Beschlussvorlage - B/16/1424-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Dringlichkeitsentscheidung

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, trifft der Hauptausschuss gem. § 60 (1) S. 1 GO NW in einer Angelegenheit, die in die Beschlusszuständigkeit des Rates fällt, folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 05 Soziale Leistungen im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 (D40000032), Produktgruppe PN0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose wird wie folgt zugestimmt:

 

Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen in Höhe von 170.000,-- Euro.

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/1232-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Dem Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 wurden im Haushaltsjahr 2015 aufgrund geänderter Kontenstrukturen im Zuge der Neufassung des Leistungsvertrages zwischen der OGM GmbH und der Stadt Oberhausen bereits 80.000 Euro überplanmäßig bereitgestellt, gedeckt durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D.

 

Des Weiteren hat der Rat der Stadt am 16.11.2015 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 in Höhe von 200.000 Euro zur Abdeckung erheblicher Mehrbedarfe beim Produkt 050304 -Hilfe für Asylbewerber- zugestimmt (Drucksache B/16/1232-01). Diese Mittel waren aufgrund erhöhter Kosten für die Beschaffung von Ge- und Verbrauchsgütern für die Ausstattung von Asylbewerberheimen/Flüchtlingsunterkünften erforderlich. Hierunter fällt zum Beispiel die Anschaffung von Stahlrohrbetten, Matratzen, Schlafgarnituren, Stahlspinden und vieles mehr.

 

Die Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die bundesweit zu erwartenden Asylbewerber/innen wurde 2015 bereits wiederholt korrigiert, der wachsende Zustrom machte auch in Oberhausen die kurzfristige Einrichtung und Ausstattung weiterer Notstandorte erforderlich. Daher war es schwierig, eine genaue Prognose über die damit verbundenen Kosten für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen und Ge- und Verbrauchsgütern zu erstellen.

 

Nachdem nun die Rechnungen der OGM GmbH für Dezember 2015 vorliegen, ergibt sich ein weiterer überplanmäßiger Bedarf in Höhe von rd. 170.000,-- Euro, der bei Erstellung der o.g. Drucksache so nicht exakt vorauskalkulierbar war. In dieser Summe sind auch Kosten für Ge- und Verbrauchsmaterialien für die Notunterkünfte des Landes enthalten. Dem Land wurden für Ge- und Verbrauchsgüter bisher rd. 60.000,-- Euro in Rechnung gestellt, über die exakte Erstattungssumme und den Erstattungstermin gibt es noch keine Rückmeldung. Somit erfolgt eine teilweise Refinanzierung des Landes bei den Notunterkünften.

 

Zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen der OGM GmbH ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in o. g. Höhe erforderlich und unabweisbar.

 

 

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