Beschlussvorlage - B/16/1302-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 6,5 Planstellen für Dipl.-Sozialarbeiter/innen, Dipl.-Sozialpädagogen/innen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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09.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt
- die Einrichtung von 6,5 Planstellen, welche mit Dipl.-Sozialarbeitern/innen, Dipl.-Sozialpädagogen/innen zu besetzen sind; dies erfolgt als Reaktion auf die Überlastungsanzeigen des Fachbereichs 3‑1‑40/Erzieherische Hilfen
- die Ermächtigung der Bereiche 4‑1/Personal und Organisation und 3‑1/Kinder, Jugend, Bildung zur personellen Nachjustierung bei weiterhin steigenden Fallzahlen in Anlehnung an die dargestellte Personalbemessung (Vorratsbeschluss)
Sachverhalt
Begründung
Mittlerweile liegen von 43 Mitarbeitern/innen des Fachbereichs 3‑1‑40/Erzieherische Hilfen, Überlastungsanzeigen vor.
Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung mit Datum vom 26.06.2015 wurden bereits 5 zusätzliche Planstellen im Fachbereich 3‑1‑40/Erzieherische Hilfen eingerichtet.
Im Einzelnen:
Die Mitarbeiter/innen haben folgende Schwerpunkttätigkeiten:
Abwendung von Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz, staatlich auferlegtes Wächteramt
Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien
Einleitung/Steuerung von Hilfen zur Erziehung
Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren
Prävention Netzwerkarbeit
Aufgrund der immer komplexer werdenden Problematik in vielen Familien, mit der Konsequenz, dass parallel mehrere Hilfen zur Erziehung in einer Familie anzuwenden sind, steigt auch die Arbeitsintensität und somit die pro Fall aufzubringende Arbeitszeit.
Dadurch kann eine qualifizierte Sicherstellung der Pflichtaufgaben der Jugendhilfe unter den derzeitigen Bedingungen nicht erfolgen.
Dies führt, ohne Gegensteuerung, zwangsläufig zu einer Kostensteigerung im Bereich der Jugendhilfe.
Diese Situation führt dazu, dass die Beauftragung von ambulanten Anbietern in Anspruch genommen werden muss. Als Konsequenz wurde der Haushaltsansatz erheblich überschritten.
Des Weiteren steigt die Zahl von überlastungsbedingten Fehleinschätzungen mit der Folge von psychischen und physischen Schäden von Kindern und Jugendlichen.
Auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern/innen sollte nicht außer Acht gelassen werden. Durch die enorme Überlastung kommt es zu erheblichen Ausfällen, und die Mitarbeiter/innen beklagen eine Belastung ihrer Regenerationszeit und sind dem ständigen Druck nicht mehr gewachsen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt definiert in Konsequenz einen landesweiten Mittelwert, bezogen auf den Fallschlüssel, von 1:35.
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung durch die Firma Con_sens wurde dieser Fallschlüssel auch bei der Stellenbemessung zugrunde gelegt.
Hieraus ergibt sich hinsichtlich der Personalbemessung Folgendes:
Fallzahl Stand 31.10.20152.569,0
Fallschlüssel 35,0
Planstellen-Sollger. 73,5
Die derzeitige Planstellenausstattung im Aufgabengebiet „Erzieherische Hilfen“ umfasst 67,0 Planstellen, sodass zur Gewährleistung einer sich am landesweiten Mittelwert orientierenden Personalausstattung, eine Aufstockung um 6,5 Planstellen erforderlich ist.
