Berichtsvorlage - M/16/1300-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Förderung der sprachlichen Entwicklung nimmt somit einen hohen Stellenwert im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung ein und ist für den Bildungserfolg von Kindern eine zentrale Aufgabe im Elementarbereich. Dies gilt für Kinder mit deutscher Muttersprache ebenso, wie für mehrsprachig aufwachsende Kinder, die ihre Muttersprache und zeitgleich Deutsch als Zweitsprache erwerben.

 

Davon leitet sich ab, dass ein Schlüssel für die Chancengleichheit von Kindern sowie deren  erfolgreicher Bildungsverlauf eine nachhaltige Entwicklung der pädagogischen Praxis und Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung ist. Dies beinhaltet auch die Schaffung einer sprachanregenden Umgebung mit ausreichend gut qualifizierten pädagogischen Fachkräften.

 

Durch die zweite Novellierung des Gesetzes zur frühen Bildung  und Förderung von Kindern des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz) zum 01.08.2014 wurde die Verbesserung der Bildungschancen von Kindern im Kontext eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses und einer alltagsintegrierten Sprachförderung noch einmal besonders hervorgehoben. Unterstützend stellt das Land NRW für Sprachfördereinrichtungen zusätzliche Landesmittel zur Verfügung. Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 werden in Oberhausen 42 der 80 Kindertageseinrichtungen aufgrund ihres hohen Anteils an Kindern mit Sprachförderbedarf besonders gefördert. Die Fördermittel sind für zusätzliche Sprachförderfachkräfte einzusetzen. Parallel dazu wird die Qualifizierung der Sprachförderfachkräfte finanziell unterstützt. Siehe auch Beschlussvorlage der Fachverwaltung vom 02.07.2014 (Drucksache B/16/0075-01).

 

Darüber hinaus wurden durch das im Zeitraum 2011 bis 2015 laufende Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, wichtige Impulse für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung für Kinder von ihrem Eintritt in die Kindertageseinrichtung bis zur Erreichung des Schulalters gesetzt. An diesem Förderprogramm haben die folgenden Kindertageseinrichtungen teilgenommen:

 

Städtische Kindertageseinrichtung Strickersweg

Städtische Kindertageseinrichtung Tackenberg

Städtische Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt

Kindertageseinrichtung des Zweckverbandes katholischer Tageseinrichtungen für Kinder an der Wörthstraße

Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Ruhrwerkstatt e.V. an der Helmholzstraße

 

Mit dem Auslaufen des Programms, am Ende dieses Jahres, soll das Nachfolgeprogramm des Bundes

 

- „Sprach-Kitas“: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ –

 

in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2019 die pädagogischen Ansätze fortführen sowie inhaltlich und strukturell weiterentwickeln.

 

Für den Förderzeitraum des Programms von 2016 bis 2019 stehen insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % durch den Bund.

 

Jede am Programm teilnehmende Einrichtung erhält aus Bundesmitteln eine Förderung von 25.000 € pro Jahr für Personalausgaben, womit eine zusätzliche 0,5 Fachkraftstelle für sprachliche Bildung (TVöD-SuE S8b) sowie projektbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten finanziert werden sollen. Neben den Sprachförderfachkräften wird eine zusätzliche Fachberatung finanziert. Die teilnehmenden Träger haben sich zu einem Verbund von 10-15 Kindertageseinrichtungen zusammen zu schließen. Einer der Träger kann für die trägerübergreifende Fachberatung „Sprachkitas“ eine weitere Förderung von 32.000 € erhalten, womit eine 0,5 Stelle Fachberatung (TVöD-SuE 17) sowie projektbezogene Sachausgaben und Gemeinkosten finanziert werden sollen.

 

Das übergeordnete Ziel des Programms liegt in der Verbesserung der Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen und der Qualität der Kindertagesbetreuung durch:

 

•          Qualifizierung und Spezialisierung von zusätzlichen Fachkräften im Handlungsfeld sprachliche Bildung und in den querschnittlichen Handlungsfeldern Zusammenarbeit mit Familien sowie inklusive Pädagogik,

•          Fachliche Unterstützung und Weiterentwicklung der Kita-Teams und Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeptionen,

•          Stärkung und Qualifizierung des Unterstützungssystems (Fachberatung).

 

Das sprachliche Bildungsangebot in den teilnehmenden Einrichtungen soll systematisch verbessert werden. Mit dem Konzept der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung wird der Alltag der Kindertageseinrichtung in seiner Gesamtheit darauf ausgerichtet, den Spracherwerb anzuregen und zu fördern. Für die Gestaltung der Lern- und Bildungsprozesse in der Kindertageseinrichtung ist es wichtig, dass sich alle Kinder und ihre Familien unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation wahrgenommen und akzeptiert fühlen. Dazu braucht es eine Kommunikationskultur, die soziale Vielfalt wertschätzt und die Teilhabe aller unterstützt. Der Themenschwerpunkt der sprachlichen Bildung wird daher um die Vertiefungsthemen Inklusive Bildung und Zusammenarbeit mit Eltern erweitert.

 

Als wesentliche strukturelle Weiterentwicklung sieht das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ die Einbeziehung einer Fachberatung vor, die für die folgenden Themen verantwortlich sein wird:

 

•          Begleitung der Sprachförderfachkräfte für sprachliche Bildung, der Kita-Leitungen und der Kita-Teams, mit dem Ziel, die Qualität der Einrichtungen zu erhöhen,

•          Qualifizierung der Tandems aus Sprachförderfachkräften und Kita-Leitungen zu den Handlungsfeldern des Programms unter Berücksichtigung des Wechselspiels von Theorie, Praxis- und Reflexionsphasen sowie die Koordination von externen Fortbildungen/ Qualifizierungen,

•          Förderung von Teambildungsprozessen,

•          Unterstützung der Einrichtungen bei der Konzept- bzw. Konzeptionsweiterentwicklung im Bereich sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und Elternarbeit unter Berücksichtigung der Qualitätsmanagementkonzepte der jeweiligen Träger und Einrichtungen sowie Rückkoppelung der Prozesse an die für die Einrichtungen zuständigen Fachberatungen der jeweiligen Träger,

•          Organisation des Austauschs mit den Sprachförderfachkräften in den Einrichtungen des Verbundes und Mittlerfunktion zwischen verschiedenen anderen Akteuren.

 


Auswahlverfahren/Rahmenbedingungen

 

In einem zweistufigen Antragsverfahren konnten von Juni bis August 2015 bundesweit interessierte Kindertageseinrichtungen zunächst über ein Interessensbekundungsverfahren prüfen, ob sie generell antragsberechtigt sind.

Grundvoraussetzungen für die Interessensbekundungen waren:

 

-          Die Kindertageseinrichtung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich von insgesamt mindestens 40 Kindern besucht.

-          Die Kindertageseinrichtung wird überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung besucht.

 

Anschließend wurden durch die Länder Priorisierungslisten der Einrichtungen erstellt und diese im nächsten Schritt durch den Bund zur Antragstellung aufgefordert. Eine Beteiligung der Kommunen an diesem Auswahlverfahren fand nicht statt.

 

Vor Antragstellung müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

 

-          Die beteiligten Akteure müssen sich zu einem Verbund von 10 bis 15 Einrichtungen zusammenschließen.

-          Es musste feststehen, bei welchem Träger die Fachberatung, die die Einrichtungen begleitet, unterstützt und qualifiziert, angestellt ist.

-          Die Mitglieder eines Verbundes müssen einen Kooperationsvertrag mit der Fachberatung vorweisen können.

-          Die Leitungskräfte der beteiligten Einrichtungen müssen erklären, dass sie eine zeitliche Ressource für Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Weiterentwicklungsaufgaben haben.

-          Das Jugendamt muss die Richtigkeit der einrichtungsbezogenen Angaben (Anzahl der Kinder, Quoten) bestätigen.

 

 

Verfahren in Oberhausen

 

In Oberhausen haben folgende Einrichtungen an dem Interessensbekundungsverfahren teilgenommen:

 

Städtische Kindertageseinrichtung Tackenberg

 Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Stadtmitte

 Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Villa Kunterbunt

 Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum City-West

 Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Lirich

 Städtische Kindertageseinrichtung Dellwig

 Städtische Kindertageseinrichtung Stemmersberg

 Städtische Kindertageseinrichtung Strickersweg

 Städtische Kindertageseinrichtung Vennepoth

 Städtische Kindertageseinrichtung Stader Weg

Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Ruhrwerkstatt e.V. an der Helmholzstraße

Evangelische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Nohlstraße

Kindertageseinrichtung und Familienzentrum der Ev. Luther-Kirchengemeinde „Oberlin-Kindergarten“

Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes Oberhausen e.V. „Regenbogenland“

Kindertageseinrichtung des Zweckverbandes Katholische Tageseinrichtungen für Kinder Bistum Essen „St. Marien“

 Kindertageseinrichtung der Lebenshilfe, Schatzkiste

 

Von den 16 Einrichtungen, die Interesse bekundet haben, erhielten im Oktober insgesamt acht Einrichtungen in Oberhausen die Information, dass sie vom Landesministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur Sport (MFKJS) für die Teilnahme an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ vorgeschlagen wurden. Diese bekamen im November eine Aufforderung zur Antragstellung, die bis zum 15.12.2015 bei der Regiestelle des Bundes postalisch eingegangen sein muss. Teilnehmen werden folgende Einrichtungen:

 Städtische Kindertageseinrichtung Tackenberg

 Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Stadtmitte

 Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Villa Kunterbunt

 Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum City-West

Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Ruhrwerkstatt e.V. an der Helmholzstraße

Evangelische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Nohlstraße

Kindertageseinrichtung des Caritasverbandes Oberhausen e.V. „Regenbogenland“

Kindertageseinrichtung des Zweckverbandes Katholische Tageseinrichtungen für Kinder Bistum Essen „St. Marien“

 

Die am Förderprogramm teilnehmenden Oberhausener Einrichtungen - mit Ausnahme der Katholischen Kindertageseinrichtung St. Marien - haben mit zwei städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Bottrop und vier Einrichtungen der Stadt Gladbeck einen Verbund gebildet. Die Kooperation dieses träger- und städteübergreifenden Verbundes mit 13 Kindertageseinrichtungen wurde von allen Beteiligten positiv bewertet.

 

Der Caritas Verband Oberhausen e.V. wird die Aufgabe der Fachberatung für die am Verbund beteiligten Kindertageseinrichtungen wahrnehmen.

Die Kindertageseinrichtung St. Marien schließt sich einem Verbund innerhalb der Trägerschaft des Kita-Zweckverbandes an.

 

Sobald die Bestätigung des Bundes zur Teilnahme an dem Förderprogramm den Trägern vorliegt, werden diesen die entsprechenden notwendigen personalorganisatorischen Maßnahmen treffen.

 

 

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