Berichtsvorlage - M/16/1413-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2015 die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob die Satzungen und Regelungen der kulturellen Einrichtungen der Stadt Oberhausen an die aktuellen Gegebenheiten im Zusammenhang des Zuzugs von Flüchtlingen angepasst werden müssen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind dem Kulturausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule berücksichtigt bereits bei den Ermäßigungen um 75 % die Empfänger von Flüchtlingsunterhalt. Für Teilnehmer/innen an Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, wird das Kursentgelt nach den Bestimmungen des BAMF festgesetzt; die wenigen Kurse für Flüchtlinge, die nicht aus den vier geförderten Länder gehören, werden durch die Ermächtigung zur Einzelfallregelung entsprechend ermäßigt.

 

Die Gebühren- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek eröffnet die Möglichkeit, besondere Gruppen mit besonderen Nutzungs- und Ausleihbedingungen zuzulassen. Seit dem 01.01.2016 gibt es speziell für die Gruppe der Flüchtlinge einen Nutzerausweis, der sich bei der Preisgestaltung an dem Jahresausweis für Personen mit dem Oberhausen-Pass orientiert. Daneben lässt er nur eine reduzierte Stückzahl an ausleihbaren Medien zu. Sollte diese Form des Nutzerausweises speziell für die Gruppe der Flüchtlinge nach einiger Erfahrung positiv bewertet werden, wird in der zweiten Jahreshälfte eine formelle Satzungsänderung veranlasst.

 

Für die Ludwiggalerie, die Artothek und die Malschule ermöglicht die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung die Ermäßigung des Eintrittspreises für nachweislich einkommensschwache Besucher/innen um bis zu 50 %. Bei planbaren Einzelaktionen wurden für Flüchtlinge auch bereits Einzelsponsoren akquiriert.

Die Angebote der Gedenkhalle sind für alle Nutzer/innen kostenlos.

Die Benutzungs- und Entgeltordnung des Stadtarchivs legt die Entgelte für Nachforschungen durch die Archivmitarbeiter/innen, fototechnische Arbeiten und Ausdrucke fest; eine Benutzungsgebühr wird grundsätzlich nicht erhoben.

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Städtischen Musikschule Oberhausen ist im Rat der Stadt im Dezember 2015 um den Passus ergänzt worden, dass auch Entgeltschuldnerinnen/Entgeltschuldner, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine 50 %ige Ermäßigung beantragen können.

Die Angebote des Kulturbüros sind für alle Bürger/innen zugängig und kostenfrei.

 

Weder in der Satzung noch in der Gebührenkartenregelung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen gibt es eine Regelung zu dem Fragenkreis der Eintrittseinnahmen, Eintrittspreise oder Sonderreglungen für bestimmte Personengruppen. Die Eintrittspreise einschließlich der Ermäßigungen werden vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen. Im November 2015 hat der Rat die Theaterleitung ermächtigt, für bestimmte Veranstaltungen, Projekte und Aufführungen Flüchtlinge unter Einhaltung des Wirtschaftsplans von der Verpflichtung zur Errichtung eines Eintrittsgeldes freizustellen.

 

Zusammenfassende Bewertung:

 

Alle kommunalen Kultureinrichtungen haben die rechtliche Möglichkeit, Ermäßigungstatbestände für in Oberhausen lebende Flüchtlinge und andere einkommensschwache Gruppen zu berücksichtigen.

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