Beschlussvorlage - B/16/1526-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Zur Durchführung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit erhalten die

Ruhrwerkstatt, Kulturarbeit im Revier e. V.   3.825,00 EUR

Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Oberhausen 1.600,00 EUR

Evangelische Markuskirchengemeinde Oberhausen 2.275,00 EUR

 

Beim Produkt:  060503 Jugendarbeit

Auftrag:   310006050300 Jugendarbeit

Sachkonto:  531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
(hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit).

 

Es stehen für das Jahr 2016 41.330,00 EUR zur Verfügung

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]  - siehe Begründung

 

b) Sonstige

 

Begründung

 

Auf Basis des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Oberhausen stehen im Haushalt 2016, Produkt: 060503 Jugendarbeit, Auftrag: 310006050300 Jugendarbeit, Sachkonto: 531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit) 41.330,00 EUR für Zuschüsse an freie Träger zur Verfügung.

Diese Mittel sind für dringende Erneuerungsbedarfe in Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger als Zuschuss zu verwenden.

Bezuschussungsfähig sind:

-     Erneuerung und zusätzlicher Einbau oder die Verbesserung von Installationen und betriebstechnischen Anlagen

-     Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen

-     andere investive Kosten im Zusammenhang mit innovativen Projekten

Der Verwaltung liegen bisher folgende Zuschussanträge vor:

 

Ruhrwerkstatt, Kulturarbeit im Revier e. V.

 

Bauspielplatz

Die Ruhrwerkstatt hat Mittel für die Erneuerung der zwölf Jahre alten Küche auf dem Bauspielplatz an der Styrumer Allee incl. Elektrogeräte beantragt. Durch die intensive Nutzung über die Jahre befindet sich die Küche sowie die Ausstattung in einem Zustand, der Reparaturen und einen Wiederaufbau als unwirtschaftlich erscheinen lässt.

Die Aufwendung für die Renovierung des Küchenraums und Erneuerung der Ausstattung beträgt 4.500,00 EUR. Der Träger kann einen Eigenanteil von 675,00 EUR aufbringen und beantragt somit einen städtischen Zuschuss von 3.825,00 EUR.

Der Antrag wurde in der AG Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII am 02.02.2016 beraten und befürwortet.

 

Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Oberhausen

 

Jugendheim Buschhausen

Die Kirchengemeinde beantragt für den Jugendtreff Buschhausen Mittel zur Renovierung des Tischtennisraumes im Keller. Feuchtigkeit, die durch einen Schaden an der Heizung eingetreten ist und in den inzwischen neu isolierten Außenwänden haben dazu geführt, dass die Holzverkleidung entfernt und die Wände neu verputzt und gestrichen werden müssen. Zusätzlich muss der PVC-Boden, bedingt durch die starke Nutzung über die Jahre, erneuert werden.

Lt. Kostenvoranschlag werden für die Erneuerung des Bodens 1.729,19 EUR benötigt. Für die Wandrenovierung fallen lt. Antragsteller nur Materialkosten von ca. 500,00 EUR bis 600,00 EUR an. Die Renovierung der Wände wird weitgehend in Eigenleistung mit Jugendlichen zusammen durchgeführt.

Die Gesamtsumme der Renovierung und Erneuerung beträgt 2.300,00 EUR. Der Träger kann einen Eigenanteil von 700,00 EUR aufbringen und beantragt somit einen städtischen Zuschuss von 1.600,00 EUR.

Der Antrag wurde in der AG Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII am 02.02.2016 beraten und befürwortet.

 

Evangelische Markuskirchengemeinde Oberhausen

 

Jugendeinrichtung Underground

Die Jugendeinrichtung liegt im Sozialraum Ost im Schladviertel und arbeitet in einem Jugendverbund mit den Nachbargemeinden zusammen.

Der Träger beantragt für die Jugendeinrichtung eine Bezuschussung zur Renovierung und Erneuerung der Küche. Durch die intensive jahrelange Nutzung ist das Mobiliar sehr abgenutzt und teilweise defekt. Auch die elektrischen Geräte incl. der Anschlüsse müssen erneuert werden. Dazu sollen auch Wandfliesen neu verlegt werden.

Die vom Träger eingereichte Kalkulation weist einen Gesamtbetrag von insgesamt 3.250,00 EUR aus. Der Träger kann neben der Eigenleistung mit Jugendlichen einen Eigenanteil von 975,00 EUR aufbringen und beantragt somit einen städtischen Zuschuss von 2.275,00 EUR.

Der Antrag wurde in der AG Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII am 02.02.2016 beraten und befürwortet.

 

 

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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