Beschlussvorlage - B/16/1338-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der StädteBochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und OberhausenAuslegungsbeschluss zu einem Änderungsverfahren in Essen (21 E)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.02.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
15.02.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zu dem RFNP-Änderungsverfahren 21 E zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP 21 E „Hammer Straße / Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)“
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 22.06.2015 zu dem Änderungsverfahren 21 E nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss (vbA) RFNP am 24.04.2015 die Erarbeitung des Änderungsverfahrens 21 E beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum 12.08.2015 bis 11.09.2015 durchgeführt.
Das Änderungsverfahren 21 E „Hammer Straße / Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)“ umfasst ein ca. 3,4 ha großes Plangebiet, das im RFNP bisher als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Regionaler Grünzug sowie Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) dargestellt ist. Diese Darstellung soll entsprechend dem neuen Planungsziel in „Sonderbaufläche, Sondergebiet Erstaufnahmeeinrichtung / ASB für zweckgebundene Nutzung“ geändert werden.
Bei dem Änderungsverfahren 21 E haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert. Gegenüber dem Vorentwurf wurde allerdings in der Plandarstellung die Zweckbestimmung des Sondergebietes nach einem Hinweis der Regionalplanungsbehörde von „Soziale Zwecke“ in „Erstaufnahmeeinrichtung“ geändert, um die geplante Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes deutlicher heraus zu stellen. Aufgrund der Konkretisierung der Bebauungsplanbearbeitung wurde zudem die Abgrenzung (Größe) des Änderungsbereiches gegenüber dem Vorentwurf geändert (von 4,1 auf 3,4 ha).
Die öffentliche Auslegung auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz.
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs.1 und § 39 Landesplanungsgesetz sowie § 33 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes.
Im Anschluss an die Behördenbeteiligung sind zum Änderungsverfahren 21 E die Stellungnahmen der Behörden bzw. der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 Raumordnungsgesetz gemäß § 19 Abs. 3 Landesplanungsgesetz mit diesen zu erörtern, soweit raumordnerische Belange betroffen sind. Dabei ist ein Meinungsausgleich anzustreben.
Nach Durchführung dieser Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
433,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
305,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
251,7 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
122 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
224,3 kB
|
