Beschlussvorlage - B/16/1495-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 02.02.2016 und 03.02.2016 von Herrn Oberbürgermeister Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01‘ Innere Verwaltung‘ bei folgender Position wird zugestimmt:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)                             (Finanzposition)                                    

 

130001130200Bebaute Grundstücke524161FL Energiemanagement569.420

(PN0113)(7241.61)

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D gedeckt werden.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1466-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Haushaltssanierungsplan (HSP) 2015 ff sieht unter der lfd. Nr. 135 D Einsparungen im Rahmen der Bewirtschaftung bei der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) in Höhe von 8,144 Mio. EUR vor.

 

Um diese Zielvorgabe des HSP nicht zu gefährden, sollten überplanmäßige Aufwendungen vorrangig durch potentielle Einsparungen bei anderen Kostenarten die OGM betreffend gedeckt werden.

 

Das Gesamtbudget OGM ist auf eine Vielzahl von Kostenarten verteilt, um der differenzierten OGM-Struktur gerecht zu werden. Die neue Vertragsgestaltung im Jahr 2014 machte es aufgrund fehlender Erfahrungswerte allerdings nahezu unmöglich, eine realistische Verteilung des Gesamtbudgets auf einzelne Kostenarten bis zur Einbringung des Haushaltsplans 2015 im November 2014 vorzunehmen. Somit war abzusehen, dass es bei der Bewirtschaftung zu Verschiebungen innerhalb des Gesamtbudgets OGM kommen würde, die überplanmäßige Aufwendungen implizieren.

 

Im konkreten Fall sind zur Deckung von solchen überplanmäßigen Aufwendungen potentielle Einsparungen bei der Kostenart 524161 ‚FL Energiemanagement‘ herangezogen worden. Bis einschließlich des 3. Quartals 2015 ergab die Hochrechnung bei dieser Position im Rahmen des Haushaltscontrollings eine prognostizierte Minderaufwendung von rd. 730.000 EUR. Zum Jahresende hin haben sich jedoch noch unerwartete Aufwendungen ergeben, die auf die verstärkte Zuwanderung von Asylsuchenden zurückzuführen sind. Dadurch stand die kalkulierte Einsparung dem Grunde nach nicht zur Verfügung, sodass hier nun umgekehrt rd. 570.000 EUR überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Die Mehraufwendungen können indes nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden. Das Gesamtbudget OGM ist durch die unmittelbaren Auswirkungen der Flüchtlingskrise erheblich überschritten.

 

Da die Aufwendungen/Auszahlungen bei der im Beschlussvorschlag genannten Position erheblich - im Sinne des § 8 der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 – sind, ist grundsätzlich eine vorherige Zustimmung des Rates erforderlich. In Dringlichkeitsfällen ist eine Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.1 GO NRW herbeizuführen.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist hier unabweisbar, da die Zahlung noch vor dem Ende der Buchungsfrist am 03.02.2016 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen muss und der Rat der Stadt erst am 15.02.2016 wieder tagt.

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