Beschlussvorlage - B/16/1477-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 01.02.2016 vom Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben wie folgt zu:

 

SachkontoBezeichnung Betrag/EUR

543188Fremdleistungen Beschaffungswesen289.740,00

 

 

Deckungsvorschlag

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen der OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden.“

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1446-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Deckungsring D40000014 Fremdleistungen Bereich 1-4 waren für 2015 insgesamt 3.836.950 EUR (Sachkonten 543115/FL Postaufwendungen und 543188/FL Beschaffungswesen) eingeplant. Darin sind die Leistungsbereiche FL Postaufwendungen, FL Beschaffung Ge-/Verbrauchsgüter, FL Beschaffung durchlaufende Posten, Medienwerkstatt OGM sowie die Schulbudgets aller städtischen Schulen (Schulkonten) enthalten. Nach dem Erhalt der OGM-Rechnungen für Dezember 2015 am 27.01.2016 stellt sich die Ausgabensituation wie folgt dar:

Ansatz3.836.950,00 EUR

Ausgaben3.768.366,38 EUR

Restbetrag     68.583,62 EUR

Offene Rechnungen     358.323,26 EUR

Fehlbedarf    289.739,64 EUR

 

Mit der OGM GmbH besteht eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung, der Bedarf ist daher unabweisbar.

Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Aufwendungen für Beschaffungen, Druck und Grafik sowie Post- und Botendienste vollständig auf einem Sachkonto abgebildet. Im Zuge der Neufassung des Leistungsvertrages zwischen der OGM GmbH und der Stadt Oberhausen war eine Aufteilung dieser Kosten auf zukünftig drei Sachkonten, unterteilt in Fremdleistungen und Einheitspreise, unumgänglich. Um einen Plan-ansatz für die beiden neuen Einheitspreise Druck und Grafik bzw. Post- und Boten-dienste für das Haushaltsjahr 2015 ermitteln zu können, ist zum damaligen Zeitpunkt eine prozentuale Verteilung anhand der OGM-Rechnungen der Monate Januar bis März 2014 vorgenommen worden. Diese Problematik der Neuverteilung der Ansätze führt nunmehr aufgrund fehlender Rechnungsergebnisse aus Vorjahren jedoch in manchen Teilbereichen zu einem verringerten verfügbaren Budget. Zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen von der OGM GmbH ist in Anlehnung an das Rechnungsergebnis 2014 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in o.g. Höhe erforderlich und unabweisbar

Die Dringlichkeitsentscheidung ist unabweisbar, da die Zahlung noch vor dem Ende der Buchungsfrist am 03.02.2016 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen muss und der Rat der Stadt erst am 15.02.2016 wieder tagt.

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