Beschlussvorlage - B/16/1332-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Da es sich bei den in Rede stehenden Honorarzahlungen um vertragliche Verpflichtungen handelt, verzichtet der Rat der Stadt in der Angelegenheit „Unabweisbare überplanmäßige Aufwendung im Produkt 040401- Volkshochschule –“ gem. § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen wie folgt zu:

 

Produkt 040401 – Volkshochschule

 

Kostenart 501900/Aufwendungen für sonstige Beschäftigte

 

Auftrag 890004040109/Deutsch als Zweitsprache              von 62.653 €

 

Auftrag 890004040107/Grundbildung, Schulabschlüsse     von 37.347 €

 

                                                                                   gesamt   100.000 €

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Deckung durch Mehrertrag in Höhe von 29.750 € bei Kostenart 448000/ Erstattungen vom Bund, Auftrag 890004040109/Deutsch als Zweitsprache

 

Deckung durch Mehrertrag  in Höhe von 25.452 € bei Kostenart 414800/ Zuschüsse von übrigen Bereichen im Produkt 040401/Volkshochschule, Bildungsangebote

 

Deckung durch Mehrerträge gesamt  55.202 €

 

 

Sowie zunächst Deckung durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 44.798 €

Mehrerträge in Höhe von rd. 45.000 € werden zugunsten des Haushaltsjahres 2015 noch erwartet. Damit würde zum Jahresabschluss keine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit mehr bestehen.

 

 

 

 

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Konsequenzen

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

 

 

Im Haushaltsjahr 2015 wird der Ansatz in der Kostenart 501900 –– Aufwendungen für sonstige Beschäftigte - im Produkt 040401 – Volkshochschule – um rd. 100.000 € überschritten. Der Mehraufwand ist  in überplanmäßigen Unterrichtsstunden der Fachbereiche „Deutsch als Zweitsprache “ und „Grundbildung, Schulabschlüsse“ begründet.

 

a) Fachbereich „Deutsch als Zweitsprache“

 

Seit Anfang des Jahres 2015 verzeichnete die Volkshochschule einen starken Andrang von Flüchtlingen, die sich um die Aufnahme in Deutschkurse bewarben. Die Volkshochschule richtete daher 15 zusätzliche Kursreihen ein. Gegenüber dem bisherigen Ansatz von 200.000 € - davon 25.000 € bereits im Juli 2015 überplanmäßig zur Verfügung gestellt - ist dadurch ein Mehrbedarf von 62.653 € entstanden, der durch erhöhte Erstattungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird gedeckt werden können. Neben den derzeit bestehenden überplanmäßigen Einnahmen von 29.750 € sind bereits angemeldet weitere 16.010 €, für im Dezember endende Kurse sind voraussichtlich rd. 25.000 € zu erwarten.

 

b) Fachbereich „Grundbildung, Schulabschlüsse“

 

Im August 2015 bewilligte die Bezirksregierung aus ESF-Mitteln die Einrichtung eines zusätzlichen Kurses „Abschluss Sekundarstufe I“. Der dadurch entstandene Honorarmehraufwand  ist in Höhe von 37.347 € nicht gedeckt. Über die erste Abschlagszahlung der ESF-Mittel von 26.860 € ist Ende November der Mittelabruf erfolgt.

 

 

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