Beschlussvorlage - B/16/1328-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Es wird beschlossen:

 

1.Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.Der Rat der Stadt stimmt einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 1.200.000,00 EUR beim Auftrag 320005030401 (Landeseinrichtungen Asyl-Notunterkünfte) und der Kostenart 529183 (Dienstleistungen OGM GmbH – Notunterkünfte) zu.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

 

Finanzielle     ja     Aufwendungen bei

 

Produkt 050304

(Hilfen für Asylbewerber)

Auftrag320005030401

(Landeseinrichtungen Asyl-Notunterkünfte)

Sachkonto529183

(Dienstleistungen OGM GmbH - Notunterkünfte)

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

zu 1.Das Abrechnungsverfahren für die Landeseinrichtungen und die entsprechende haushaltstechnische Abbildung konnte erst bei einem Gesprächstermin am 26.11.2015 zwischen den Bereichen 0-7/Strategisches Immobilienmanagement, 3-2/Soziales und 1-1/Finanzen festgelegt werden. Eine fristgemäße Vorlage für den am 30.11.2015 stattfindenden Finanz- und Personalausschuss war somit nicht möglich.

 

 

 

zu 2.Die ehemaligen Schulen Fröbelschule, Stötznerschule und Hauptschule Eisenheim wurden als Flüchtlingsstandorte (Notunterkünfte) hergerichtet und werden als Landeseinrichtungen betrieben. Die Kosten für Herrichtung und Betrieb der Standorte trägt das Land. Die OGM GmbH stellt diese Kosten der Stadt Oberhausen separat in Rechnung, um dem Bereich 3-2/Soziales eine genaue Abrechnung mit dem Land zu ermöglichen.

 

Für den Zeitraum 20.07. bis 30.09.2015 liegen zwischenzeitlich Rechnungen in Höhe von rd. 542.000,00 EUR vor.

Die Rechnungslegung bis zum 31.12.2015 steht noch aus. Insoweit kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Kostenschätzung (Hochrechnung) erfolgen.

 

Bei einem Gesprächstermin am 26.11.2015 zwischen den Bereichen 0-7/Strategisches Immobilienmanagement, 3-2/Soziales und 1-1/Finanzen wurde abgestimmt, die Kosten im Haushalt auch separat durch Einrichtung eines gesonderten Auftrages mit einer entsprechenden Kostenart abzubilden.

 

Da die Kosten für den Zeitraum 20.07. bis 31.12.2015 vorfinanziert werden müssen, ist unabhängig von der Kostenerstattung durch das Land bei dieser neuen Haushaltsposition für das Haushaltsjahr 2015 ein Betrag von 1.200.000,00 EUR außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Refinanzierung erfolgt Anfang 2016 durch Abrechnungen mit dem Land.

 

Je nach Entwicklung erfolgt im Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung eine entsprechende Anpassung.

 

 

 

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