Beschlussvorlage - B/16/1288-01
Grunddaten
- Betreff:
-
WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbHTMO Tourismus und Marketing Oberhausen GmbHhier: Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Karin Bulatow
- Verantwortung:
- Thomas Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.11.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.12.2015
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Auf Grundlage der Weiterentwicklung und notwendiger Anpassung der Ergebnisse des Beratungsunternehmens ExperConsult soll die Umsetzung der Verschmelzung der TMO auf die WFO zur WTO Wirtschafts- und Tourismusförderung Oberhausen GmbH beschlossen werden.
1.Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der TMO GmbH auf die WFO GmbH mit Wirkung zum 01.01.2016 auf Basis des als Anlage 3 beigefügten Entwurfs eines Verschmelzungsvertrages zu.
2.Der Rat der Stadt stimmt der Umfirmierung der WFO GmbH zur WTO Wirtschafts- und Tourismusförderung Oberhausen GmbH (WTO) und dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der WTO zu.
3.Die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der WTO soll sich an den Handlungsempfehlungen des Abschlussberichts des Beratungsunternehmens ExperConsult orientieren. Die darin vorgesehene Schlüsselkundenbetreuung berücksichtigt die Leitmärkte Tourismus und Zukunft.Stadt, den industriellen Kern und das produzierende Gewerbe.
4.Die Zuschusszahlungen der Stadt an die WTO ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Finanzplanung 2016 - 2020.
5.Die Höhe der hierin festgelegten Zuschusszahlungen ist in jährlichen Budgetgesprächen mit dem Kämmerer und dem Oberbürgermeister auf mögliche Reduzierungsmöglichkeiten hin zu überprüfen.
6.Der Rat der Stadt stimmt für das Geschäftsjahr 2016 der Erhöhung des Verlustausgleichs (Auftrag 950015041100, Sachkonto 531500, bislang Verlustausgleich TMO, Ansatz für 2016 bisher: 576.000,00 EUR) bis zu der in der Finanzplanung vorgesehenen maximalen Höhe von 1.090.000,00 EUR zu. Für das Wirtschaftsjahr 2016 ergibt sich somit ein zusätzlicher Zuschussbetrag in Höhe von 514.000,00 EUR, der im Haushalt überplanmäßig bereitzustellen ist.
7.Die Geschäftsführung der WTO erfolgt durch die bisherige Geschäftsführung der WFO.
8.Die Gesellschafterin Stadt Oberhausen schlägt in Absprache mit der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der WTO Erfolgsziele vor, die sich an den Vorschlägen des Beratungsunternehmens ExperConsult orientieren.
9.Der Rat der Stadt empfiehlt den Aufsichtsräten von TMO und WFO die zur Umsetzung notwendigen Beschlüsse zu fassen.
10.Der Rat der Stadt weist die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen von TMO und WFO an, die zur Umsetzung notwendigen Beschlüsse zu fassen.
11.Die HSP-Maßnahme Nr. 132A - Zuschussreduzierung TMO/WFO/ENO - wird aufgehoben. Entsprechende Kompensationsmaßnahmen sind zu entwickeln.
Konsequenzen
Bezug
B/15/2488-01 v. 17.12.2012(Finanzierung TMO)
B/15/2924-01 v. 15.07.2013 (Finanzierung TMO)
A/15/3344-01 v. 10.03.2014 (Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung in Oberhausen)
B/16/0359-01 v. 17.11.2014 (HSP 2013 - Maßnahme 132A - WFO, ENO und TMO)
B/16/0945-01 v. 22.06.2015(Neustrukturierung der Wirtschafts- und Tourismusförderung Oberhausen)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine[ ]
ja[x ] siehe Begründung
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
1. Allgemeines
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung am 10.03.2014 auf Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aufgefordert, bis zum Ende des Jahres ein Konzept zur inhaltlichen und organisatorischen Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung in Oberhausen vorzulegen, das auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und Synergien durch die Verschmelzung der Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen mbH (ENO), der Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH (WFO) und der Tourismus- und Marketing Oberhausen GmbH (TMO) generiert. Für diese Erarbeitung sollte gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch genommen werden, um den aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft - auch im Kontext der Regionsentwicklung Rechnung zu tragen.
Zur Erstellung einer inhaltlich aussagekräftigen Planung haben die Aufsichtsräte von ENO, WFO und TMO das Beratungsunternehmen ExperConsult Wirtschaftsförderung & Investitionen GmbH & Co. KG, Dortmund, beauftragt, ein Konzept zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung in Oberhausen zu entwickeln. Das diesem Auftrag zu Grunde liegende Angebot war aufgeteilt in einen Block 1, der die grundsätzliche Analyse der Gesellschaften, die Entwicklung hieraus folgender Optimierungsvorschläge bis hin zur Entwicklung eines konkreten modernen Wirtschaftsförderungskonzepts im Wege eines Schlüsselkundenservices enthielt, sowie einen Block 2, der die konkrete Umsetzung und Finanzierung des Grundkonzepts beinhaltete.
Die Aufsichtsräte haben in ihren Sitzungen im Juni 2014 entschieden, vorerst ausschließlich den Block 1 zu beauftragen. Die Entscheidung über eine eventuelle Beauftragung des Blocks 2 sollte zu gegebener Zeit, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Blocks 1, erfolgen.
Die Erarbeitung der Inhalte und der neuen Struktur erfolgte in einer Projektstruktur, an der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, der Oberhausener Wirtschaft und wirtschaftsnaher Institutionen beteiligt waren. Neben einem Lenkungskreis war eine kleinere Lenkungsgruppe eingerichtet, die kontinuierlich den gesamten Prozess begleitete. Hinzu kamen Workshops mit Aufsichtsräten, Vertretern der Politik sowie Unternehmen aus Oberhausen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in verschiedenen Workshops in den Prozess eingebunden.
Die Firma ExperConsult hat die in ihrem Angebot vorgeschlagenen Analyse- und Vorgehensschritte abgearbeitet und Ende Mai 2015 einen „Abschlussbericht zur Neuorganisation der Wirtschafts- und Tourismusförderung Oberhausen 2020+“ sowie eine Zusammenfassung der essentiellen Inhalte vorgelegt.
ExperConsult empfiehlt die Zusammenführung und Verschmelzung der Gesellschaften WFO und TMO. Die ENO sollte eigenständig bleiben, da nur so sichergestellt werden kann, dass der weiterhin gewünschte Einfluss der privaten Gesellschafter sowie die Nutzung der privaten Finanzierungsanteile zur Wirtschaftsförderung gesichert werden.
Es wird vorgeschlagen die WFO nach der Neustrukturierung zur WTO Wirtschafts- und Tourismusförderung Oberhausen GmbH (WTO) umzufirmieren.
Die Wirtschaftsförderung in Oberhausen soll zukünftig durch eine pro-aktive Schlüsselkundenbetreuung als zentralem Kernelement des Unternehmensservices erfolgen. Hierzu ist die Festlegung der für die Förderung des Standortes Oberhausen wichtigen Leitmärkte notwendig. ExperConsult empfiehlt auf die Leitmärkte „Oberhausen Tourismus.Shopping.Entertainment“ und „Oberhausen Zukunft.Stadt“ Schwerpunkte zu legen und deren Entwicklung besonders zu fördern. Dabei soll die gesamte Wertschöpfungskette dieser Leitmärkte betrachtet werden. Außerdem sollen der industrielle Kern und das produzierende Gewerbe berücksichtigt werden. Der industrielle Kern ist einer von 9 Leitmärkten, die von der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH ihrem jährlich erscheinenden Wirtschaftsbericht zugrunde gelegt werden. Neben diesen Leitmärkten sollen zukünftig die Handlungsfelder „Unternehmensservice und Fachkräftesicherung“, „Qualitatives Flächen- und Immobilienmanagement für Industrie, Gewerbe und Büro“ und „Standortmarketing für Oberhausen“ verstärkt bearbeitet werden. Diese Fokussierung auf Leitmärkte und Handlungsfelder bedingt zwangsläufig eine Reduzierung der Ressourcen bei den sonstigen Aufgaben. In diesen Bereichen soll durch eine reaktive Wirtschaftsförderung eine ausreichende Berücksichtigung der Ansprüche der Partner aus Wirtschaft, Handel und Industrie Rechnung getragen werden.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 22.06.2015 unter der Drucksache Nr. B/16/0945-01 den Inhalt des Abschlussberichts von ExperConsult zur Kenntnis genommen, der hierin vorgeschlagenen inhaltlichen und strukturellen Neuausrichtung der Wirtschafts- und Tourismusförderung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, dem Rat der Stadt zur Sitzung am 16.11.2015 einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Zusammenführung von WFO und TMO mit Wirkung zum 01.01.20 16 vorzulegen.
Durch die von ExperConsult empfohlene pro-aktive Schlüsselkundenbetreuung der Oberhausener Unternehmen soll sichergestellt werden, dass die Wirtschaftsförderung Oberhausen regelmäßig mit einem ausgewählten Teil von für die Stadt wichtigen Unternehmen Kontakt pflegt. Dies soll auch ohne konkreten Anlass stattfinden, wobei die Initiative von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Unternehmensservices ausgeht. Die Auswahl von Schlüsselkunden erfolgt hierbei nach einer festgelegten Kriterienliste. Wesentliches Grundmerkmal dieser Festlegung ist, dass die Schlüsselkundenunternehmen für die zukünftige wirtschaftliche Prosperität der Stadt Oberhausen einen erheblichen Beitrag leisten werden. Als Indikatoren zur Bestimmung von Schlüsselkunden sollen insbesondere herangezogen werden:
- Umsatz (Entwicklung der letzten drei verfügbaren Jahre)
- Beschäftigtenzahl (Entwicklung der letzten drei verfügbaren Jahre)
- Ertragskraft
- Zugehörigkeit zum Leitmarkt Tourismus.Shopping.Entertainment
- Zugehörigkeit zum Leitmarkt Zukunft.Stadt.
Durch die ersten drei Indikatoren wird der großen Bedeutung der Unternehmen des produzierenden Gewerbes für die Oberhausener Wirtschaft, was in überdurchschnittlichen Betriebsgrößen und einer entsprechenden Ertragskraft zum Ausdruck kommt, in besonderer Weise Rechnung getragen.
Weitere Auswahlindikatoren könnten sein:
- Wachstumschancen der Unternehmen/Branchen
- Nachhaltigkeitsbedeutung für Oberhausen
- Forschung und Entwicklung, Innovationstätigkeit
- Ausbildungsquote
- Strahlkraft im Standortmarketing für Oberhausen
- Vernetzung am Standtort Oberhausen
- Entwicklungspotenzial
- Kooperationsbereitschaft mit der Wirtschaftsförderung und Partnern am Standort.
ExperConsult geht davon aus, dass von der WTO rund 200 Schlüsselkunden betreut werden können.
Der WTO kommt die wichtige Funktion als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Verwaltung zu. Die Verwaltung beabsichtigt zur weiteren Verbesserung der Servicequalität für alle Unternehmen eine Konzeption zur Optimierung der Zusammenarbeit aller Wirtschaftsförderungsakteure zu erarbeiten.
Die bestehende Zusammenarbeit mit der Ruhr Tourismus GmbH und der Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH soll fortgesetzt und weiter ausgebaut werden.
2. Finanzierung
Die Umsetzungsplanung und Realisierung des von ExperConsult vorgeschlagenen inhaltlichen Konzepts war nicht Inhalt des erteilten Auftrags. Das inhaltliche Konzept sollte durch die Gesellschaften selbst umgesetzt werden. Von Seiten der Stadt wurde die Umsetzungsplanung intensiv begleitet.
Die inhaltlichen Vorschläge von ExperConsult wurden im weiteren Verfahren umsetzungsreif konkretisiert. Nach der Begründung zur Beschlussvorlage B/16/0945-01 vom 22.06.2015 war hierbei insbesondere die auskömmliche Finanzierung der WTO zu sichern und darzustellen.
Im Rahmen der Konkretisierung hat sich herausgestellt, dass im Konzept teilweise wenig realitätsnah umsetzbare Annahmen getroffen wurden. Es ist somit notwendig, eine abweichende Planung zu erstellen und zu kalkulieren.
Zur Erstellung des als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplans der WTO wurden folgende Vorgaben angepasst:
Die von ExperConsult vorgeschlagenen Kostenreduzierungen im Bereich der Miet- und Geschäftsbesorgungszahlen lassen sich unter Berücksichtigung der konkreten vertraglichen Gegebenheiten sowie der konzerninternen Auswirkungen nicht umsetzen. Zusammenfassend wäre eine direkte Umsetzung des ExperConsult-Konzepts nur mit erheblichen zusätzlichen städtischen Zuschusszahlungen möglich gewesen.
Mit ExperConsult wurde dieses Zwischenergebnis besprochen. Von dort wurde hierzu angemerkt, dass im Konzept enthaltene Vorschläge nicht auf ihrer tatsächliche und finanzielle Umsetzbarkeit hin überprüft wurden. Dies wäre in einer weitergehenden Beauftragung erfolgt.
Im Bereich der Tourismusförderung wurden von ExperConsult städtische Kostenerstattungen an die TMO für Aufgaben des Veranstaltungs- und Citymanagements weiter berücksichtigt. Diese Aufgaben sollen zukünftig von der Stadt in Eigenregie wahrgenommen werden. Die diesbezüglichen Zuschusszahlungen werden somit der WTO nicht zur Verfügung stehen und sind in der Finanzplanung 2016 - 2020 nicht berücksichtigt.
Im weiteren Verfahren wurden die realistisch nicht zu erzielenden Einsparungsvorschläge (Reduzierung Miet- und Geschäftsbesorgungskosten) nicht weiter verfolgt. Das Thema „SmartCity“ als Leitmarkt Oberhausen Zukunft.Stadt soll weiterhin in der WTO verfolgt werden. Eine Realisierung entsprechender Projekte wird jedoch nur erfolgen, wenn eine ausreichende Cofinanzierung der laufenden WFO-Aufwendungen möglich ist.
Die Berücksichtigung tatsächlich umsetzbarer Aufwandsreduzierungen im Verwaltungsbereich sowie der Personalaufwendungen führte zu einer angepassten Planung für die Jahre 2016 - 2020. Hierbei wird die Wirtschaftsförderung im Wesentlichen wie im Vorschlag von ExperConsult im Wege einer proaktiven Schlüsselkundenbetreuung wahrgenommen. Die reaktive Betreuung wird angepasst weiter geführt. Für diesen Bereich hatte ExperConsult keine zeitlichen und finanziellen Ressourcen berücksichtigt.
Personalkosten
Die Firma ExperConsult hat in ihrem Gutachten für die WTO einen Gesamtstellenbedarf von insgesamt 28 Stellen formuliert.
Der WFO wurden Beschäftigte im Wege der Personalgestellung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Zur Vereinheitlichung der Zuschusssystematik sollen solche indirekten Finanzierungsbeiträge zukünftig in einen Gesamtzuschuss eingehen.
Der in der Finanzplanung 2016 - 2020 für die WTO kalkulierte Personalaufwand ergibt sich auf Basis der nachfolgend dargestellten Stellenverteilung. Die ursprüngliche Stellenberechnung von ExperConsult wurde im Wesentlichen beibehalten:

Die Besetzung dieser insgesamt 25 Stellen soll im Wesentlichen durch das vorhandene Personal von TMO und WFO sowie mittelfristig im Rahmen der Nachfolgebesetzung für ausscheidende Beschäftigte erfolgen.
Sachkosten
Zur Umsetzung des neuen Wirtschaftsförderungskonzepts ist nach Einschätzung des Gutachters die Einführung und Nutzung eines Customer-Relationship-Management-Systems (CRM-System) notwendig. Mit Hilfe dieses Systems erhalten alle relevanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf die jeweiligen für den Kontakt zum Kunden erheblichen Angaben. Dies soll auch von unterwegs, vor Ort bei den Schlüsselkunden möglich sein. Mit der vorhandenen EDV-Ausstattung ist die Nutzung eines CRM-Systems nicht möglich. Für die Aktualisierung von Hard- und Software sind entsprechende Mittel zu berücksichtigen. Auf Seiten der Tourismusförderung läuft der bislang von der TMO geschlossene IT-Leasingvertrag aus. Unter Berücksichtigung der Anforderungen sind hier entsprechende Kostensteigerungen berücksichtigt.
3. Bisherige Finanzierung WFO/ENO/TMO
Die WFO hat bislang, abgesehen von der oben erwähnten unentgeltlichen Personalgestellung, keine direkten Zuschusszahlungen von der Stadt erhalten. Die zwischen der WFO und der ENO vereinbarten Umsätze mit Projekten der Wirtschaftsförderung wurden auf Seiten der ENO teilweise aus den Zuschusszahlungen der Stadt refinanziert. Die Finanzierungssystematik über die ENO bleibt auch weiterhin unverändert.
Die Zuschusszahlung an die TMO musste im Jahr 2012 angepasst werden, da der erwartete Jahresfehlbetrag nicht durch die bis dahin festgeschriebenen Zahlungen der Stadt Oberhausen ausgeglichen werden konnte. Der Rat der Stadt hat dieser Erhöhung am 17.12.2012 unter der Drucksache Nr. B/15/2488-01 zugestimmt. Der Kämmerer hat diese Erhöhung einmalig unter der Voraussetzung mitgetragen, dass zu Beginn des Jahres 2013 durch eine intensive Aufgabenkritik der TMO eine Neufestlegung des Verlustausgleichs an die TMO erfolgt. In der Sitzung am 15.07.2013 hat der Rat der Stadt der hieraufhin für die TMO erstellten Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2017 mit der Drucksache Nr. B/15/2924-01 zugestimmt.
Auf Basis dieser Beschlüsse erhält die TMO seither die Verlustausgleichszahlungen. Im Geschäftsjahr 2015 belaufen sich die Zuschusszahlungen auf insgesamt 607 TEUR. Hierin sind auch Erstattungszahlungen für den auf die TMO entfallenden Anteil an den Kosten des ExperConsult-Gutachtens enthalten.
Über diese direkten Zuschusszahlungen der Stadt hinaus wurde auch der TMO für die Aufgabenfelder, die in die WTO eingehen sollen, Personal unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Hintergrund dieser Regelungen war die seinerzeitige Übertragung von Aufgaben auf die Gesellschaften, die mit der Zurverfügungstellung von Personal verbunden war. Nach dem teilweisen Ausscheiden dieser Mitarbeiter/innen wurden die Aufgaben von den Gesellschaften mit eigenem Personal weiter erbracht. Zukünftig ist vorgesehen, dass derartige indirekte Finanzierungen in einen Gesamtzuschuss eingehen. Bei der Gegenüberstellung der bisherigen Zahlungen an die Gesellschaft mit den sich aus der Finanzplanung der WTO ergebenden Zuschusszahlungen sind die indirekten Zuschüsse zu berücksichtigen.
4. Finanzplan WTO 2016 - 2020
Auf Basis der inhaltlichen Änderungsvorschläge aus dem ExperConsult-Gutachten ist der als Anlage 1 beigefügte Finanzplan für die Jahre 2016 - 2020 entwickelt worden. Die Plausibilität dieser Planungen wurde durch den Wirtschaftsprüfer der WFO geprüft und bestätigt.
Auf diese Planreihe wirken sich folgende Punkte positiv aus, die sich ausschließlich durch die Neustrukturierung ergeben:
- Einsparung Geschäftsführung TMO
- Reduzierung Aufwand Jahresabschlussprüfung
- Reduzierung Gremiensitzungen
- einheitliches Controlling
- einheitliche Buchführung
- gemeinsame IT-Plattform
- neuer Internetauftritt
Weitere üblicherweise durch die Zusammenführung verschiedener Gesellschaften zu erzielende Synergieeffekte sind bei WFO und TMO bereits in der Vergangenheit durch den gemeinsamen Unternehmenssitz gehoben worden. Hier haben sich Vorteile bereits in folgenden Bereichen etabliert:
- Mietkosten
- gemeinsamer Empfang
- optimierte, teilweise gesellschaftsübergreifende Vertretungsregelungen.
Diesen Entlastungen stehen die nachfolgenden zusätzlichen Aufwendungen gegenüber, welche sich durch die Neustrukturierung, insbesondere durch die notwendigen Aufwendungen zum Aufbau eines leistungsfähigen Key-Account-Managements ergeben:
- Personalkosten für eine/n Spartenleiter/in Tourismus
- Personalkosten für eine/n Key-Account-Manager/in
- Personalkosten für eine/n zusätzliche Auszubildende/n
- Mehrbedarf IT-Kosten für Einführung CRM-System.
Darüber hinaus wirken sich auf die Finanzplanung der WTO nachfolgende Positionen aus, die sich unabhängig von der Neustrukturierung, also auch bei einer unverändert eigenständigen Fortführung der Gesellschaften ergeben würden:
- Entfall Mietzahlungen der Gasometer GmbH
- Festeinstellung eines Volontärs
- Änderung der bisherigen Personalgestellung in einen Sachkostenzuschuss.
Bei der Stadt ergibt sich durch das altersbedingte Ausscheiden der bislang der WFO unentgeltlich beigestellten Beschäftigten eine Entlastung des Personalbudgets. Für den weiterhin bei der WTO beschäftigen Mitarbeiter erfolgt eine Personalkostenerstattung durch die Gesellschaft.
In 2016 orientiert sich der neue städtische Zuschuss/Verlustausgleich an dem für dieses Jahr kalkulierten Jahresfehlbetrag. Der Gesamtzuschuss an die WTO soll sich somit auf 1.090 TEUR belaufen. Dieser Betrag beinhaltet den im Haushalt bereits für die TMO vorgesehenen Verlustausgleich in Höhe von 576.000,00 EUR. Bislang nicht veranschlagt ist der o.a. Personalkostenzuschuss in Höhe von 254.000,00 EUR, für den Einsparungen bzw. Personalkostenerstattungen im Personalhaushalt erzielt werden sowie ein Anteil von 260.000,00 EUR, der den tatsächlich verbleibenden zusätzlichen Mittelbedarf der WTO darstellt.
In den Folgejahren 2017 - 2020 weist die Finanzplanung der WTO nach Verrechnung des städtischen Zuschusses einen Fehlbetrag aus, der, sofern er von der Gesellschaft nicht durch zusätzliche Projekte, Einsparungen o.ä. auszugleichen ist, durch Verrechnung mit dem aus Vorjahren stammenden Bilanzgewinn zu verrechnen ist. Der Fehlbetrag ergibt sich insbesondere daraus, dass der städtische Zuschuss entsprechend der im Haushalt angelegten Steigerungsraten für Sachkosten mit 1% erhöht wird, während der Personalaufwand der Gesellschaft mit einer jährlichen Steigerung von 2,5% kalkuliert ist. Dies entspricht dem bei der Stadt für Personalkosten angehaltenen Steigerungssatz. Für Sachaufwendungen sind in der WTO-Planung Steigerungen von 2% berücksichtigt.
Der in der Bilanz der WFO ausgewiesene Bilanzgewinn (Stand 31.12.2014: 3.229 TEUR, Prognose zum 31.12.2015: 2.864 TEUR) reicht über den jetzt beschlossenen Planungszeitraum (bis über das Wirtschaftsjahr 2020 hinaus) aus, um die prognostizierten Jahresfehlbeträge auszugleichen. Diese Einschätzung wurde durch den Wirtschaftsprüfer der WFO ebenfalls geprüft und mit der als Anlage 4 beigefügten Stellungnahme bestätigt.
Die Kalkulation der Umsatzerlöse der WTO ist dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip folgend konservativ erfolgt. Die Planvorgabe übersteigende Erträge würden somit zur Ergebnissicherung beitragen.
5. Geschäftsführung
Der Geschäftsführerdienstvertrag des Geschäftsführers der TMO läuft zum 31.12.2015 aus. Die Geschäftsführung der WTO soll der bisherige Geschäftsführer von ENO und WFO übernehmen.
Da die Verschmelzung von TMO auf WFO erst im Laufe des Jahres 2016 umgesetzt werden kann vgl. Punkt 7. - Zeitplan), hat sich der bisherige Geschäftsführer der TMO bereit erklärt, seinen Vertrag für einen begrenzten Zeitraum zu verlängern.
Über die Vertragsgestaltung entscheidet gemäß der Regelungen im Gesellschaftsvertrag der TMO die Gesellschafterversammlung im Einvernehmen mit dem Personalausschuss des Aufsichtsrates.
6. Gesellschaftsvertrag der WTO
Ein Entwurf eines Gesellschaftsvertrages der WTO ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Wesentliche Änderungen gegenüber dem als Basis für diesen Entwurf dienenden WFO-Gesellschaftsvertrag sind die Berücksichtigung der touristischen Aufgaben unter den in § 2 aufgeführten Unternehmensgegenstand sowie die Regelung zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates unter § 12. Wie von ExperConsult vorgeschlagen, sollen dem Aufsichtsrat der WTO zwei vom Aufsichtsrat der ENO vorgeschlagene Mitglieder dieses Gremiums angehören, die dem Gesellschafterkreis der Wirtschaft zuzurechnen sind.
Diese sowie weitere geringfügige Änderungen sind im Entwurf durch Fettdruck kenntlich gemacht.
7. Verschmelzungsverfahren
Die Geschäftsanteile der TMO und auch der WFO werden zu 100% von der Stadt Oberhausen gehalten. In der Bilanz der Stadt wird die TMO als Anlagevermögen mit einem Buchwert von 40.490,93 EUR geführt.
Das Umwandlungsgesetz lässt die Verschmelzung einer (Schwester-) GmbH auf eine
(Schwester-) GmbH durch Aufnahme zu (§§ 4 ff., 39ff. 46 ff Umwandlungsgesetz (UmwG) zu).
Hierzu ist ein Verschmelzungsvertrag zwischen den beteiligten Gesellschaften zu schließen, dessen Regelungsinhalt in § 5 UmwG und ergänzend für Verschmelzungen in §§ 46 ff UmwG festgelegt wird. Wesentlicher Bestandteil des Verschmelzungsvertrages ist die Übertragung des Vermögens einer GmbH auf eine andere bereits existente GmbH. Der Verschmelzungsvertrag bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter (§ 13 Abs. UmwG). Der Entwurf eines entsprechenden Verschmelzungsvertrages ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Als Gegenleistung für diese Übertragung werden an die Gesellschafter der übertragenden GmbH Gesellschaftsrechte an der aufnehmenden GmbH ausgegeben und ggf. sonstige Zuzahlungen geleistet. Nach § 54 Abs. 1 S. 3 UmwG kann von der Gewährung von Geschäftsanteilen abgesehen werden, wenn alle Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers (hier die TMO) darauf verzichten. Von dieser Regelung soll bei der beabsichtigten Verschmelzung Gebrauch gemacht werden.
Die letztgenannte Regelung wurde im Jahre 2007 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UmwG in das Umwandlungsgesetz eingefügt. Daher ist es nicht mehr notwendig zur Verschmelzung das in der Vergangenheit praktizierte Verfahren anzuwenden, erst die Geschäftsanteile der zu übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft zu übertragen und in einem zweiten Schritt eine Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft vorzunehmen.
Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der WFO geht das Vermögen der TMO einschließlich der Verbindlichkeiten auf die WFO über (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG), die TMO erlischt (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG).
Nach § 324 UmwG in Verbindung mit § 613 a BGB gehen die Dienst- und Anstellungsverträge der TMO auf die WFO über.
8. Steuerliche Betrachtung
Die TMO verfügt nicht über eigenes Grundvermögen. Durch die Verschmelzung ergibt sich somit keine Grunderwerbsteuerpflicht.
Der bei der TMO bestehende steuerliche Verlustvortrag geht bei der Verschmelzung verloren. Es ist jedoch festzuhalten, dass die steueroptimierende Nutzung dieses Verlustvortrags, die sich ausschließlich bei einer zukünftigen Gewinnsituation der TMO ergeben könnte, nach derzeitiger Einschätzung ausgeschlossen erscheint.
Die Verschmelzung der Gesellschaften soll zur Vermeidung einer ertragssteuerlichen Belastung zum Buchwert erfolgen.
Die genannten Einschätzungen wurden im Rahmen der laufenden Planungen zur Neustrukturierung mit dem Wirtschaftsprüfer der WFO abgestimmt und werden von diesem geteilt.
9. Zeitplan
Nach 17 Abs. 2 UmwG ist der Anmeldung einer Verschmelzung eine Schlussbilanz der Gesellschaften beizufügen, die auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden sein darf.
Um die ansonsten notwendige Erstellung einer Zwischenbilanz zu vermeiden, ist beabsichtigt die Jahresabschlüsse 2015, die zum 2. Quartal 2016 vorliegen werden, zu nutzen.
Es ist vorgesehen, die Verschmelzung der TMO auf die WFO rückwirkend zum 01.01.2016 vorzunehmen.
10. Beschlüsse der Aufsichtsräte
Die Aufsichtsräte von WFO und TMO haben in einer gemeinsamen Sitzung am 22.10.2015 der Zusammenführung der Gesellschaften sowie der Umfirmierung zur WTO zugestimmt.
Der Aufsichtsrat der von der Neustrukturierung lediglich mittelbar betroffenen ENO wurde in seiner Sitzung am 24.09.2015 über den Sachstand informiert.
11. Gemeinderechtliche Regelungen
Nach § 115 GO NRW sind Entscheidungen der Gemeinde über wesentliche Erweiterung einer Gesellschaft oder eine wesentliche Änderung des Gesellschaftszwecks oder sonstiger wesentlicher Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs, schriftlich anzuzeigen.
Die Verschmelzung von Gesellschaften sowie die hieraus folgende Anpassung des Gesellschaftsvertrages der neuen Gesellschaft ist der Bezirksregierung somit sechs Wochen vor Vollzug anzuzeigen.
12. HSP-Maßnahme Nr. 132 A
Der Rat der Stadt hat unter der Maßnahme Nr. 132 A beschlossen, die ab dem Jahr 2014 in Aussicht gestellte Kürzung von Zuschusszahlungen an die Wirtschaftsförderungsgesellschaften in Höhe von 150 TEUR p.a. nur unter der Voraussetzung umzusetzen, dass eine Bestandsgefährdung der Gesellschaften ausgeschlossen werden kann.
Am 17.11.2014 wurde der Rat der Stadt mit der Drucksache Nr. M/16/0359/01 darüber informiert, dass eine Realisierung der HSP-Maßnahme 132 A zumindest in den Jahren 2014 und 2015 nicht erfolgen wird, da die hierfür grundlegende Untersuchung der Wirtschaftsförderungsgesellschaften nicht abgeschlossen sein wird. Die aus der Umsetzung der Vorschläge des Gutachters erhofften Einsparungseffekte waren nach damaliger Einschätzung frühestens ab dem Jahr 2016 zu erzielen. Die HSP-Planungen für die Jahre 2014 und 2015 wurden hieraufhin entsprechend angepasst.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Umsetzungsplanung zur Neustrukturierung der Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie des hierzu entwickelten Finanzplans der WTO ergibt sich, dass die vorgeschlagene Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung nicht wie ursprünglich erwartet zu einer Reduzierung der Zuschusszahlungen führen wird. Die Neuausrichtung erfordert, wie oben dargelegt, höhere Personalkapazitäten, insbesondere zum Aufbau des leistungsfähigen Key-Account-Managements. Damit sind auch erhöhte Sachkosten verbunden. Einsparungseffekte, wie sie sich durch die Reduzierung einer Geschäftsführungsstelle ergeben, können den notwendigen Mehraufwand nicht ausgleichen.
Auch bei einer unverändert getrennten Fortführung der Gesellschaften TMO und WFO kann das HSP-Ziel der Maßnahme 132 A nicht erreicht werden, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaften zu gefährden.
Die ENO hingegen stellt über die Beauftrag der WFO (bzw. zukünftig der WTO) mit einzelnen Projekten der Wirtschaftsförderung die Finanzierung der WFO/WTO im Wesentlichen sicher. Ein Reduzierung des städtischen Zuschusses an die ENO um den vorgesehenen HSP-Beitrag von 150 TEUR p.a. müsste über eine entsprechende Reduzierung des Auftragsvolumens direkt an die WFO/WTO weitergeleitet werden und würde ebenfalls zu einer Belastung der Gesellschaft führen.
Eine Kürzung der Zuschusszahlungen kann unabhängig von deren Höhe von keiner der beteiligten Gesellschaften aufgefangen werden.
Die HSP-Planungen werden entsprechend ab 2016 korrigiert. Die Verwaltung soll Kompensationsmaßnahmen entwickeln und in die Fortschreibung des HSP aufnehmen.
Obwohl eine Kürzung der Zuschusszahlungen nicht zu realisieren ist, dient die Finanzierung einer leistungsfähigen und wirkungsorientierten Wirtschaftsförderung mittelbar der Sicherstellung städtischer Einnahmen, besonders im Bereich der Gewerbesteuer.
Kurzfassung
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung beauftragt, zur Sitzung am 16.11.2015 einen Beschluss zur Umsetzung der Zusammenführung von WFO und TMO mit Wirkung zum 01.01.2016 vorzulegen. Basis dieser Neustrukturierung sollen die Inhalte des Gutachtens der ExperConsult GmbH sein.
Die empfohlene inhaltliche Neuausrichtung und die Zusammenführung der WFO und TMO zu einer neuen WTO Wirtschafts- und Tourismusförderung Oberhausen GmbH soll mit Wirkung zum 01.01.2016 umgesetzt werden. Die Verschmelzung wird auf Grundlage der im 1. Halbjahr 2016 vorliegenden Jahresabschlüsse zum 31.12.2015, rückwirkend zum 01.01.2016, erfolgen.
Die WTO soll Zuschusszahlungen erhalten, deren Höhe sich aus der als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplanung für Jahre 2016 - 2020 ergibt.
Anlagen
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