Berichtsvorlage - M/16/1376-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Ersatzneubaus für die Einrichtung "ParkHaus" für die offene Kinder- und Jugendarbeit am Standort Uhlandpark
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Anhörung
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27.01.2016
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Sachverhalt
Sachdarstellung
- Ausgangslage
Ursprünglich war das Jugendzentrum „ParkHaus“ in Räumlichkeiten der ehemaligen Franz-Alme-Begegnungsstätte untergebracht. Nach einem Brand ist die Jugendeinrichtung in die freigewordenen Räumlichkeiten der Knappenschule als Übergangslösung eingezogen. In der Nutzung sind das Gebäude des offenen Ganztages, einige ehemalige Klassenräume sowie die Sanitäreinrichtungen und das Außengelände. Im Zuge des Neubaus der Kindertageseinrichtung (Ratsbeschluss vom 14.09.2015) werden bis auf das Gebäude des offenen Ganztages alle anderen Gebäude abgerissen.
2. Prüfung von alternativen Standorten
Eine abschließende intensive Prüfung ergab, dass alternative Standorte im Quartier bzw. Dependance-Lösungen (z. B. St. Michael-Schule, Gebäude des offenen Ganztages der Schule) letztendlich als nicht umsetzbar bewertet wurden. Für eine Dependance-Lösung stehen dem „ParkHaus“ nicht die Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. Inhaltlich wäre eine Dependance-Lösung mit einer Aufteilung der Angebote ebenfalls nicht zielführend. Bezogen auf den Raumbedarf ist eine Aufteilung der inhaltlichen Arbeit auf zwei Etagen wie im Gebäude des offenen Ganztages der St. Michael-Schule mit Schwierigkeiten im Alltagsbetrieb verbunden. Der Aspekt des inklusiven Angebotes bzw. der Barrierefreiheit ist hier gesondert zu betrachten.
Daher ist die Fortführung am Standort des Uhlandparks und damit verbunden eine Erweiterung der Jugendeinrichtung „ParkHaus“ um den entsprechenden Ersatzneubau erforderlich und angemessen.
Der Ersatzneubau bzw. Anbau für das Jugendzentrum „ParkHaus“ ist eine nachhaltige Lösung, um zukunftsorientiert an diesem Standort offene Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben und geht mit dem gegenwärtigen Evaluationsprozess konform:
3. Stellenwert der Jugendeinrichtung Parkhaus im Rahmen des Kinder- und Jugend-förderplans
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.12.2014 den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2015 bis 2020 beschlossen (DS-Nr.: B/16/0483-01). In diesem Plan und der Beschlussfassung ist das Sozialquartier Brücktorviertel als ein Bedarfsschwerpunkt der offenen Kinder- und Jugendarbeit identifiziert worden. Während der Vorberatungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2014 wurde zudem der Änderungsantrag eingebracht, die offene Kinder- und Jugendarbeit bis zum 30.06.2016 zu evaluieren. Bestandteil des Beschlusses, der am 15.12.2015 durch den Rat getroffen wurde, ist außerdem die Einrichtung einer Steuerungsgruppe, bestehend aus je einem Trägervertreter/-in, dem Jugendhilfeplaner/-in und dem Jugendamtsleiter. Die Steuerungsgruppe begleitet den Evaluationsprozess und erarbeitet gemeinsam die verbindlichen Ergebnisse.
In einem ersten Schritt der Evaluation wurden detaillierte Sozialstrukturanalysen aller Oberhausener Sozialquartiere vorgenommen. Für das Brücktorviertel ergibt sich, dass sich die Gesamtbevölkerung im gesamtstädtischen Trend rückläufig entwickelt. Dies geht einher mit der Entwicklung der Kinder- und Jugendzahlen in den vergangenen Jahren. Allerdings sollte man die Bevölkerungsprognose beachten, die gerade in den Altersgruppen der 6 bis 9jährigen sowie der 10 bis 13jährigen ein dynamisches Wachstum bis 2025 prognostiziert. Anteilig sind, bis auf die 10 bis 13jährigen und die 19 bis 21jährigen, alle Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich vertreten. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist überdurchschnittlich. Altersstrukturell ist das Brücktorviertel eines der jüngeren Quartiere in Oberhausen. Der Anteil der Haushalte mit Kindern ist leicht unterdurchschnittlich, wird jedoch durch einen leicht erhöhten Anteil der kinderreichen Familien kompensiert. Auffallend ist der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte: Nirgendwo sonst ist der Anteil der Alleinerziehenden so hoch wie im Brücktorviertel. Ähnlich haben sich die SGB II Quoten sowie der Arbeitslosen- und Jugendarbeitslosenzahlen entwickelt: Nach der Innenstadt sind die Zahlen im Brücktorviertel am höchsten. Ausgehend von diesen Sozialstrukturdaten hat die Steuerungsgruppe für das Quartier Brücktorviertel folgende Kernaussagen beschlossen:
a) Aufgrund der überdurchschnittlichen Anteile der Kinder und Jugendlichen, des hohen Anteils der Alleinerziehendenhaushalte sowie der sozialen Probleme ist im Brücktorviertel ein stationäres Angebot für Kinder und Jugendliche (Öffnungszeiten mehrmals in der Woche ab 16 Uhr) notwendig.
b) Die Angebote sollen die spezifische Lebenssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und Jugendlichen in prekären Lebenslagen berücksichtigen.
c) Zur Unterstützung dieses Angebots ist ein regelmäßiges und mobiles Angebot sinnvoll.
Das Einzugsgebiet der Einrichtung im Brücktorviertel geht über die Quartiersgrenzen hinaus: Im Verbund ist diese Einrichtung mit den anderen Einrichtungen für den gesamten Sozialraum Oberhausen-Ost zuständig. Abschließend ist festzustellen, dass nach jetzigem Stand der Evaluation das Jugendzentrum „ParkHaus“ als die Einrichtung im Sozialquartier Brücktorviertel nicht zur Disposition steht. Die aus dem Ersatzneubau resultierenden veränderten inhaltlichen Rahmenbedingungen (z. B. Öffnungszeiten, Einzugsgebiet) werden in den Evaluationsprozess integriert. Eine Einrichtung am Standort im Uhlandpark ist zudem aus folgenden fachlichen Gründen gegeben:
- Das „ParkHaus“ nutzt den mit Fördermitteln der Stadt Oberhausen errichteten Hochseilgarten im Uhlandpark.
- Die Wohnbebauung im Quartier ist sehr eng. Aus Erfahrung an anderen Standorten können Ansiedlungen bzw. der Betrieb von Jugendeinrichtungen in Wohnvierteln zu Nachbarschaftskonflikten führen. Daher sind Flächen vorzuziehen, bei denen derartige Konflikte vermieden werden können. Dies ist im Uhlandpark der Fall.
- Der Träger der Einrichtung (die Kurbel) priorisiert ebenfalls eine Verortung im Uhlandpark.
4. Räumlicher Ergänzungsbedarf
Aufgrund des Abrisses der Schule verliert die Kinder- und Jugendeinrichtung „ParkHaus“ sowohl Räume in der Schule als auch die notwendigen sanitären Einrichtungen. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses vom 14.09.2015 zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort wurde davon ausgegangen, dass Umzugslösungen gefunden werden können. Ein Erweiterungsersatzbau war nicht absehbar.
Der Rat hat am 14.12.2015 die vom Hauptausschuss am 30.11.2015 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung eines Ersatzneubaus für die Einrichtung „ParkHaus“ genehmigt und außerplanmäßig 239.000,-- Euro für diese investive Leistung bzw. die Erstellung des Ersatzbaus zur Verfügung gestellt (siehe auch Drucksache-Nr. B/16/1324-01).
Errichtet wird nun ein Gebäude, das mit einem Windfang mit dem vorhandenen ehemaligen Ganztagsgebäude verbunden wird, das bislang in der Nutzung der Jugendeinrichtung ist. Der Ersatzneubau umfasst einen Werkraum mit einem separaten Lagerraum, einen Multifunktionsraum mit einer Küchenzeile und ein Büro. Ebenso notwendig wurde die Installation von sanitären Einrichtungen. Im Rahmen der Inklusion ist dieses Gebäude ebenerdig und verfügt über eine behindertengerechte Toilette. Die Planung wurde mit dem Träger der Einrichtung abgestimmt. Die Fertigstellung des Ersatzneubaus ist für Oktober 2016 geplant.
Ebenfalls ist mit dem Träger abgestimmt, dass in der Übergangszeit bzw. Bauphase an dem konkreten Standort des „ParkHauses“ keine Jugendarbeit stattfinden wird. Allerdings ist angedacht, dass in der Nähe des Standortes ein reduziertes Angebot (zeitlich und personell) zur Verfügung gestellt wird. Hierzu werden zur Zeit verschiedene Lösungen geprüft. Das Ergebnis wird dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 27.01.2016 mitgeteilt. Ab dem Frühjahr 2016 soll von dort aus auch der Betrieb des Hochseilgartens, der nicht von der Baumaßnahme betroffen ist, fortgeführt bzw. gesichert werden. Dieser vorübergehende Standort dient der grundsätzlichen Präsenz und der Kontaktpflege zu der Zielgruppe im Quartier.
Anlagen
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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633,1 kB
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