Beschlussvorlage - B/16/1308-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung „Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Jugend“ in Höhe von 7.347.510 EUR gemäß Beschlussfassung in der Sitzung des Hauptausschusses (Drucksache B/ 16/1255-01) vom 30.11.2015.

 

  1. Der Rat genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung „über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Jugend“ in Höhe von 400.000 EUR gemäß Zustimmung des Herrn Oberbürgermeister Schranz sowie Ratsmitglied Herr Große Brömer (Drucksache B/ 16/1299-01).

 

Insgesamt genehmigt der Rat damit Dringlichkeitsentscheidungen im Umfang von überplanmäßigen Aufwendungen im Deckungsring Jugend in Höhe von 7.747.510 EUR:

 

 

Haushaltsplan 2015

Prognose 2015

Mehrbedarf 2015

1.Hilfen zur Erziehung

 

35.890.440 EUR

41.853.382 EUR

+5.962.942 EUR

2.Erstattungen an Gemeinden (inkl. Rückstellungen)

  2.000.000 EUR

  4.300.000 EUR

+2.300.000 EUR

Gesamt

37.890.440 EUR

46.153.382 EUR

+8.262.942 EUR

 

 

Die Minderaufwendungen des gesamten Deckungsringes „Jugend“ stellen sich wie folgt dar:

 

 

Haushaltsplan 2015

Prognose 2015

Minderaufwand 2015

3.Sonstige Aufwendungen im Deckungsring

  9.968.630 EUR

  9.453.198 EUR

   -515.432 EUR

 

 

Somit ergibt sich ein Gesamtbedarf an überplanmäßigen Aufwendungen in Gesamthöhe von:

 

Haushaltsplan 2015

Prognose 2015

Mehrbedarf 2015

Gesamt

47.859.070 EUR

55.606.580 EUR

+7.747.510 EUR

 

 

Deckungsvorschlag:

 

 

Deckung in Höhe von 1.152.531 EUR durch Mehrerträge beim Produkt 060401- Regionalteams (außerhalb des Deckungsrings).

 

Deckung in Höhe von 2.015.300 EUR durch Minderaufwendungen beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung (Auftrag 310006010101 - Betriebsführung), Sachkonto 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: Betriebskosten).

 

Deckung in Höhe von 4.579.679 EUR durch Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a)              Finanzielle

 

keine( )

 

ja(x)

 

 

b)            Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Einflussfaktoren aufgeführt, die zu den Mehraufwendungen im Deckungsring Jugend geführt haben.

 

1. Hilfen zur Erziehung

In 2014 lag die durchschnittliche Anzahl der kostenrelevanten Hilfen zur Erziehung bei 1673 mit einer durchschnittlichen Kostenhöhe von 1909 EUR pro Monat und Hilfeempfänger. In 2015 betragen die monatlichen Durchschnittskosten bisher 1965 EUR pro Hilfeempfänger, wobei die Anzahl der kostenrelevanten Hilfen im Januar bei 1705 und im September bei 1832 lagen. Dies entspricht einem Durchschnitt von 1776 Hilfeempfängern pro Monat. Somit ergibt sich allein durch die Fall- und Kostensteigerung für 2015 eine Mehrbelastung von 3,5 Mio. EUR gegenüber den Ausgaben 2014.

 

Die Firma Con_sens ermittelte in 2013 im Rahmen einer Organisationsuntersuchung ein voraussichtliches Einsparvolumen beim Produkt 060401 - Regionalteams i.H.v. 2.046.401 EUR, davon 1.672.640 EUR bei den Hilfen zur Erziehung pro Jahr. Entsprechend wurden die Haushaltsanmeldungen in der Haushaltsplanung für 2015 gekürzt. Die Kürzung erfolgte anhand der Haushaltsansätze des Jahres 2012ff. nicht anhand der realen Aufwendungen, die auch in den Vorjahren bereits die Ansätze überschritten haben.

 

Die von Con_sens zur Erreichung der Einsparpotentiale empfohlenen Maßnahmen konnten im Haushaltsjahr 2015 noch nicht umgesetzt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass organisatorische Rahmenbedingungen, als Voraussetzung der Maßnahmenumsetzung, bisher nicht oder erst teilweise im Laufe diesen Jahres realisiert wurden. Der Bereich wies wiederholt im Rahmen des Risikomanagements auf die Zusammenhänge hin.

 

Negativ auf die Kostenentwicklung hat sich zudem ausgewirkt, dass der von Con_sens empfohlene Fallschlüssel von 1:35 Hilfeempfänger pro fallführenden Sozialarbeiter im Laufe des Jahres 2015 aufgrund der Fallsteigerungen zunächst nicht eingehalten wurde. Personalorganisatorisch wurde deshalb Mitte des Jahres 2015 mit der Einrichtung von 5 zusätzlichen Fachstellen für die Regionalteams Erzieherische Hilfen nachgesteuert. Die Stellen konnten allerdings erst zum 01.09.15 bzw. 01.10.15 besetzt werden.

 

Zudem waren die Erzieherischen Jugendhilfen aufgrund des Streiks der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst für vier Wochen nur mit einer Notbesetzung ausgestattet, die ausschließlich akute Fälle von Kindeswohlgefährdung bearbeiten konnte. Diese wurden per Inobhutnahmen gelöst, dann aber mindestens vier Wochen lang nicht in reguläre, kostengünstigere Hilfen umgewandelt. Die Kinder verblieben damit z.B. in Pflegestellen mit dem dreifachen Erziehungssatz. Da die Notunterbringungsmöglichkeiten somit ebenfalls ausgeschöpft waren, wurden weitere Notfälle in Heimeinrichtungen untergebracht, auch wenn eine Unterbringung in einer kostengünstigeren Pflegestelle angezeigt gewesen wäre.

Alle über Krisensituationen hinausgehenden qualitativen und wirtschaftlichen Steuerungen waren in diese Phase nicht möglich. Sonstige Anträge auf Hilfen zur Erziehung konnten erst im Anschluss an die Streiksituation eingeleitet werden.

Da hier dadurch eine überproportionale Anzahl von Neufällen entstanden ist, konnten die Beschäftigten die Beratungen nicht mehr selbst übernehmen und haben diese Leistungen kostenpflichtig an Anbieter abgeben müssen.

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Bis zum August 2015 haben in Oberhausen zwischen 5 und 8 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Jugendhilfemaßnahmen bezogen. Bis Mitte September 2015 sind die Zahlen auf 85 Hilfeempfänger gestiegen. Dies stellt einen neuen Hilfebedarf in Oberhausen im Rahmen der überregionalen Flüchtlingssituation dar. Es war und ist nicht abzusehen, in welcher Höhe der Bedarf tatsächlich ausfallen wird. Die Kosten werden zwar zu einem späteren Zeitpunkt erstattet, allerdings nicht im Deckungsring Jugend abgebildet.

 

2. Erstattungen an Gemeinden

Bei den Erstattungen an Gemeinden ist die Ansatzüberschreitung von 2,3 Mio. EUR auf die fehlenden Steuerungsmöglichkeiten zurückzuführen, da weder zu Jahresbeginn noch im Jahresverlauf überprüfbar ist, in welcher Höhe andere Gemeinden in Vorleistung gehen. Selbst Vorjahreswerte lassen keine valide Prognose zu.

Gemeinden gehen beispielsweise in Vorleistung für Pflegekinder, bei denen Sonder-zuständigkeit nach §86.6 SGB VIII greift und wo Kostenerstattungspflicht nach §89.a SGB VIII für das Jugendamt Oberhausen entsteht (nach zwei Jahren geht die örtliche Zuständigkeit an das Jugendamt, in dessen Stadt das Kind lebt, die Kosten müssen aber von der vorher zuständigen Kommune übernommen werden). Diese Gemeinden können auch noch im Laufe des Haushaltsjahres 2016 Rechnungen für Leistungen aus dem Jahr 2015 begleichen lassen, so dass hierfür Rückstellungen (i.H.v. 1.000.000 EUR) gebildet werden müssen.

Auch Oberhausen geht für andere Gemeinden in Vorleistung und bekommt diese von anderen Gemeinden erstattet. Unter anderem dadurch ergeben sich Mehrerträge von 1,15 Mio. EUR.

 

3. Minderaufwendungen im Deckungsring Jugend

Der restliche Deckungsring konnte insbesondere beim Fachbereich 3-1-70/ Unterhalt, rechtliche Vertretung Minderaufwendungen von 515.432 EUR realisieren, da weniger Mittel als geplant für Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz benötigt worden sind. Die Minderaufwendungen kommen hier einerseits zustande durch geringere Fallzahlen: geplant waren durchschnittlich 2050 Fälle pro Monat, die tatsächliche Fallzahl beträgt allerdings nur 1950. Darüber hinaus verzögerte sich die geplante rechtliche Erhöhung der Unterhaltsvorschussleistungen um sechs Monate.

 

4. Begründung der Dringlichkeit

Die Dringlichkeitsentscheidung über 400.000 EUR war notwendig, um mit der Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen die termingerechte Auszahlung der Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz für den Monat Dezember 2015 (Termin zur Anweisung 24.11.15) zu gewährleisten. Die Leistungen erhalten Bürgerinnen und Bürger, welche auf die Zahlungen existentiell angewiesen sind.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung über 7.347.510 EUR war notwendig, um mit der Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen die noch ausstehenden Zahlungen ab dem 01.12.2015 im Deckungsring Jugend gewährleisten zu können.

 

5. Begründung der Deckung

Auch die Stadt Oberhausen geht für andere Gemeinden wie oben beschrieben in Vorleistung. Die hieraus erzielten Erträge verbessern das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit[1]. Darüber hinaus erzielt die Wirtschaftliche Jugendhilfe Mehrerträge bei den Kostenbeiträgen der Eltern zu den Hilfen zur Erziehung[2], sowie bei den Rückzahlungen gewährter Hilfen[3] und den Leistungen von Sozialleistungsträgern[4].

 

Im Fachbereich 3-1-10/ Planung, Steuerung, Investitionen sind in 2015 Minderaufwendungen bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen entstanden. Aufgrund von baulichen Verzögerungen konnte in 2015 der Ausbau von 55 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und 224 Plätzen für Kinder über 3 Jahren nur zeitverzögert bzw. noch nicht realisiert werden. Die Minderausgaben von 2,01 Mio EUR werden zur Deckung des Mehraufwandes bei den Hilfen zur Erziehung herangezogen.

 

6. Unabweisbarkeit der Aufwendungen

Aufgrund der Gesamtverantwortung der Stadt Oberhausen als öffentlicher Jugendhilfeträger nach § 79 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, ist die Erfüllung der Aufgaben rechtzeitig und ausreichend zu gewährleisten. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 83 Gemeindeordnung sind damit unabweisbar und damit zulässig.

 


[1] Produkt 060401 - Regionalteams, Sachkonto 448200- Erstattungen von Gemeinden

[2] Produkt 060401 - Regionalteams, Sachkonten 421110 und 422110- Unterhaltsansprüche

[3] Produkt 060401 - Regionalteams, Sachkonten 421140, 421141, 422140, 422141- Rückzahlung gewährter Hilfen

[4] Produkt 060401 - Regionalteams, Sachkonten 421120, 422120- Leistungen von Sozialleistungsträgern

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