Beschlussvorlage - B/16/1501-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 (DS-Nr. B/16/1395-02) gemäß § 60 Abs. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung – für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt zu:

 

 

Beschlussvorschlag

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hausausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung – wie folgt zu:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR
(Finanzstelle)(Finanzposition)

130001130200Bebaute Grundstücke529130LVZ 6 Energiemanagement     21.000,00                                         

130001130200Bebaute Grundstücke529132LVZ 7 Grundstücks- und     14.500,00
                         Mietwesen

130001130200Bebaute Grundstücke529134LVZ 8 Gebäude-/Glas-/   552.000,00
           Sonderreinigung

130001130200Bebaute Grundstücke529138LVZ 9 Haustechnischer Dienst1.673.000,00

                                                                                                                                                          2.260.500,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Aufwendungen sind durch nicht vorhersehbare Veränderungen nach Planung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2015 entstanden, die bereits Mitte des Jahres 2014 erfolgte.

 

Bei den Leistungsverzeichnissen 6 und 7 ist die relativ geringe Kostensteigerung auf zusätzliche Entgelte für die  Verwaltung von Flüchtlingswohnungen zurückzuführen.

 

Die gestiegenen Reinigungskosten beim LVZ 8 sind auf zusätzliche Reinigungen in  Flüchtlingsunterkünften (insbesondere Weierstraße und Tackenbergschule) sowie auf die an den Grundschulen durchgeführten Zweitreinigungen der Sanitärbereiche zurückzuführen.

 

Beim Haustechnischen Dienst konnten geplante Einsparungen durch die Aufgabe von Schulen nicht realisiert werden, da diese Standorte zu Flüchtlingsunterkünften hergerichtet wurden. Außerdem mussten weitere Gebäude (Sporthalle Landwehr, Turnhalle Eschenstraße, Vennepothschule) durch den Haustechnischen Dienst betreut werden. Im Zusammenhang mit den Flüchtlingsstandorten haben sich auch die aus dem LVZ 9 zu begleichenden Speditionskosten von 2014 nach 2015 fast verdoppelt. Insbesondere hat aber der  Haustechnische Dienst mit 24-stündiger Verfügbarkeit an Flüchtlingsunterkünften sowie ein teilweise notwendiger zusätzlicher 24-stündiger Wachdienst zu dieser bei der Haushaltsplanung nicht absehbaren Kostenentwicklung geführt. 

 

Die Dringlichkeitsentscheidung war unabweisbar, da die Zahlungen noch vor Ende der Buchungsfrist am 03.02.2016 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen müssen und der Rat erst am 15.02.2016 wieder tagt.

 

 

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