Beschlussvorlage - B/16/1488-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) S. 2 GO NRWLeistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Einrichtung Jobcenter (DR05000312)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Oberhausen
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Sondermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt folgende am 03.02.2016 von Herrn Oberbürgermeister Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Große Brömer gemäß § 60 (1) S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Gemeinsame Einrichtung Jobcenter in Höhe von 55.000 EUR, beim Produkt 050101 – Leistungsbeteiligung bei der Grundsicherung Arbeitssuchender, bei den Kostenarten 546120 – Leistungsbeteiligung bei der Umsetzung Grundsicherung Arbeitssuchender-Erstausstattung Wohnungen und 546140 – Leistungsbeteiligung der der Umsetzung Arbeitssuchender Unterkunft und Heizung, wird zugestimmt.
Deckungsvorschlag:
Die Deckung in Höhe von 55.000 EUR kann durch Mehrerträge bei der Kostenart 448805 – Tilgung Darlehen Wohnungsbeschaffung erfolgen.
Sachverhalt
Begründung
Durch nicht vorhersehbare Mehrausgaben im Sachkonto 546120 war ein überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2015 unabweisbar. Besonders in der zweiten Jahreshälfte wirkten sich die Zugänge an Flüchtlingen aus, die erstmals eine Wohnung bezogen. Die Erstausstattung erfolgt über die tägliche Abrechnung der Kosten der Unterkunft Sachkonto 546140 mit der Bundesagentur für Arbeit. Durch diesen Sachverhalt begründet wurden dem Deckungsring Gemeinsame Einrichtung Jobcenter bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 99.000 Euro zur Verfügung gestellt, die ebenfalls durch Mehrerträge bei der Kostenart 448805 – Tilgung Darlehen Wohnungsbeschaffung gedeckt werden konnten.
Da der gesamte überplanmäßig bereitzustellende Aufwand nunmehr die Grenze von 100.000 EUR überschreitet, ist die Zustimmung des Rates (hier: Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied wegen Dringlichkeit) erforderlich, da die Auszahlung der ausstehenden Rechnungen noch vor dem Jahresabschluss 2015 bis zum 03.02.2016 zu leisten ist und der Rat der Stadt erst am 15.02.2016 wieder tagt.
