Beschlussvorlage - B/16/1374-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt folgenden Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses (Drucksache B/16/1373-01) vom 01.02.2016 zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 – innere Verwaltung - :

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01– Innere Verwaltung – wie folgt zu:

 

Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR

(Finanzstelle) (Finanzposition)

 

810001010101 Ratsangelegenheiten 549135Fraktionszuwendungen- 255.000,--

(PN 0101) (Personalkosten)

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwand in entsprechender Höhe im Deckungsring Personal (D00000001)

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Aufwendungen sind durch Veränderungen nach der Planung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2015 entstanden, die bereits Mitte des Jahres 2014 erfolgte. Insbesondere geht die Angelegenheit auf geänderte Rahmenbedingungen zurück, die sich im Anschluss an die Kommunalwahl in Form von Mehraufwendungen auf den städt. Haushalt ausgewirkt haben (Erweiterung der Ratsgruppierungen durch die BOB-Fraktion). Der BOB-Fraktion wurde, genau wie allen anderen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Oberhausen, gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt. Darüber hinaus erfolgte im März 2015 die Teilung der BOB-Fraktion in die BOB-Fraktion und die Gruppe Bürgerliste Oberhausen. Die Verringerung der Mitgliederzahl von 5 auf 3 hatte für die BOB-Fraktion nur einen unwesentlichen Einfluss auf die Höhe der zu gewährenden Zuwendung zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 151.542 € im Jahr 2015. Allerdings waren der Gruppe Bürgerliste Oberhausen zukünftig zusätzlich Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten zu gewähren. Im Geschäftsjahr 2015 betrug der Zuschuss an die Bürgerliste für die Monate März - Dezember insgesamt 102.830,76 €.

Die Dringlichkeitsentscheidung ist unabweisbar, da die Zahlung noch vor dem Ende der Buchungsfrist am 03.02.2016 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgen muss und der Rat der Stadt erst am 15.02.2016 wieder tagt.

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