Berichtsvorlage - M/16/1393-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Ausgangslage

 

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode ist unter  Punkt 2.1 „Beschäftigungschancen verbessern“ die Einrichtung von Jugendberufsagenturen festgeschrieben:

 

„Übergang Schule – Ausbildung – Beruf

 

Die beste und effizienteste Vorsorge gegen Ausbildungsabbrüche und lange Zeiten von Arbeitslosigkeit im Lebensverlauf sind passgenaue und tragfähige Übergänge von der Schule in Ausbildung und Beruf. Daher wollen wir den erfolgreichen Ausbildungs- und Berufseinstieg für leistungsschwache Jugendliche erleichtern und gezielt begleiten. Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln.“

 

Mit der Bündelung  der Sozialgesetzbücher soll eine systematische Aufarbeitung und bessere Verzahnung der Schnittstellen untereinander einhergehen. Weiteres Ziel ist die Reduzierung von Lücken zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen.

 

Nach dem Verständnis der Bundesregierung kommt es nicht auf die konkrete Bezeichnung der Modelle und einheitliche Formen der Ausgestaltung an, sondern darauf, dass die beteiligten Träger zum Wohle der jungen Menschen die Leistungserbringung an den bestehenden Schnittstellen auf einer tragfähigen Grundlage untereinander koordinieren und den spezifischen Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen. Dadurch ergeben sich zahlreiche, regional sehr unterschiedlich ausge­staltete Formen der Zusammenarbeit in den genannten Schnittfeldern. Die Spann­breite reicht von loser Zusammenarbeit zum Beispiel durch einen gemeinsamen Internetauftritt bis hin zu einer gemeinsamen Anlaufstelle an einem Ort. An Standorten wie Hamburg, Mainz oder Darmstadt erfolgt die Zusammenarbeit un­ter der Bezeichnung Jugendberufsagentur, wobei sich die Modelle unterscheiden. Ähnliche Ansätze finden sich unter der Bezeichnung Jugend-Jobcenter zum Bei­spiel in Frankfurt am Main und Düsseldorf. Auch in ländlicheren Regionen exis­tieren Formen koordinierter Zusammenarbeit auf Grundlage von Kooperations­verträgen.

 

 

2. Umsetzung in Oberhausen

 

2.1 Ausgangsüberlegungen

 

In einem ersten Gespräch zwischen der Stadt Oberhausen, des Jobcenter Oberhausen und der Agentur für Arbeit Oberhausen wurde bereits im Dezember 2013 entschieden, zunächst ein inhaltliches Konzept zu entwickeln, um damit die Entscheidung, welche Partner später unter ein Dach zusammen ziehen sollten, vorzubereiten.

 

Im August 2014 wurden  die Ziele der geplanten Kooperation festgelegt  und die nächsten Schritte vereinbart. Wichtige Voraussetzung für das Gelingen war von Anfang an, die umfassende Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zukünftig kooperierenden Bereiche.

 

Unter dem Motto „ Professionen bündeln – Jugend stärken“ fand deshalb am 16.04.2015 ein Workshop für über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Bereiche im Haus Bethel statt. Mit der Einladung wurden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zu den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten zur Verfügung gestellt.  In 5 Arbeitsgruppen wurden Antworten auf die folgenden  Fragen erarbeitet:

 

Welche neuen Ideen haben wir für den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit in Oberhausen?

 

Wie können wir dafür unsere Zusammenarbeit verbessern?

 

Welche Inhalte müssten aus unserer Sicht ein Kooperationsvertrag und ein Handlungsleitfaden enthalten?

 

 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Workshops erfolgten im August 2015 die Erstellung der Kooperationsvereinbarung und die Festlegung einer Strategie zur Erarbeitung von Praxisleitfäden.

 

 

2.2. Kooperationsvereinbarung

 

Am 10.12.2015 wurde der Kooperationsvertrag  durch alle Vertreter der zukünftig kooperierenden Einrichtungen im Rahmen einer Pressekonferenz offiziell unterzeichnet.

 

Mit der Zusammenarbeit verfolgen die Partner die im Kooperationsvertrag festgelegten Ziele:

 

  • Erhöhung der abgeschlossenen Ausbildungsverträge und damit einhergehend die Reduktion der unversorgten Jugendlichen
  • Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
  • Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit
  • Im Fokus der Arbeit stehen alle Jugendlichen mit und ohne Schulabschluss unter 25 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die Unterstützungsbedarf für einen Übergang in die Regelsysteme von Ausbildung und Studium benötigen.
  • Kein Jugendlicher geht zwischen den Institutionen verloren.
  • Die Instrumente beim Übergang von der Schule in den Beruf sind den Akteuren bekannt und für sie abrufbar.
  • Die beteiligten Akteure sind systematisch, verbindlich und kontinuierlich vernetzt.
  • Ein direkter Informationsaustausch und gemeinsames, abgestimmtes Vorgehen sichern jungen Menschen ohne Umwege die Integration in Ausbildung oder Arbeit.
  • Doppelförderungen werden vermieden, erforderliche Förderungen können zeit- und bedarfsgerecht realisiert werden.
  • Eine gegenseitige Transparenz der jeweiligen Angebote sichert ein bedarfsgerechtes Portfolio zur Unterstützung der Jugendlichen. Gemeinsame Planungsprozesse zur Abstimmung der Angebote erfolgen nach Absprache und erfolgten Entscheidungen der Geschäftsführungen.
  • Die verbesserte berufliche Integration junger Menschen trägt zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei.
  • Die Zusammenarbeit der Institutionen bettet sich in die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ ein und leistet vor allem einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung der mit den Schülerinnen und Schülern abgeschlossenen Anschlussvereinbarungen.

 

(Die vollständige Kooperationsvereinbarung ist im Anhang beigefügt)

 

 

2.3 Räumliche Verortung des Jugendbündnishauses

 

Das Jugendbündnishaus ist auf der Virchowstrasse in der Liegenschaft des Jobcenter Oberhausen untergebracht.

 

Ein konkreter Ausbau und eine Intensivierung der Zusammenarbeit  zwischen dem gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter Oberhausen und der Agentur für Arbeit Oberhausen  wurde im September 2015 im Vorfeld des Einzuges vereinbart und durch festgelegte Präsenzzeiten des gemeinsamen Arbeitgeberservice in der Liegenschaft Virchowstr. umgesetzt. Es schlossen sich im Oktober weitere  Vereinbarungen mit den anderen Schnittstellen zum SGB III Bereich an, wie z. B.  der Berufsberatung der Agentur für Arbeit

 

Zum 24.11.15 bezogen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Übergang Schule Beruf ihre neuen Büros auf der Virchowstr.

 

Zu festen Zeiten sind mit Gründung des Jugendbündnishauses folgende Bereiche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsent:

 

Jobcenter Oberhausen Team u25                                             permanent

 

 

Gemeinsamer Arbeitgeberservice

Agentur für Arbeit Jobcenter Oberhausen                                 1Tag/Woche

 

Berufsberatung   SGB III                                                            1Tag/Woche

 

Beauftragte für Chancengleicheit am

Arbeitsmarkt SGB II/SGB III                                                       1 Tag/Quartal

 

Die kommunalen Bereiche  der Jugendhilfe (SGB VIII) und der Jugendsozialarbeit (SGB VIII) sind eingebunden  und stehen anlassbezogen für gemeinsame Fallbesprechungen zur Verfügung.       

 

 

2.4. Ausblick:

 

Geplant ist, mit Fertigstellung des neuen Gebäudes für das Jobcenter Oberhausen auf der Unteren Marktstr. und der daraus resultierenden Vergrößerung der räumlichen Kapazitäten, den jetzigen Standort an der Virchowstr. in das Gebäude der Agentur für Arbeit auf der Mülheimer Str. zu verlagern mit der Option weitere kommunale Bereiche des SGB VIII räumlich anzubinden.

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