Beschlussvorlage - B/16/1297-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von zunächst 1,5 Planstellen und ggf. externe Einstellung von Dipl.-Sozialarbeitern/innen, Dipl.-Sozialpädagogen/innen im Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung, hier im Sachgebiet der Kindertagespflegebörse
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Sachverhalt
Begründung
Dem Jugendhilfeausschuss und dem Finanz- und Personalausschuss wurden in ihren Sitzungen am 09.03.2015 und 12.03.2015 die aktuellen Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2015/2016 zum Beschluss bzw. zur Kenntnis vorgelegt.
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) fordert eine jährliche Überplanung der Angebotsstrukturen in Kindertageseinrichtungen.
Zum 01.08.2013 trat der Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung für jedes Kind mit Vollendung des 1. Lebensjahres in Kraft. Dieser Anspruch bezieht sich auf eine Tagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegestelle.
Durch den Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung wurde bereits im Jahre 2009 mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflegebörse Vereinbarungen zum Ausbau von U-3-Plätzen getroffen. Die Bedarfsdeckung liegt derzeit bei 34,75 % im laufenden Kindergartenjahr (im Kindergartenjahr 2008/2009 bei 10,4 %).
Der Bedarf an Betreuungsplätzen hat sich gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren steigend entwickelt.
Der Geburtenrückgang greift weiterhin, allerdings bleiben die Kinderzahlen auf einem höheren Niveau als ursprünglich prognostiziert. Ebenfalls ist ein gesteigertes Nachfrageverhalten zu verzeichnen. Dieses ist inzwischen auf 90 % gestiegen.
Diese Bedarfslage macht es erforderlich, das Platzangebot in der Kindertagespflegebörse in Oberhausen zu sichern.
Während im Kindergartenjahr 2013/2014 445 Plätze in der Kindertagespflege notwendig waren, ist nunmehr die Bereitstellung von 550 Plätzen in der Kindertagespflege zur Gewährleistung des Rechtsanspruches notwendig.
Laut Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und im Rahmen des Con_sens-Gutachtens liegt der Personalbedarf an Fachkräften (Dipl.‑Sozialarbeiter/innen, Dipl.‑Sozialpädagogen/innen) für „Werbung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen“ bei 1:90 Tagespflegeplätzen.
Auf Basis der Zahlen für das Kindergartenjahr 2015/2016 (550 Tagespflegeplätze) liegt der Personalbedarf innerhalb des Aufgabenfeldes somit bei insg. rd. 6,0 Fachkraftstellen.
Dem gegenüber steht die aktuelle Personalausstattung von 4,5 Fachkraftstellen.
Demnach sind 1,5 Fachkraftstellen einzurichten und, zunächst im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Zeitvertrages, ggf. extern zu besetzen.
Im Rahmen der gegebenen Beteiligungsrechte sind Personalrat und Gleichstellung bei der Umsetzung einzubinden.
