Beschlussvorlage - B/16/1536-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, im Rahmen der Neueinrichtung des Fachbereichs 5-1-30/ Quartiersplanung, Stadterneuerung die Stelle der Fachbereichsleitung (A 14 ÜBesG tg. EG 14 TVöD ‑vorbehaltlich BWK‑) sowie einen Mischarbeitsplatz (EG 8 TVöD ‑vorbehaltlich BWK‑) einzurichten.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]A 14 ÜBesG =103.400 Euro Personalkosten p. a. lt. KGSt.

EG 8 TVöD   =  50.500 Euro Personalkosten p. a. lt. KGSt.

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit der Aufnahme der Stadt Oberhausen in den Stärkungspakt Stadtfinanzen ist es wieder möglich, an neuen Förderprojekten der Städtebauförderung teilzuhaben. Die Stadt profitiert erheblich durch die in Aussicht gestellten Fördermittel in Millionenhöhe. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2015 konkret ein Integriertes Handlungskonzept für Sterkrade mit einem Fördervolumen von über 10 Mio. Euro und für den Stadtteil Osterfeld mit einem Fördervolumen von ca. 22 Mio. Euro beschlossen. Das Stadtteilprojekt Brückenschlag ist in Vorbereitung.

 

Bislang befinden sich Förderprojekte für die Stadtteile Lirich und Alt-Oberhausen in der Abwicklung. Diese Stadtteilprojekte werden dezentral in verschiedenen Organisationseinheiten bearbeitet. Das Stadtteilprojekt Lirich ist personell und in der Aufgabenerledigung in den Fachbereich 5-1-10/ Stadtentwicklung, Regionalplanung, vorbereitende Bauleitplanung integriert, während das Projektteam City Alt-Oberhausen als Stabstelle direkt der Leitung des Dezernates 4/Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und ‑planung zugeordnet ist. Die verwaltungsmäßige Abarbeitung beider Projekte wird durch den Fachbereich 5-4-40/ Städtebauliche Maßnahmen, Wohnungsbauförderung durchgeführt.

 

Die Ausweitung der Projekte auf Sterkrade und Osterfeld im Rahmen der Stadtteilförderung wird weitere Personalkapazitäten in verschiedenen Organisationseinheiten binden. Dort müssen sich eine Vielzahl von Beschäftigten – sowohl auf der Sachbearbeiter- als auch auf der Leitungsebene – detailliert in die komplexe und komplizierte Materie der Förderbestimmungen einarbeiten, um die Auszahlung von Fördermitteln nicht zu gefährden.

 

Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen der Umstrukturierung im Dezernat 4/ Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und –planung beabsichtigt, die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Stadtteilarbeit einschließlich der verwaltungsmäßigen Abwicklung in einem neuen Fachbereich „5-1-30/ Quartiersplanung, Stadterneuerung“ innerhalb des Bereiches 5-1/Stadtplanung zu bündeln. Dies ermöglicht nicht nur eine effektive und durchgängige Aufgabenwahrnehmung, angefangen von der Antragstellung zur Erlangung von Fördergeldern bis hin zur Abrechnung mit dem Fördergeber, sondern auch die Nutzung von fachlichen und personellen Synergien zwischen den Projekten. Zudem lässt sich auch durch die verantwortliche Planung und Steuerung der Stadtteilprojekte durch eine Gesamtleitung eine Erhöhung der Effizienz der Arbeitsabläufe erzielen.

 

Die geplante Organisationsstruktur des neuen Fachbereiches 5-1-30/Quartiersplanung, Stadterneuerung mit insgesamt 13 Stellen soll sich wie folgt darstellen:

 

 

 

 

Zur organisatorischen Umsetzung der Maßnahme sollen acht Sachbearbeiter- bzw. Ingenieurstellen aus dem Fachbereich 5-1-10/ Stadtentwicklung, Regionalplanung, vorbereitende Bauleitplanung und dem Projektteam City (einschließlich der Stelle der Citymanagerin) sowie drei Sachbearbeiterstellen aus dem Fachbereich 5-4-40/ Städtebauliche Maßnahmen, Wohnungsbauförderung in den Fachbereich 5-1-30/ Quartiersplanung, Stadterneuerung verlagert und wie dargestellt ausgewiesen werden. Weiterhin ergibt sich zur Sicherstellung der Leitungsfunktion und der Abwicklung von Schreib- und Verwaltungsarbeiten die Notwendigkeit folgender Stelleneinrichtungen:

 

-          Stelle der Fachbereichsleitung (A 14 ÜBesG tg. EG 14 TVöD- vorbehaltlich BWK-)

-          Mischarbeitsplatzes (EG 8 TVöD – vorbehaltlich BWK)

 

Der Verwaltungsvorstand hat der dargestellten Maßnahme in seiner Sitzung am 16.02.2016 zugestimmt.

 

Die Gleichstellungsstelle und der Personalrat wurden im Rahmen der Beteiligungsrechte nach dem LGG und dem LPVG eingebunden.

 

Die vom Oberbürgermeister entschiedene Neustrukturierung der Bereich 5-1/Stadtplanung und 5-4/Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen kann den beigefügten Übersichten entnommen werden.

 

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Anlagen

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