Beschlussvorlage - B/16/1499-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier: Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung -
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 (DS-Nr. B/16/1405-01) gemäß § 60 Abs. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung – wie folgt zu:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnung Betrag / EUR
(Finanzstelle)(Finanzposition
130001130100Unbebaute 523500Erstattungen an verbundene 250.000,00
GrundstückeUnternehmen, Beteiligungen,
und Sondervermögen
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. M/16/1289-01 vom 14.12.2015
Sachstandsbericht über die Vermarktung der städtischen Baugrundstücke
im Bereich des Bebauungsplanes 655 – Rechenacker / Samlandstraße –
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[ X ]Aufwendungen bei
Produkt 011301 (Strategisches Immobilienmanagement)
Auftrag 130001130100 (Unbebaute Grundstücke)
Sachkonto 523500 (Erstattungen an verbundene Unterneh-
men, Beteiligungen u. Sondervermögen)
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Ausgangslage
Die OGM GmbH nimmt seit dem 01.04.2014 und mit Gründung des Bereiches 0-7/Strategisches Immobilienmanagement gemäß Immobilienmanagementvertrag grundsätzlich die operative Grundstücksvermarktung für die Stadt wahr.
Die auf Grundlage einer Einzelbeauftragung der OGM GmbH zu übernehmenden Aufgaben und die damit verbundenen Aufwendungen werden dieser vergütet. Dabei werden die unter Berücksichtigung der städtischen Bewertung durch die Stadt festgelegten Kaufpreise um die Bearbeitungskosten erhöht, so dass der Stadt keine Mehrkosten entstehen. Die entsprechenden Veräußerungsbeschlüsse (Rat/Hauptausschuss) treffen hinsichtlich der Höhe der Bearbeitungskosten eine konkrete Aussage im Einzelfall.
Notwendige Anpassung der buchungstechnischen Abwicklung
Bis Ende Januar 2015 wurde im Falle einer Grundstücksveräußerung unter Beteiligung der OGM GmbH das Gesamtkaufgeld (Grundstück zzgl. Bearbeitungskosten) zunächst investiv bei der Finanzposition 682100 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) vereinnahmt. Durch anschließende Umbuchung der im Gesamtkaufgeld enthaltenen Bearbeitungskosten auf das konsumtive Ertragskonto 446114 (Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Bearbeitungskosten) konnte mittels entsprechender Zweckbindung sichergestellt werden, dass eine Rechnungsbegleichung aus dem Aufwandskonto 523500 (Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen) möglich wurde.
Ungeachtet der vorangegangenen Beteiligung der für die buchungstechnische Abwicklung zuständigen Abteilung bei der OGM GmbH – Finanzen, Rechnungswesen, NKF – hat sich aufgrund einer dortigen Detailprüfung herausgestellt, dass die bis dahin praktizierte Vorgehensweise nicht mit der Gemeindehaushaltsverordnung in Einklang steht.
Um der gegenüber der OGM GmbH entstandenen Zahlungsverpflichtung für die von ihr erbrachten Leistungen nachkommen zu können, musste das im Beschlussvorschlag genannte Aufwandsbudget sukzessive beim Sachkonto 523500 eingebucht werden. Die Höhe des im Haushaltsjahr 2015 entstandenen Gesamtaufwandes ist mit Abschluss des Haushaltsjahres nunmehr erst konkret zu beziffern, so dass die komplette außerplanmäßige Mittelbereitstellung erst jetzt beschlossen werden kann. Diese Verfahrensweise wurde auch deshalb gewählt, um u. a. etwaige mehrfache unterjährige Nachfinanzierungen zu vermeiden. Somit wird der Gesamtsachverhalt mit allen finanztechnischen Auswirkungen für das betreffende Haushaltsjahr 2015 in einer Vorlage abschließend dargestellt.
Ab dem Haushaltsjahr 2016 wurden die entsprechenden Mittel beim Aufwandskonto 523500 in Höhe des zu erwartenden Aufwandes eingeplant (aktueller Haushaltsansatz: 100.000,00 EUR).
Finanzwirtschaftliche Gesamtbetrachtung
Dem im Beschlussvorschlag genannten konsumtiven Aufwand in Höhe von 250.000,00 EUR steht im investiven Bereich eine Erhöhung der Einnahme bei der Finanzposition 682100 in gleichem Umfang gegenüber. Die Bearbeitungskosten werden somit indirekt zu 100 % refinanziert.
Bei der Abwicklung von Grundstücks- bzw. Gebäudeverkäufen erfolgt gemäß verbindlicher NKF-Vorschriften eine Gegenüberstellung mit dem Buchwert. Somit kann es dazu kommen, dass der konsumtiv beim Sachkonto 454100 (Erträge aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) zu buchende Ertrag (Verkauf über Buchwert) sich erhöht bzw. der im Ausnahmefall beim Sachkonto 547120 (Verlust aus Abgang des Sachanlagevermögens) zu buchende Aufwand (Verkauf unter Buchwert) sich verändert. Insoweit entfaltet sich eine Auswirkung für den konsumtiven Bereich.
