Beschlussvorlage - B/16/1515-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung von sechs Teilzeitplanstellen (S 8b TVöD SuE) innerhalb des Fachbereichs 3-1-30/Kindertagesbetreuung befristet bis zum 31.12.2019. Die Stelleneinrichtungen erfolgen zur Umsetzung des Bildungsprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“.

Die Planstellen werden zu 100% refinanziert.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]Personalkosten: 168.900 EUR (100 %ige Refinanzierung)

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung nimmt somit einen hohen Stellenwert im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung ein und ist für den Bildungserfolg von Kindern eine zentrale Aufgabe im Elementarbereich. Dies gilt für Kinder mit deutscher Muttersprache ebenso wie für mehrsprachig aufwachsende Kinder, die ihre Muttersprache und zeitgleich Deutsch als Zweitsprache erwerben.

 

Durch die zweite Novellierung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) zum 01.08.2014 wurde die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern im Kontext eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses und einer alltagsintegrierten Sprachförderung noch einmal besonders hervorgehoben. Unterstützend stellt das Land NRW für Sprachfördereinrichtungen zusätzliche Landesmittel zur Verfügung. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 werden in Oberhausen 42 der 80 Kindertageseinrichtungen aufgrund ihres hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf besonders gefördert. Die Fördermittel sind für zusätzliche Sprachförderfachkräfte einzusetzen. Parallel dazu wird die Qualifizierung der Sprachförderfachkräfte finanziell unterstützt. Mit dem Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, wurden im Zeitraum 2011 bis 2015 wichtige Impulse für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung für Kinder von ihrem Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zur Erreichung des Schulalters gesetzt. An diesem Förderprogramm haben auch städtische Kindertageseinrichtungen teilgenommen.

 

Mit dem Auslaufen des Programms soll das Nachfolgeprogramm des Bundes

 

– „Sprach-Kitas“: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ –

 

in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 die pädagogischen Ansätze fortführen sowie inhaltlich und strukturell weiterentwickeln.

 

Das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen soll systematisch verbessert werden. Mit dem Konzept der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung wird der Alltag der Kindertageseinrichtung in seiner Gesamtheit darauf ausgerichtet, den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. Für die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse in der Kindertageseinrichtung ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu braucht es eine Kommunikationskultur, die soziale Vielfalt wertschätzt und die Teilhabe aller unterstützt. Der Themenschwerpunkt der sprachlichen Bildung wird daher um die Vertiefungsthemen Inklusive Bildung und Zusammenarbeit mit Eltern erweitert.

 

In einem zweistufigen Antragsverfahren konnten von Juni bis August 2015 bundesweit interessierte Kindertageseinrichtungen zunächst über ein Interessensbekundungsverfahren prüfen, ob sie generell antragsberechtigt sind.

 

Folgende städtische Kindertageseinrichtungen werden an dem Bundesprogramm teilnehmen:

Städtische Kindertageseinrichtung Tackenberg

Städtische Kindertageseinrichtung Stader Weg

Städtische Kindertageseinrichtung Vennepoth

Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Stadtmitte

Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Villa Kunterbunt

Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum City-West

 

Die Inaussichtstellung der Förderung für alle oben genannten Kindertageseinrichtungen vonseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt bereits vor.

 

Für den Förderzeitraum des Programms von 2016 bis 2019 stehen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % durch den Bund.

 

Jede am Programm teilnehmende Einrichtung erhält aus Bundesmitteln eine Förderung von 25.000 Euro pro Jahr für Personalausgaben, womit eine zusätzliche 0,5 Fachkraftstelle für sprachliche Bildung (S 8b TVöD SuE) sowie projektbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten finanziert werden sollen.

 

Die Planstellen müssen bis spätestens 01.04.2016 besetzt sein.

 

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