Beschlussvorlage - B/16/1396-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt mit sofortiger Wirkung die Einrichtung von sechs unbefristeten Stellen im mittleren Dienst, Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG tg Entgeltgruppe 8 TVöD, innerhalb des Bereichs 2‑4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung im Fachbereich 2‑4‑10/Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]387.750 € jährlich

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Innerhalb des Bereichs 2‑4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung ist der Kommunale Ordnungsdienst angesiedelt.

 

Der Kommunale Ordnungsdienst besteht derzeit aus 13 Vollzeit-, sowie drei Teilzeitplanstellen. Zusätzlich sind aktuell vier Mitarbeiter/innen außerplanmäßig eingesetzt, von denen zwei in einem bis zum 31.07.2016 befristeten, öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis stehen.

 

Das Tätigkeitsfeld des Kommunalen Ordnungsdienstes ist sehr öffentlichkeitswirksam. Die Mitarbeiter/innen repräsentieren die Stadt Oberhausen und stärken mit ihrer Präsenz, insbesondere an Problemstandorten, das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Aufgabenfelder:

 

In den letzten Jahren sind Themenfelder in der öffentlichen Diskussion aufgetreten, die eine zunehmende Präsenz der Mitarbeiter/innen des Kommunalen Ordnungsdienstes erfordern:

 

  • Vermehrte Kontrollen in Parkanlagen, insbesondere die Überprüfung der Anleinpflicht von Hunden sowie die Ahndung nicht entfernten Hundekots
  • Kontrollen auf Friedhöfen aufgrund vermehrt auftretender Diebstähle, freilaufender Hunde, ungebührlichen Verhaltens auf Friedhofsgeländen sowie zur Steigerung des allgemeinen Sicherheitsempfindens
  • Präsenz an markanten Punkten im Stadtgebiet (Altmarkt, Hauptbahnhof, Kleiner Markt, Südmarkt) zur Steigerung des Sicherheitsempfindens der Bürger und zur Kontrolle der dort ansässigen Trinkergruppen
  • Überwachung von Trödelmärkten und Sportplätzen an Sonntagen sowie die Verkehrsüberwachung im direkten Umfeld jener Veranstaltungen

 

Zusätzlich zu den Themen, die eine vermehrte Präsenz erfordern, hat sich auch das Aufgabenspektrum des KOD erweitert:

 

  • Präsenz an Asylstandorten
  • Ermittlungen und Präsenz an den sog. Problemhäusern
  • Unterstützung der Ausländerbehörde bei perspektivisch steigender Zahl von Abschiebungen
  • Ermittlungen und Nachbearbeitung der Hundezählung (Hundesteuer) und Bettensteuer
  • Begleitung von Großveranstaltungen (z. B. Karnevalsumzüge, Kirmes, Ruhr in Love, Olgas Rock)

Hier wird bedingt durch Sicherheitsauflagen eine vermehrte Unterstützung durch den KOD gefordert, u.a. bei folgenden Aufgaben:

 

  • Abschleppen von Fahrzeugen,
  • Kontrolle auf Einhaltung des Glasverbotes,
  • Jugendschutzkontrollen,
  • Verkehrsüberwachungen im Umfeld,
  • „Fliegende Händler“

 

 

Stelleneinrichtung:

 

Bedingt durch die vg. Themenfelder, die eine vermehrte Präsenz des Ordnungsdienstes erfordern, muss der derzeitige Stellenbestand um sechs weitere unbefristete Vollzeitstellen (Stellenwert BAT Vc, EG 8 TVöD) aufgestockt werden. In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Rates vom 22.06.2015 (Antrag A/16/0969-01) verwiesen. Nach Einschätzung und Darstellung des Bereichs 2‑4/Bürgerservice, Öffentliche Ordnung und intensiver organisatorischer Prüfung ist die Einrichtung von sechs Vollzeitstellen notwendig und ausreichend.

 

 

Kosten / Refinanzierung:

 

Die Mitarbeiter/innen des KOD erteilen Verwarngelder bei Ordnungswidrigkeiten, wie z. B. bei Falschparkern, nicht angeleinten Hunden etc. Eine Aufstockung des Personalbestandes wird zu einer Einnahmensteigerung führen, die jedoch nicht proportional ansteigen wird, um eine vollständige Refinanzierung der neuen Stellen zu erreichen. Der überwiegende Teil der Aufgaben des KOD führt nicht automatisch zum Ausstellen einer Verwarnung, sondern sind Ermittlungstätigkeiten sowie Kontroll- und Präsenzaufgaben.

 

Im Jahr 2014 wurden durch den KOD durchschnittlich 625 Verwarnungen pro Mitarbeiter/in erteilt. Bei einem durchschnittlichen Verwarngeld in Höhe von 20 € hat jede/r Mitarbeiter/in somit eine jährliche Einnahme von 12.500 € erzielt.

 

In der Folge hieße das, dass bei den sechs neu einzurichtenden Stellen mit einem Einnahmevolumen von insgesamt 75.000 € p. a. gerechnet werden kann.

 

Den Einnahmen stehen jährliche Kosten eines Arbeitsplatzes pro Stelle in Höhe von 64.625 € (51.700 € Personalkosten + 5.170 € Sachkosten + 7.755 € Gemeinkosten) gegenüber. Die jährlichen Gesamtkosten für sechs Stellen belaufen sich demnach auf 387.750 €.

 

 

Besetzung:

 

Es ist nicht zu erwarten, dass die Stellen ausschließlich mit städtischen Mitarbeitern/innen besetzt werden können. Daher wird empfohlen, die Besetzung der Stellen über eine parallele interne und externe Ausschreibung vorzunehmen.

 

 

 

 

Kurzfassung

 

Im Fachbereich 2‑4‑10/Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung werden sechs unbefristete Planstellen des mittleren Dienstes mit der Bewertung Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG tg Entgeltgruppe 8 TVöD eingerichtet.

 

Die Stellen werden parallel intern und extern ausgeschrieben.

 

Die entsprechenden Beteiligungsverfahren werden derzeit parallel durchgeführt.

 

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