarbeit beitragen:

-         eine fest installierte dauerhafte Maßnahme

-         eine angemessene Ausstattung (räumlich, sächlich, personell, finanziell)

-         Qualität und Umfang der Fachberatung

-         fachliche Fort- und Weiterbildung

-         eine konstruktive und vertrauensvolle Kooperationsbeziehung zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeitenden und weiteren Professionen, die am Bildungs- und Erziehungsauftrag innerhalb der Schule beteiligt sind

-         gesicherte Kommunikation (regelmäßige Teambesprechungen, geregelte und transparente Informationsweitergabe, verbindliche Absprachen etc.)

-         Mitarbeit der Schulsozialarbeitenden in schulischen Gremien und in Gremien der Jugendhilfe.

-         ein transparentes, schuleigenes Konzept für Schulsozialarbeit und dessen feste Verankerung im Schulprogramm mit einem klaren Bezug der Ziele, Grundsätze und Angebote der Schulsozialarbeit auf das Rahmenkonzept „Schulsozialarbeit in Oberhausen“

-         ein wirksames Handeln in Krisensituationen, das auf der Grundlage verbindlich vereinbarter Handlungsabläufe durchgeführt wird

-         Dokumentation und Evaluation der Angebote der Schulsozialarbeit in Oberhausen.

 

Zur Evaluation der Schulsozialarbeit erstellen die freien Träger in Kooperation mit den jeweiligen Schulen einen jährlichen Arbeitsbericht.

In diesem Arbeitsbericht werden die durchgeführten Angebote und Projekte mit ihren Besonderheiten beschrieben und die Grade der Zielerreichung des schulbezogenen Konzeptes dargestellt. (Quantität, Qualität, Wirksamkeit)

Die Koordinierungsstelle bündelt die schuleigenen Konzepte, Kooperationsvereinbarungen und Sachberichte zur Schulsozialarbeit an den verschiedenen Schulen und wertet diese aus. Aus diesen Evaluationen werden Verbesserungspotentiale für die Zukunft gewonnen und über die Koordinierungsstelle „Schulsozialarbeit“ in die Qualitätszirkel und Fortbildungsplanung mit den Schulsozialarbeitenden eingebracht.

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