Beschlussvorlage - B/16/1264-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 943.175,- Euro in der Produktgruppe 0601 „Förderung, Erziehung und Bildungsangebote für Kinder“ zu.

 

Mehraufwand im Produkt 060101 „Kinderbetreuung“ (Auftrag 310006010104 – Tagespflege),Sachkonto 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen, Kinder in Tagespflege“ 943.175,- EUR

 

Deckungsvorschlag

 

Deckung in Höhe von 943.175,- Euro durch Minderaufwendungen beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung (Auftrag 310006010101 – Betriebsführung), Sachkonto 531800 – „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ (hier Betriebskosten)

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Kindertagespflegepersonen, die von der Kindertagespflegebörse der Stadt Oberhausen vermittelt werden, erhalten für die Betreuung Oberhausener Kinder eine laufende Geldleistung entsprechend den Kriterien des § 23 Abs. 2 SGB VIII und den durch den Rat am 15.01.2010 verabschiedeten „Rahmenbedingungen zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Oberhausen“.

 

Die Vergütung ist abhängig von der Qualifizierung der Betreuungspersonen sowie von dem nachgewiesenen Betreuungsbedarf des Kindes und staffelt sich in wöchentlichen Stundenpauschalen von 15/25/35/45 Stunden, die monatlich ausgezahlt werden.

 

Bei der Ermittlung des Ansatzes 2015 für das Sachkonto 533128 „Jugendhilfe außerhalb an Einrichtungen, Kinder in Tagespflege“ wurde von 465 Kindern in der Kindertagespflege ausgegangen. Die Betreuungs- und Stundenumfänge von 15/25/35/45 Stunden wurden auf der Grundlage eines Mittelwertes kalkulatorisch geplant. So ergab sich für das Haushaltsjahr ein Ansatz von 4,1 Mio. Euro.

 

Tatsächlich wurden im Jahr 2015 in der Kindertagespflege im Jahresdurchschnitt pro Monat 540 Kinder betreut. Außerdem hat eine Neuberechnung der Kosten pro Platz ergeben, dass sich die durchschnittlichen Platzkosten von 753,60 Euro auf 791,62 Euro erhöht haben. Dies resultiert aus der weiter gestiegenen Inanspruchnahme von 35 bzw. 45 Stunden-Plätze aufgrund der individuellen Versorgungsbedarfe der Eltern. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Ansatz für die Tagespflegeentgelte in 2015 um 943.175 Euro überschritten wird.

 

Die Mehraufwendungen von 943.175,- Euro können durch Minderaufwendungen beim Sachkonto 531800 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (Betriebskosten) gedeckt werden.

Im Fachbereich 3-1-10/ Planung, Steuerung, Investitionen sind in 2015 Minderaufwendungen bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen entstanden. Aufgrund von baulichen Verzögerungen konnte in 2015 der Ausbau von 55 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren und 224 Plätzen für Kinder über 3 Jahren nur zeitverzögert bzw. noch nicht realisiert werden.

 

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