Berichtsvorlage - M/16/1458-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Beteiligt:
- Dezernat 3 / Familie, Schule, Integration und Sport
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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01.02.2016
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Geplant
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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03.02.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Antrag der CDU-Fraktion: Schriftlicher Sachstandsbericht Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern
Zu der o. a. Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1a) Wie viele nach dem AsylG ausreisepflichtige Personen bzw. Personen ohne Bleibeperspektive sind aktuell in Oberhausen gemeldet?
In Oberhausen werden derzeit 124 vollziehbar Ausreisepflichtige Personen aus den sicheren Herkunftsländern geduldet, aufgeschlüsselt wie folgt: Albanien 22 * Bosnien und Herzegowina 1 * Ghana 7 * Kosovo 9 * Mazedonien 21 * Montenegro 7 * Senegal 0 * Serbien 57 *
Zu 1b) Wie hoch ist der Anteil dieser Personen an der Gesamtzahl der Asylbewerber in Oberhausen?
Insgesamt leben in Oberhausen derzeit 230 vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Aus den sicheren Herkunftsländern sind es 124 Personen, entspricht ca. 54 %.
Die Gesamtzahl der Asylbewerber beläuft sich derzeit auf 2.270 Personen, davon stammen 442 Personen aus den sicheren Herkunftsländern (knapp 20 %), aufgeschlüsselt wie folgt: Albanien 198 * Bosnien und Herzegowina 17 * Ghana 32 * Kosovo 69 * Mazedonien 58 * Montenegro 4 * Senegal 2 * Serbien 62 *
Zu 2) Wie viele dieser Menschen gelten nach dem AsylG als geduldet (Duldung / Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?
Hier wird auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1b verwiesen.
Die Gesamtzahl der Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln kann nicht ermittelt werden. Hier bleibt festzuhalten, dass Personen, denen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem Asylverfahren erteilt worden ist, im Laufe der Zeit in andere bzw. verfestigte Aufenthaltstitel hineinwachsen.
Zu 3) Wie viele Rückführungen von ausreisepflichtigen Personen aus Oberhausen sind 2014 und 2015 erfolgt?
In Oberhausen wurden 2014 98 Personen zurückgeführt, davon 83 Personen aus sicheren Herkunftsländern.
In 2015 wurden 60 Personen zurückgeführt, davon 44 Personen aus sicheren Herkunftsländern.
Zu 4) Wie hoch ist die Zahl der Asylbewerber, deren Identität (auf Grund von Passverlust etc.) nicht eindeutig festgestellt werden kann?
Bei Asylantragstellung werden die Papiere vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einbehalten und erst später – im Laufe des Verfahrens – an die Ausländerbehörde übersandt. Insofern kann nur eine grobe Schätzung erfolgen. Es ist von etwa 50 % der Asylbewerber auszugehen, die keine Identifizierungspapiere vorlegen. Im Hinblick auf Personen, die angeben, aus Syrien zu kommen, bleibt festzuhalten, dass hier zwar überwiegend Papiere vorgelegt werden, diese aber nicht auf Echtheit überprüft werden.
Fehlende Papiere sind häufig (ca. 95 %) bei nachfolgend aufgeführten Staats-angehörigkeiten zu verzeichnen: Marokko, Russland, Armenien, Aserbaidschan, Eritrea, Nigeria, Ghana, Somalia, Afghanistan, Irak, Libanon, Indien, Bangladesch, Pakistan sowie bei ungeklärter Staatsangehörigkeit. Es handelt sich hier um mehr als 1.000 Personen.
Zu 5) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) befinden sich in Oberhausen?
Sachstand vom 26.01.2015:
In Obhut genommene minderjährige Jugendliche insgesamt137
Davon sind untergebracht in/bei:
Jugendhilfeeinrichtungen 38
Pflegefamilien 4
Familienangehörigen in Flüchtlingsunterkünften oder Wohnungen26
Flüchtlingsunterkunft Erikastraße (ab 17 Jahre) 69
Angaben zur Beschulung der Jugendlichen können Ihnen aufgrund der Kürze der Zeit aktuell nicht benannt werden. Die Angaben hierzu werden dem Sitzungsprotokoll beigefügt.
