Berichtsvorlage - M/16/1425-01
Grunddaten
- Betreff:
-
„Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung - Zwischenbericht des Frauenförderplanes für den Zeitraum 2014 - 2016 - “
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Bearbeitung:
- Birgit Saemann
- Verantwortung:
- Britta Costecki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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24.02.2016
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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29.02.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Im Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG) ist das Instrument des Frauenförderplanes für die Stadtverwaltung zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern mit Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in den §§ 5 und 6 festgelegt.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes ist nach Ablauf von jeweils drei Jahren ein Bericht über die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten. Damit einher geht die Fortschreibung des Frauenförderplanes als Reaktion auf die Erfahrungen des Berichtzeitraumes.
Der aktuelle Frauenförderplan 2014 - 2016 wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 15.09.2014 verabschiedet. Unter der Überschrift „Von JETZT auf GLEICH“ hat sich dieses Konzept zum Ziel gesetzt, ein Instrument einer zukunftsorientierten Personalentwicklung zu sein. Der Frauenförderplan soll aktiv die interne und externe Frauenförderung in den Blick nehmen und Maßnahmen benennen, um Defizite einzelner Handlungsfelder aufzuzeigen. Dabei ist die Mitwirkung aller Dezernate notwendig. Es flossen zudem die Erkenntnisse eines Workshops (15 Mitarbeiterinnen unterschiedlicher Bereiche der Stadtverwaltung unter Leitung der Referentin Dorothea Wolf) ein. Die Maßnahmen wurden in fünf Arbeitsfeldern konkretisiert:
- Frauenunterstützende Personalentwicklung
- Frauen in Führung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Fairer Umgang
- Externe Frauenförderung
Dabei wurde mit dem Frauenförderplan 2014 – 2016 dem Vorhaben Rechnung getragen, die Einzelmaßnahmen visuell aufzubereiten, Grundlagenzahlen zu hinterlegen, Ziel- und Kennzahlen zu entwickeln und Zuständigkeiten zu benennen.
Erstmalig ist auf dieser Basis nun ein Zwischenbericht in Form einer gegenüberstellenden Synopse (Altmaßnahme 2014 in schwarz/überarbeitete Maßnahme 2015 in rot) erarbeitet worden. Hierüber ist die konkretere Evaluation und Fortentwicklung einzelner Maßnahmen in den Arbeitsfeldern intensiver und transparenter möglich.
Zur spezifischen Organisation der Ausgestaltung der Synopse fand im Februar 2015 ein erstes Abstimmungsgespräch zwischen Vertreter_innen des Bereiches 4-1/Personal und Organisation, dem Personalrat und der Gleichstellungsstelle statt. Dabei wurde mit Blick auf verknüpfende Gesichtspunkte spezifischer Maßnahmen vereinbart, einzelne Maßnahmen der Arbeitsfelder „Frauen in Führung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ verstärkt in den Blick zu nehmen.
Die weitere Wegeplanung wurde in einer „Kick-off“- Veranstaltung im Mai konkretisiert und es bildeten sich unter Beteiligung der Fachbereiche 4-1-40/Aus- und Fortbildung, Personalentwicklung, 4-1-10/Personal und Organisation, 4-1-20/Personalwirtschaft, sowie Vertreterinnen und Vertretern des Personalrates zwei Arbeitsgruppen mit den Titeln „Sensibilisierung von Führungskräften“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Hier wurden konkrete Handlungsempfehlungen zu den bestehenden Maßnahmen
- 2.03 Aktivierung des weiblichen Führungsnachwuchses
- 2.05 Führen in Teilzeit
- 3.01 Sensibilisierung Familienfreundlichkeit
- 3.02 Erleichterung Wiedereinstieg
- 3.05 Verminderung von Berufsunterbrechungszeiten und Teilzeitdauer
- 3.08 Fortbildung während Beurlaubung
- 3.09 Forum für Beurlaubte
- 3.10 Vereinbarkeit Beruf und Pflege
vereinbart.
Ergänzt wurde die Synopse mit weiteren Maßnahmenblättern, die in der bisherigen Laufzeit des Frauenförderplans eine Veränderung erfahren haben. Insgesamt kann daher nun eine Synopse bestehend aus 18 veränderten, überarbeiteten und weiterentwickelten Maßnahmen des laufenden Frauenförderplanes 2014-2016 als Zwischenbericht vorgelegt werden. Der Anlage dieser Berichtsvorlage kann die ausführliche Synopse entnommen werden. Die ebenfalls in der Anlage beigefügten jeweiligen Datenbestände wurden durch den Bereich 4-1-20/Personalwirtschaft aktualisiert (Stichtag: 01.11.2015).
Dieser Zwischenschritt dient neben der Sachdarstellung zur hälftigen Laufzeit ebenfalls der konkreten Vorbereitung des Frauenförderplans 2017 – 2019. Hier ist vorab geplant, erneut die Inhalte des aktuellen und vor allem auch des kommenden Frauenförderplans in einem Workshop mit interessierten Mitarbeiter_innen der Stadtverwaltung zu hinterfragen, um zukünftig weiterhin möglichst passgenau und an den Bedürfnissen der Mitarbeiter_innen orientiert agieren zu können.
Außerdem werden im Laufe des Septembers und Oktobers 2016 drei sogenannte „Foyergespräche“ im Rathaus, im Technischen Rathaus und im Concordiahaus mit Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Oberhausen geführt. Diese Kontakte werden so konzipiert, dass ein zwangloser Austausch themenspezifisch über die Bedürfnisse und Bedarfe der Beschäftigten in der Verwaltung ermöglicht wird und diese noch passgenauer Anwendung im kommenden Frauenförderplan finden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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565,3 kB
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