Beschlussvorlage - B/16/1381-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Volontariatsvertrages für den Bereich 0-8/Kunst (Gedenkhalle)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fehime Sakur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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25.01.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.02.2016
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Sachverhalt
Begründung
Zum Ausbau und zur Sicherstellung der pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit der Gedenkhalle hat die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen erneut eine Projektförderung in Höhe von 25.000,00 EUR für den Zeitraum 01.01.-31.12.2016 bewilligt. Es ist beabsichtigt, eine neue Volontärin/einen neuen Volontär ab 1. Juli 2016 für die Dauer von zwei Jahren zu beschäftigen.
Bei einem Volontariat handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis für Hochschulabsolventen. Ein abgeschlossenes Studium in einem geisteswissenschaftlichen Fach ist Eingangsvoraussetzung. Im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses wird jungen Akademikerinnen/Akademikern die Möglichkeit geboten, umfassende Einblicke in die Aufgaben und Tätigkeiten einer Gedenkstätte zum Nationalsozialismus zu gewinnen.
Bereits 2014 wurde ein Volontariat in der Gedenkhalle auf der Basis eines Ratsbeschlusses realisiert. Da das Volontariat am 3. August 2014 begann und am 2. August 2016 enden wird, ist es erforderlich, ein neues Volontariat auszuschreiben. Um die Übergabe vom alten Volontariat auf das neue Volontariat zu erleichtern, ist vorgesehen, beide Volontariate mit einer zeitlichen Überlappung von vier Wochen aufeinander abzustimmen. Dies wäre zur Entlastung der personellen Ressourcen der Gedenkhalle dringend geboten.
Das Volontariat wird zudem die wissenschaftlich-pädagogischen Tätigkeiten der Gedenkhalle Oberhausen ergänzen und dadurch deren institutionelle Professionalität fördern. Darüber hinaus wird das Volontariat die Leitung der Gedenkhalle darin unterstützen, die historisch-politische Bildung fortzusetzen, Gedenkfeiern auszurichten, stadthistorische Recherchen durchzuführen, Projekte der Gedenkhalle fachlich zu qualifizieren und die Öffentlichkeitsarbeit der Gedenkhalle zu fördern. Dieses Arbeitsspektrum stimmt mit den Förderrichtlinien der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen für den sog. Förderkorb 1 vollinhaltlich überein, da das Volontariat die professionelle Kernstruktur der Gedenkhalle stärken soll. Der Personalkostenaufwand beträgt rd. 25.000,00 EUR pro Jahr und kann folglich aus den Fördermitteln bestritten werden. Die Mehrkosten, die durch die zeitliche Überlappung beider Volontariate für die Dauer von vier Wochen entstehen, werden durch Mittel aus dem Jahresetat der Gedenkhalle für das Jahr 2016 abgedeckt.
Die zweijährige Dauer des Volontariats erfordert, in den Jahren 2017 und 2018 weitere Fördermittel der Landeszentrale zu beantragen. Nach den positiven Erfahrungen der Vorjahre ist auch in den kommenden Jahren von einer entsprechenden Förderung auszugehen. Sollte wider Erwarten eine finanzielle Lücke entstehen, wird die Gedenkhalle aus dem eigenen jeweiligen Jahresetat Mittel zur zwischenzeitlichen oder ggfs. dauerhaften Kompensation von Fördermitteln einsetzen müssen und können, um die Finanzierung des Volontariats für den gesamten Vertragszeitraum sicherzustellen.
