Beschlussvorlage - B/16/1325-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier: Dringlichkeitsentscheidung zur Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Projektaufruf 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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27.01.2016
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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18.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 30.11.2015 gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW
die Umsetzung der Projekte
- Sanierung der Turnhalle Buchenweg,
- Sanierung der Turnhalle Friesenhügel,
- Sanierung der Kindertages- und Jugendeinrichtung Stemmersberg,
- Erneuerung der Tribünenanlage „Emscherkurve“ im Stadion Niederrhein,
- Sanierung des Freibades im Revierpark Vonderort,
unter der Voraussetzung einer zu erwartenden 90% Förderung durch den Zuwendungsgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Dies erfolgt unter der Voraussetzung der nachfolgend dargestellten Finanzierungen:
zu 1.
Bereitstellung2017
Gesamtauszahlungsbudget:264.500,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 26.450,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 238.050,00 EUR
zu 2.
Bereitstellung2017
Gesamtauszahlungsbudget:291.550,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 29.155,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 262.395,00 EUR
zu 3.
Bereitstellung2017
Gesamtauszahlungsbudget:639.030,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 63.903,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 575.127,00 EUR
Die unter den Ziffern 1. bis 3. aufgeführten Maßnahmen sollen im Jahr 2017 umgesetzt werden (Förderung vorausgesetzt). Im Hinblick auf diesen Umsetzungszeitraum erfolgt eine entsprechende Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsanmeldung zur Haushaltsplanung 2017.
Die Finanzpositionen und die Finanzstellen für die Maßnahmen 1. bis 3. werden mit der Erstellung der Haushaltsaufstellung 2017 spezifiziert.
Die unter den Ziffern 1. bis 3. dargestellten Eigenanteile werden unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.
zu 4.
Bereitstellung2016 - 2017
Gesamtauszahlungsbudget: 3.000.000,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 300.000,00 EUR
2016 260.000.00 EUR
2017 40.000,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 2.700.000,00 EUR
2016 2.340.000,00 EUR
2017 360.000,00 EUR
Für die Jahre 2016 und 2017 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.
Invest.-Maßnahme Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag/EUR
250008010300740 Stadion NR 785 100 Anlage im Bau 2.700.000,00
Hochbaumaßnahme
250008010300740 Stadion NR 785 101 Anlage im Bau 300.000,00
Hochbau Ing.
zu 5.
Bereitstellung2016 - 2017
Gesamtauszahlungsbudget: 2.458.320,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 245.832,00 EUR
2016 122.916,00 EUR
2017 122.916,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 2.212.488,00 EUR
2016 1.106.244,00 EUR
2017 1.106.244,00 EUR
Für die Jahre 2016 und 2017 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.
Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Vonderort GmbH wird angewiesen, einem Gesellschafterbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme zuzustimmen.
Konsequenzen
Bezug
Dringlichkeitsentscheidung DS B/16/1313-01 „Dringlichkeitsentscheidung zur Umsetzung von Projekten im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, Projektaufruf 2016
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[X]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde als Teil des Zukunftsinvestitionsprogrammes der Bundesregierung verabschiedet. Am 05. Oktober 2015 wurde der detaillierte Projektaufruf 2016 durch die zuständige Bundesministerin veröffentlicht.
Mit dem vorgenannten Programm fördert der Bund kommunale investive Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, um die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden zu unterstützen.
Entsprechend dem Projektaufruf 2016 wurden Fristen zur Anmeldung der Projektanträge eingehalten (28.10.2015: formlose Anzeige des Antrags beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium, 13.11.2015: Fristende der Einreichung der Projektanträge über easy-online, 16.11.2015: Einreichung der Projektanträge in Papierform bei Bund und Land).
Zur Komplettierung der jeweiligen Projektanträge ist richtliniengemäß zwingend ein Ratsbeschluss erforderlich, der garantiert, dass die jeweilige Maßnahme bei Erhalt der Zuwendung umgesetzt wird.
Grundsätzlich ist dieser Ratsbeschluss incl. eines entsprechenden Haushaltsbeschlusses bei Antragstellung einzureichen; falls diese bei Antragstellung nicht vorliegen, müssen sie bis zum 04.12.2015 den zuständigen Stellen bei Bund und Land nachgereicht werden.
Diese fristgebundene Nachreichung muss für alle im Beschlussvorschlag genannten Projekte erfolgen.
Bestandteil des Ratsbeschlusses ist notwendigerweise somit auch die Sicherstellung der Finanzierung der jeweiligen Projekte im Haushalt der Stadt Oberhausen.
Da bis zum benannten Fristablauf 04.12.2015 keine Sitzung des Rates der Stadt stattfindet, muss eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) S. 1 GO NW herbeigeführt werden.
Durch das Herbeiführen der im Beschlussvorschlag beschriebenen Dringlichkeitsentscheidung werden die fristgerecht eingereichten Projektanträge komplettiert und die Voraussetzung zur Teilnahme am weiteren Verfahren des Förderprogramms geschaffen.
Zu Projekt 5 / Sanierung des Freibades im Revierpark Vonderort
Die Betriebsanlage „Freibad im Revierpark Vonderort“ gehört der Revierpark Vonderort GmbH (RVG), an der neben der Stadt Oberhausen (25%) auch die Stadt Bottrop (25%) und der RVR Regionalverband Ruhrgebiet (50%) beteiligt sind. Entsprechend ist zur Umsetzung des Projektes die Zustimmung der Mitgesellschafter im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses, auch aufgrund der im Förderprogramm festgeschriebenen Mittelbindungsfristen (vermutlich 10 Jahre), unbedingt erforderlich.
Die bisherigen Gespräche mit den Mitgesellschaftern haben jedoch gezeigt, dass diese nur zur Zustimmung bereit sind, wenn die Projektkosten (Eigenanteil zzgl. Planungskosten etc., mindestens ca. 250 T€ investiv) allein von der Stadt Oberhausen getragen werden. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass die Stadt Oberhausen die zukünftigen aus dem Freibadbetrieb resultierenden Betriebskostendefizite (ca. 75 T€ p.a., konsumtiv) der RVG in Form eines Sonderzuschusses auszugleichen hätte; die hierzu erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Haushaltsplanung nicht enthalten.
Kommt der vorgenannte Gesellschafterbeschluss nicht zustande, wäre die Projektanmeldung umgehend zurückzuziehen.
Sollte die RVG bzw. eine Nachfolgegesellschaft den Betrieb nicht zumindest für den Zeitraum der Zweck- bzw. Mittelbindung sicherstellen können, läge die eventuelle Rückzahlungsverpflichtung der Zuschussmittel allein bei der Stadt Oberhausen als eigentlicher Zuschussempfängerin.
