Beschlussvorlage - B/16/1390-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederbesetzung von Stellen im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrumhier: Fachbereich 0-3-20/VHS, Weiterbildungslehrer/innen, Wegfall der kw-Vermerke im Stellenplan
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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25.01.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.02.2016
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Sachverhalt
Begründung
Im Fachbereich Grundbildung der Volkshochschule werden die Kurse zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen bislang durch fest angestellte Weiterbildungslehrer/innen (4,3 Stellen) sowie Honorarkräfte durchgeführt. Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zur Reorganisation der Volkshochschule wurden im Jahr 2010 durch die politischen Gremien der sukzessive Wegfall der Planstellen und deren Ersatz durch weitere Honorarkräfte beschlossen.
Mit Beginn der passiven Altersteilzeit-Phase zweier Lehrkräfte stünde die Umsetzung dieses Beschlusses an (Wegfall der Stellen auf Grund des bestehenden kw-Vermerks). Zudem läuft die Befristung einer weiteren halben Stelle – ebenfalls mit kw-Vermerk – im Sommer 2016 aus.
Rechtliche Gründe sprechen gegen die Umsetzung.
Bereits im Jahr 1990 wurde der Klage von Honorarlehrern/innen im Bereich der Schulabschlusskurse Volkshochschule Oberhausen auf Feststellung unbefristeter Arbeitsverhältnisse stattgegeben. Die zum Urteil führenden Sachverhalte (Weisungsgebundenheit der Lehrenden an Vorgaben des Landes, der Bezirksregierung und an Lehrpläne) bestehen nach wie vor und würden u. U. eine Klage auf Festanstellung ermöglichen. Verschärfend würde sich auswirken, wenn Honorarkräften zudem die Funktion des/r Klassenlehrer/in und die damit verbundenen sozialpädagogischen Aufgaben übernähmen.
Weiterhin hat in letzter Zeit die Rentenversicherungsanstalt eine Reihe von Kommunen und ihre Volkshochschulen auf Rentenversicherungspflicht der Honorarlehrenden mit hohem Stundenumfang in den Schulabschlusskursen geprüft. In allen Fällen wurden die Beschäftigungsverhältnisse als sozialversicherungspflichtig eingestuft und die Kommunen auf Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge bis zu 10 Jahren rückwirkend verpflichtet. Bei mangelhafter Aktenlage wurden Beträge geschätzt, welche sich teilweise in Millionenhöhe (Bsp. Stadt Moers).belaufen.
Bei der Oberhausener VHS befinden sich z. Z. 254 Teilnehmende (2005/6 128 TN) in den Grundbildungsmaßnahmen (8 Tageskurse und 5 Abendkurse). Die festangestellten Weiterbildungslehrer/innen haben bisher annähernd die Hälfte der Unterrichtsstunden unterrichtet, die andere Hälfte, i. d. R. Abendkurse, konnte noch mit nebenberuflichem Personal mit – im Hinblick auf die Rentenversicherung - nicht zu hoher Stundenzahl gedeckt werden. Bei einer weiteren Einschränkung der 4,3 Stellen würde der Tagesbetrieb aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nicht aufrecht zu halten sein.
Das Land NRW fördert die Schulabschlusskurse über einen begrenzten Landestopf. I. d. R. (abhängig von der Zahl der teilnehmenden Volkshochschulen) werden die durchgeführten Unterrichtsstunden zu einem Drittel der entstandenen Kosten gefördert, also im Fall einer festangestellten Lehrkraft 1/3 von 66,50 € pro Unterrichtsstunde und im Fall einer Honorarlehrkraft zu 1/3 von 23,- €. So trägt auch die Landesförderung den höheren Kosten der festangestellten Lehrer/innen Rechnung.
Aufgrund der signifikant geringeren Chancen, in die berufliche Ausbildung einzusteigen, sind Teilnehmer/innen mit Migrationshintergrund eine mit 30 % vertretene besondere Zielgruppe. Junge Eltern und Alleinerziehende, die aufgrund der frühen Verantwortung für die Familie keinen oder nur einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 besitzen und deshalb noch keinen Einstieg in den Ausbildungsmarkt geschafft haben, sind eine weitere Zielgruppe, die aufgrund der Betreuungssituation nur im Tagesbereich teilnehmen kann.
Die Veränderungen im Bereich des Übergangssystems mit dem Wegfall des Werkstattjahres an den Berufskollegs und der Reduzierung der Berufsorientierung auf die praktische Berufsvorbereitung machen die Schulabschlusskurse bei der VHS zum einzigen Anbieter von schulischer Qualifikation vor Ort und erhöhen somit die sozialpolitische Notwendigkeit vor allem der Tagesangebote.
