Beschlussvorlage - B/16/1329-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau eines Personenaufzuges in einen Evakuierungsaufzug am Hans-Böckler-Berufskolleg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1.im Rahmen der Inklusion einen Personenaufzug in einen Evakuierungsaufzug mit zusätzlichem Vorraum im Hans-Böckler-Berufskolleg umzubauen;
2.die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen am Hans-Böckler-Berufskolleg wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Investitionsmaßnahme | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in € |
140003010100000 | Inklusion an Schulen | 785110 | Anlage im Bau Hochbau OGM | 623.100,00 |
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140003010100000 | Inklusion an Schulen | 785120 | Anlage im Bau Hochbau Ing.-Leist. OGM | 242.100,00 |
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2014/2015 der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten.
Sachverhalt
Begründung
Am Hans-Böckler-Berufskolleg - befindlich in einem 11-geschossigen Gebäude (Hochhaus) -werden im Rahmen der Inklusion bereits mehrere Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischem Förderbedarf zielgleich unterrichtet. Aufgrund deren Behinderung sind diese Schülerinnen und Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen. Da das Hochhaus auf allen Ebenen mit insgesamt drei Fahrstühlen barrierefrei erreichbar ist, waren die Aufnahmen möglich.
Bei den Brandschutzübungen kam es nun aber zu erheblichen Problemen, die durch die Feuerwehr Oberhausen bemängelt wurden und eine weitere inklusive Beschulung rollstuhlfahrender Menschen in Frage stellt. Es ist für ein barrierefreies Gebäude nicht nur der Zugang, die Erreichbarkeit und Nutzung der Räume ausschlaggebend sondern auch die Fluchtmöglichkeit in einer Gefahrensituation.
Eine Rettung der gehandicapten Schülerinnen und Schüler erfolgt bislang mit Hilfe eines sogenannten Evakuierungsstuhls. Vier bis sechs freiwillige Klassenkameraden helfen den beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern beim Wechsel vom Rollstuhl in den Evakuierungsstuhl. Daraufhin wird der Evakuierungsstuhl eines der beiden Treppenhäuser hinuntergetragen bzw. gerollt, da diese Stühle für den Transport über Treppen ausgelegt sind.
Davon abgesehen, dass bereits hier die erste Problematik besteht, im ernsten Brandfall Freiwillige von der eigenen Evakuierung zurückzuhalten, um die behinderten Klassenkameraden und Klassenkameradinnen langsam die Treppe hinunterzubringen, bestehen hierdurch Stauungen im Treppenhaus. Bei Brandschauen kam es regelmäßig zu Rückstauproblematiken in den Treppenhäusern durch die mindestens vier notwendigen Schülerinnen und Schüler um einen Evakuierungsstuhl herum. Der schnelle Durchlass in den Treppenhäusern war nicht mehr gewährleistet, so dass dieser Rettungstrupp wie eine Art „Pfropfen“ wirkte.
Wenn gehandicapte Schülerinnen und Schüler in unteren Etagen unterrichtet werden, kommt es zu Problemen, in die Treppenhäuser zu gelangen bzw. wie oben beschrieben mit dem Fluchtstrom mitzugleiten. Werden die motorisch eingeschränkten Schülerinnen und Schüler in den oberen Etagen unterrichtet, müssen diese von Freiwilligen unter erheblichen Kraftanstrengungen den langen Weg hinuntergebracht werden. Es kann zudem nicht von den anderen Schülerinnen und Schülern erwartet werden, dass diese in den Klassen eines brennenden Gebäudes warten, bis eines der Treppenhäuser frei begehbar ist.
Als erste Lösungsmöglichkeit wurde eine Außentreppe geprüft. Diese könnte nur auf der Fassadenseite zum Parkplatz hin angebracht werden. Das Gestell würde dann aber auf der Aula aufgesetzt werden, was aus statischen Gründen abzulehnen ist. Zudem würde auf allen Etagen jeweils ein Klassen- bzw.- Differenzierungsraum entfallen und erhebliche brandschutzrechtliche Innenumbauarbeiten wären notwendig.
Ebenfalls äußerst kostenintensiv, aber noch immer wirtschaftlicher ist die Möglichkeit, einen der drei vorhandenen Personenaufzüge in einen Evakuierungsaufzug zu ertüchtigen. Hierbei muss in jedem Geschoss ein Aufzugsvorraum mit feuerbeständigen Umfassungswänden eingebaut werden. In den Vorräumen können sich bis zu drei behinderte Schülerinnen und Schüler mit ihren Evakuierungshelfern weitgehend sicher aufhalten und sukzessiv die Fahrt in das Hauptevakuierungsgeschoss antreten. Damit das Schutzziel (keine Verrauchung) erreicht wird, müssen diese Vorräume mit einer Druckbelüftung ausgestattet werden. Zusätzlich ist infolgedessen eine besondere Luftabführung aus dem Gebäude über Lüftungskanäle ins Freie herzustellen. In diesem Zusammenhang ist auch der Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage in den Flurzonen mit Aufschaltung auf die Leitstelle der Feuerwehr erforderlich.
Der geplante Evakuierungsaufzug dient im Brandfall der Evakuierung ausschließlich der motorisch eingeschränkten Schülerinnen und Schüler, ansonsten steht dieser weiterhin für den täglichen Vertikaltransport zur Verfügung.
Diese komplexe, aber alternativlose Baumaßnahme erfordert höchst schwierige baufachliche Gutachten und noch nicht gänzlich abgeschlossene Prüfungen, weshalb die bislang durch die OGM GmbH ermittelten Kosten in Höhe von 740.000,00 EUR Baukosten zzgl. 260.000,00 EUR Planungskosten (jeweils brutto) auf Schätzungen beruhen. Die tatsächlichen Kosten können geringer, aber auch höher ausfallen.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist vom Pauschalansatz für Inklusion an Schulen noch bisher nicht belegtes Restbudget frei verfügbar, so dass sich der überplanmäßige Mittelbedarf gemäß Punkt 2 des Beschlussvorschlages entsprechend reduziert.
Die Baumaßnahme ist allerdings unerlässlich, um das beschlossene Ziel der Inklusion auch für körperlich-motorisch beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler am Hans-Böckler-Berufskolleg weiterhin aufrecht erhalten zu können. Ohne Evakuierungsaufzug ist die weitere Beschulung rollstuhlfahrender Schülerinnen und Schüler oder auch eine Anstellung von gehandicapten Lehrerinnen oder Lehrern gefährdet.
