Beschlussvorlage - B/16/1438-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring "Jugend"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung über die Leistungen von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring „Jugend“ in Höhe von 2.600.000 EUR gemäß Zustimmung des Herrn Oberbürgermeister Schranz sowie Ratsmitglied Herr Große Brömer (Drucksache B/16/1368-01 vom 19.01.2016).
Deckungsvorschlag:
Deckung in Höhe von 2.600.000 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
a) Dringlichkeit
Die Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, um mit der Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen die ausstehenden Zahlungen aus dem Sozialgesetzbuch VIII im Deckungsring Jugend gewährleisten zu können. Die Leistungen erhalten Anbieter von Jugendhilfeleistungen. Daher mussten die Mittel vor dem Hintergrund der automatisierten Auszahlung am 19.01.2016 bereit stehen.
b) Sachliche Notwendigkeit
Die planmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Jugend für das Haushaltsjahr 2015 werden in der 3. Kalenderwoche 2016 ausgeschöpft sein. Die Prognose für die überplanmäßigen Aufwendungen vom 30.11.2015 (Drucksache B/16/1255-01 und B/16/1308-01) erfolgte zu großen Teilen auf Basis der bis dahin gebuchten Ausgaben bei den Hilfen zur Erziehung.
Diese Basis für die gemachte Prognose hat sich als nicht valide erwiesen, da ein großer Teil der Leistungen im Bereich der Erzieherischen Hilfen durch späte Rechnungslegung der Träger sehr verzögert erfasst werden. Alleine der Monat September 2015 weist aktuell Mehraufwendungen von rd. 350.000,- EUR auf, die aufgrund der erwähnten verspäteten Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.11.2015 nicht erfasst waren.
Im Weiteren wurde bei der Prognoseerstellung im November 2015 ein Buchungsbetrag von 1.600.000,- EUR aus dem Haushaltsansatz 2015, der sich auf Leistungen des Jahres 2014 bezieht, versehentlich nicht mit berücksichtigt. Zu dieser nicht periodengerechten Verbuchung ist es gekommen, weil seinerzeit das EDV-System die Buchungen nicht vollständig periodengerecht zugeordnet hatte. Eine vollständige periodengerechte Zuordnung von Leistungen und Zahlungen ist mittlerweile sichergestellt.
Eine valide Basis für die Prognose der Ausgaben im Bereich Erzieherische Hilfen zum Haushaltsabschluss 2015 stellen – nach intensiver Prüfung – die aktuelle bis zum 30.09.2015 erfassten Leistungen und Zahlungen dar. Hiernach betragen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben im Jahr 2015 rd. 3.650.000,- EUR, so dass für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2015 noch kassenwirksame Aufwendungen von 10.950.000,- EUR zu erwarten sind.
Aktuell weist der Haushalt 2015 Aufwendungen im Bereich der Erzieherischen Hilfen einen Ansatz von 41.850.000,- EUR aus. Der tatsächliche Bedarf liegt unter Berücksichtigung der aktuellen Prognose sowie der bisher vollständig getätigten Ausgaben bei 44.450.000,- EUR. Hieraus ergibt sich ein weiterer überplanmäßiger Bedarf von 2.600.000,- EUR.
Unabweisbarkeit der Aufwendungen
Aufgrund der Gesamtverantwortung der Stadt Oberhausen als öffentlicher Jugendhilfeträger nach §79 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, ist die Erfüllung der Aufgaben rechtzeitig und ausreichend zu gewährleisten. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 83 Gemeindeordnung sind damit unabweisbar und damit zulässig.
