Beschlussvorlage - B/16/1363-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt

 

  1. der Verlegung des Verkehrsrechnerstandortes Alt-Oberhausen vom Polizeipräsidium Oberhausen zum Rathaus Oberhausen mit den sich daraus ergebenden baulichen Maßnahmen sowie

 

  1. der überplanmäßigen Mittelbereitstellung im Produktbereich 12 „Verkehrsflächen- und -anlagen, ÖPNV“, Auftrag 56001201010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 522140 – Aufwendungen für Signalanlagen für die Verlegung des Verkehrsrechnerstandortes Alt-Oberhausen in Höhe von 1.000.000,00 EUR

zu.

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Verkehrsrechnersystem erfüllt eine zentrale Position bei der Steuerung der Lichtsignal­anlagen im Stadtgebiet Oberhausen. Es dient der unabdingbaren Aufgabe der Gefahrenab­wehr. Eine koordinierte Verkehrssteuerung und die Sicherstellung der Betriebssicherheit durch ein einheitliches und komfortables Störungsmanagement können nur durch den An­schluss der Lichtsignalanlagen an den Verkehrsrechner gewährleistet werden.

 

Die Stadt Oberhausen betreibt derzeit sieben Gebietsrechner im Verkehrsrechnersystem, welche vom Betriebsführungsrechner übergeordnet gesteuert werden. Der Betriebsführungs­rechner befindet sich im Technischen Rathaus in Sterkrade, wo auch der Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung, Signalwesen seine Büroräume hat. Zwei Gebietsrechner stehen im Hallenbad Sterkrade und steuern das Steuerungsgebiet Sterkrade und Osterfeld. Die weite­ren fünf Gebietsrechner befinden sich derzeit in den Räumlichkeiten des Polizeipräsidiums am Friedensplatz in der 2. Etage. Weiterhin befindet sich dort der Bluetooth-Server. Im Keller wird noch ein Kabelverteilraum genutzt, in dem alle erforderlichen Fernmeldekabel zusam­menlaufen. Diese Räume sind seit 1969 von der Stadt Oberhausen angemietet. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW hat der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH und dem Bereich 07/Strategisches Immobilienmanagement (SIM) eine Kündigung zum 31.12.2016 dieser Räumlichkeiten zugesandt. Ab dem Jahre 2017 entfällt somit die monatli­che Mietzahlung in Höhe von 557,81 EUR.

 

Bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten wurden Standorte in Alt-Oberhausen und in Sterkrade geprüft. Es wurde versucht einen Raum an einer bestehenden Fernmeldestrecke zu finden um so wenig wie möglich Tiefbauarbeiten durchführen zu müssen. Das Technische Rathaus wurde als Standort verworfen, da die einzelnen Standorte aufgrund von Einflüssen wie Feuer o. ä. weiterhin getrennt voneinander betrieben werden sollen. Nach gründlicher Kosten-Nutzenabwägung kommen nur die Kellerräume im Rathaus Oberhausen (ehemalige Telefonzentrale) infrage. Diese endgültige Standortfestlegung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bereich 0-7/SIM.

 

Die detaillierte Planung und der Umzug der einzelnen Komponenten werden derzeit vorbe­reitet. Da schon abzusehen ist, dass sich ein Umzug zum 31.12.2016 als schwierig darstellt, laufen derzeit Verhandlungen über eine Verlängerung der Kündigung zum 30.6.2017. Eine mündliche Zusage wurde bereits erteilt.

 

Einzelne Komponenten der Rechnertechnik können übernommen werden (z.B. Bluetooth-Server), andere müssen ausgetauscht werden, weil sie mittlerweile mehr als 20 Jahre alt sind und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Entwicklung auf dem Sektor der EDV- und Software-Technologie und die damit verbundenen Produktverbesserungen schreiten rasch voran. Alle erforderlichen Komponenten werden auf den Stand der Technik 2016/2017 gebracht.

 

Eine komplette Erneuerung des Verkehrsrechnersystems wurde geprüft. Aufgrund der weite­ren Standorte Hallenbad Sterkrade und Technisches Rathaus Sterkrade ist es finanziell nicht zu stemmen und auch technisch nicht notwendig das gesamte System komplett zu erneuern. Der Standort Alt-Oberhausen wird durch diese Instandhaltungsmaßnahme aber auf den ak­tuellen Stand der Technik gebracht und entspricht damit genau den speziellen Erfordernis­sen bzw. Anforderungen.

 

Eine Umrüstung aller Signalanlagen zur Datenübertragung mittels Mobilfunk (UMTS) zur Einsparung von Tiefbaukosten wurde geprüft und verworfen, da dieser Standard nicht die nötige Datenleistung und Autonomie bietet.

 

Zeitliche Abfolge:

In der Zeit des Umzuges kann keine verkehrsabhängige Steuerung und -Koordinierung der Lichtsignalanlagen erfolgen. Des Weiteren kann aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkom­mens besonders im Bereich der Neuen Mitte ein Umzug der Technik nicht zwischen Oktober 2016 und Januar 2017 stattfinden. In dieser Zeit werden aber Arbeiten im Hintergrund und zur Vorbereitung durchgeführt. Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

 

  • Sommer/Herbst 2016 Durchführung der Tiefbauarbeiten, Vorbereitung der Räume im Rathaus (Klimaanlage, Alarmanlage, Renovierungsarbeiten,…). Die diesbezüglichen Renovierungs-/Instandsetzungsarbeiten werden aus dem bestehenden Budget des LVZ 1 abgewickelt.
  • Oktober 2016 bis Januar 2017 Einrichtung der Räume im Rathaus, Aufstellen aller neuen Verkehrsrechnerkomponenten und Kabelzugarbeiten
  • Februar 2017 bis Mai 2017 Umzug der restlichen Rechnerkomponenten und Fertigstel­lung der Arbeiten im Rathaus
  • Juni 2017 Demontage der Technik und Fernmeldekabel im Polizeipräsidium Friedens­platz

 

Kosten:

Die für die Verlegung des Verkehrsrechnerstandortes benötigten Aufwendungen belaufen sich nach Kostenschätzung auf ca. 1.000.000 € brutto und gliedern sich wie folgt auf:

 

  • ca. 400.000 € Tiefbauarbeiten
  • ca. 200.000 € Fernmeldekabel, Lichtwellenleiter und Kabelverteiler
  • ca. 400.000 € Rechnertechnik und Umzug

 

Für die Umsetzung der Maßnahme konnte kein Budget für das Haushaltsjahr 2016 berück­sichtigt werden, da erst im November 2015 bekannt wurde, dass die zurzeit genutzten Räume zum 31.12.2016 gekündigt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war die Haushaltsplanung für das Jahr 2016 bereits abgeschlossen. Die hierfür erforderlichen Mittel sind überplanmä­ßig bereitzustellen.

 

Von den genannten Aufwendungen werden ca. 500.000 € im Jahre 2016 und 500.000 € im Jahre 2017 kassenwirksam. Unabhängig davon wird zur Gesamtauftragsvergabe der Ge­samtbruttobetrag in Höhe von 1.000.000 € als konsumtives überplanmäßiges Budget in 2016 benötigt. Nach Rücksprache mit der Anlagenbuchhaltung sind die Mittel in Auslegung der verbindlichen NKF-Vorschriften  konsumtiv zu berücksichtigen. Eine Vergabe aller Maßnah­men muss im Rahmen der Gesamtkoordination im Jahr 2016 erfolgen.

 

Die Tiefbau-Leistungen werden nach dem Leistungsvertrag mit der WBO GmbH Leistungs­verzeichnis 5, Straßenunterhaltung Kapitel 3 Signalunterhaltung abgewickelt.

 

Die Leistungen für die Rechnertechnik, die Fernmeldekabel und die Kabelverteiler werden freihändig vergeben, da die umzuziehenden Gebietsrechner Bestandteil eines Verkehrs­rechnersystems eines Systemherstellers sind. Die Vorgehensweise wurde im Vorfeld mit dem Bereich 0-2/Rechnungsprüfung abgestimmt.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wird im Rahmen der Haushaltsanmeldung der Ansatz für 2017 dargestellt.

 

 

 

 

 

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