Beschlussvorlage - B/16/1362-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Oberhausen sowie deren verbindliche Anwendung für die zu konsolidierenden Einheiten.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/15/0203-01 (Rat 21.12.2009)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen hat gemäß § 116 GO NRW einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Gesamtabschlüsse der Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 sind vom Rat der Stadt bestätigt und dem Oberbürgermeister wurde jeweils Entlastung erteilt.

 

Der Verfahrensablauf für die Erstellung des Gesamtabschlusses ist in der Gesamtabschlussrichtlinie in der derzeitig gültigen Fassung vom 21.12.2009 beschrieben. Hierin festgelegt sind neben dem Konsolidierungskreis, welcher jährlich zu überprüfen ist, u. a. die Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung sowie Regelungen zur Aufstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses.

 

Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ist kein statisches Konzept, sondern vielmehr einem Veränderungsprozess unterworfen. Dieser Prozess spiegelt sich in der weiterentwickelten Fassung der Gesamtabschlussrichtlinie (Anlage 1) wider. Die grundlegenden Regelungen zur Abarbeitung des Gesamtabschlusses sind weitestgehend beibehalten worden. Allerdings sind die bestehenden Regelungen, wie z. B. geänderte Zuständigkeiten oder Prüfungserfordernisse der Kommunalbilanz, konkretisiert worden, um so eindeutigere Regelungen hinsichtlich der Abarbeitung zu schaffen. Darüber hinaus sind Passagen, welche sich auf den Probeabschluss zum 31.12.2009 bezogen, gestrichen worden. Die Gesamtabschlussrichtlinie ist zwischen der Stadt Oberhausen und den Einheiten des Vollkonsolidierungskreises abgestimmt worden.

 

Die Weiterentwicklung der Gesamtabschlussrichtlinie erfolgte in enger Abstimmung mit dem Bereich 0-2/Rechnungsprüfung.

 

Die Gesamtabschlussrichtlinie für die Stadt Oberhausen und die voll zu konsolidierenden Einheiten soll bindende Wirkung haben und daher nach entsprechender Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen von allen Beteiligten unterzeichnet werden.

 

Zur Vermeidung von Druckkosten, die sich aus der zusätzlichen Zurverfügungstellung der Gesamtabschlussrichtlinie ergeben würden, steht diese ab sofort im Ratsinformationssystem der Stadt Oberhausen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jede Fraktion erhält darüber hinaus eine Fassung in Papierform.

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Anlagen

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