Beschlussvorlage - B/16/1310-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW folgenden Beschluss:

 

  1. Die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Einrichtung „ParkHaus“. Die OGM GmbH wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme entsprechend des Leistungsvertrages beauftragt.
  2. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

Investitionsnummer Bezeichnung   Finanzposition  Bezeichnung     Betrag/EUR

310006010100610 Jugend-   785110  AiB; Hochbaumaßnahme
 einrichtung     OGM GmbH  215.500,00

310006010100610 Jugend- 785120  AiB: Hochbaumaßnahme,    24.000,00
 einrichtung     OGM

 

 

Deckungsvorschlag

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe 2014/2015 wird eingehalten.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1046-01 „Neubau von städtischen Kindertageseinrichtungen“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.12.2014 den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2015 bis 2020 beschlossen (DS-Nr.: B/16/0483-01). Bereits in diesem Plan und der Beschlussfassung ist das Sozialquartier Brücktorviertel als ein Bedarfsschwerpunkt der offenen Kinder- und Jugendarbeit identifiziert worden. Während der Vorberatungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.12.2014 wurde zudem der Beschluss gefasst, die offene Kinder- und Jugendarbeit bis zum 30.06.2016 zu evaluieren. Bestandteil des Beschlusses ist außerdem die Einrichtung einer Steuerungsgruppe, bestehend aus je einem Trägervertreter/-in, dem Jugendhilfeplaner/-in und dem Jugendamtsleiter. Die Steuerungsgruppe begleitet den Evaluationsprozess und erarbeitet gemeinsam die verbindlichen Ergebnisse.

In einem ersten Schritt der Evaluation wurden detaillierte Sozialstrukturanalysen aller Oberhausener Sozialquartiere vorgenommen. Für das Brücktorviertel ergibt sich, dass die Gesamtbevölkerung sich im gesamtstädtischen Trend rückläufig entwickelt. Dies geht einher mit der Entwicklung der Kinder- und Jugendzahlen in den vergangenen Jahren. Allerdings sollte man die Bevölkerungsprognose beachten, die gerade in den Altersgruppen der 6 bis 9jährigen sowie der 10 bis 13jährigen ein dynamisches Wachstum bis 2025 prognostiziert. Anteilig sind, bis auf die 10 bis 13jährigen und die 19 bis 21jährigen, alle Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich vertreten. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist überdurchschnittlich. Altersstrukturell ist das Brücktorviertel eines der jüngeren Quartiere in Oberhausen. Der Anteil der Haushalte mit Kindern ist leicht unterdurchschnittlich, wird jedoch durch einen leicht erhöhten Anteil der kinderreichen Familien kompensiert. Auffallend ist der Anteil der Alleinerziehendenhaushalte: Nirgendwo sonst ist der Anteil der Alleinerziehenden so hoch wie im Brücktorviertel. Ähnlich haben sich die SGB II Quoten sowie der Arbeitslosen- und Jugendarbeitslosenzahlen entwickelt: Nach der Innenstadt sind die Zahlen im Brücktorviertel am höchsten. Ausgehend von diesen Sozialstrukturdaten hat die Steuerungsgruppe für das Quartier Brücktorviertel folgende Kernaussagen beschlossen:

 

1.  Aufgrund der überdurchschnittlichen Anteile der Kinder und Jugendlichen, des hohen Anteils der Alleinerziehendenhaushalte sowie der sozialen Probleme ist im Brücktorviertel ein stationäres Angebot für Kinder und Jugendliche (Öffnungszeiten mehrmals in der Woche ab 16 Uhr) notwendig.

 

2.  Die Angebote sollten die spezifische Lebenssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und Jugendlichen in prekären Lebenslagen berücksichtigen.

 

3.  Zur Unterstützung dieses Angebots ist ein regelmäßiges und mobiles Angebot sinnvoll.

 

 

Das Einzugsgebiet der Einrichtung im Brücktorviertel geht über die Quartiersgrenzen hinaus: Im Verbund ist diese Einrichtung mit den anderen Einrichtungen für den gesamten Sozialraum Oberhausen-Ost zuständig. Abschließend ist festzustellen, dass schon nach jetzigem Stand der Evaluation das Jugendzentrum „ParkHaus“ als die Einrichtung im Sozialquartier Brücktorviertel nicht zur Disposition steht. Eine Einrichtung am Standort im Uhlandpark ist zudem aus folgenden fachlichen Gründen ratsam und sinnvoll:

 

● Das „ParkHaus“ nutzt den mit Fördermitteln der Stadt Oberhausen errichteten Hochseilgarten im Uhlandpark.

● Die Wohnbebauung im Quartier ist sehr eng. Aus Erfahrung an anderen Standorten können Ansiedlungen bzw. der Betrieb von Jugendeinrichtungen in Wohnvierteln zu Nachbarschaftskonflikten führen. Daher sind Flächen vorzuziehen, bei denen derartige Konflikte vermieden werden können. Dies ist im Uhlandpark der Fall.

● Der Träger der Einrichtung (die Kurbel) priorisiert ebenfalls eine Verortung im Uhlandpark.

 

Die Kinder- und Jugendeinrichtung „ParkHaus“ nutzt bis dato Räumlichkeiten der ehemaligen Knappenschule und das ehemalige Ganztagsgebäude der Knappenschule. Durch den Ratsbeschluss vom 14.09.2015 wurde festgelegt, dass der Standort für eine Kindertageseinrichtung genutzt werden soll. Ein Umbau im Bestand wäre unwirtschaftlich, so dass ein Abriss der Schule und der Toilettenanlage mit anschließender Errichtung eines Neubaus für eine 6gruppige Kindertageseinrichtung erfolgen soll.

 

Aufgrund dieser Maßnahme verliert die Kinder- und Jugendeinrichtung „ParkHaus“ sowohl Räume in der Schule als auch die notwendigen sanitären Einrichtungen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses wurde davon ausgegangen, dass Umzugslösungen gefunden werden können. Ein Erweiterungsersatzbau war nicht absehbar.

 

Die abschließenden intensiven Prüfungen ergaben jedoch, dass alternative Standorte im Quartier bzw. Dependance-Lösungen (z. B. St. Michael-Schule, Gebäude des offenen Ganztages der Schule) letztendlich als nicht umsetzbar bewertet wurden. Für eine Dependance-Lösung stehen dem „ParkHaus“ nicht die Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. Inhaltlich wäre eine Dependance-Lösung mit einer Aufteilung der Angebote ebenfalls nicht zielführend. In Frage kommen würde folglich nur eine komplette Verlagerung der Einrichtung zur St. Michael Schule. Hierbei ergeben sich jedoch auch einige Hindernisse. An der St. Michael Schule ist die Wohnbebauung sehr eng. Wie bereits angedeutet kann die Ansiedlung bzw. der Betrieb einer Jugendeinrichtung in dem Gebäude der Schule in unmittelbarer Nachbarschaft mit Wohngebäuden zu Konflikten führen. Gleichwohl die Nachbarschaft den Lärm der Schule am Vormittag oder frühen Nachmittag gewöhnt ist, beginnt die Jugendarbeit erst am späten Nachmittag mit ihrer Arbeit. Bezogen auf den Raumbedarf ist eine Aufteilung der inhaltlichen Arbeit auf zwei Etagen wie im Gebäude des offenen Ganztages der St. Michael-Schule mit Schwierigkeiten im Alltagsbetrieb verbunden. Der Aspekt des inklusiven Angebotes bzw. der Barrierefreiheit ist hier gesondert zu betrachten.

 

Daher ist die Fortführung am Standort des Uhlandparks und damit verbunden eine Erweiterung der Jugendeinrichtung „ParkHaus“ um den entsprechenden Neubau erforderlich und angemessen.

 

Errichtet werden soll nun ein Gebäude, das mit einem Windfang mit dem vorhandenen ehemaligen Ganztagsgebäude verbunden wird. Der Neubau umfasst einen Werkraum mit einem separaten Lagerraum, einen Multifunktionsraum mit einer Küchenzeile und ein Büro. Ebenso notwendig wurde die Installation von sanitären Einrichtungen. Im Rahmen der Inklusion ist dieses Gebäude ebenerdig und verfügt über eine behindertengerechte Toilette.

 

Mit einem Abriss der ehemaligen Knappenschule mit Ausnahme des geförderten ehemaligen Ganztagsgebäudes, welches das „ParkHaus“ bereits benutzt, soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Da das Gelände nun für die Kindertages- und die Jugendeinrichtung überplant wurde, besteht auch ein baulicher Zusammenhang. Eine weitere Verzögerung würde dazu führen, dass die Kindertageseinrichtung nicht mehr zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2016/2017 fertiggestellt sein würde. Aufgrund der Unabweisbarkeit und der notwendigen termingerechten Fertigstellung ist eine Entscheidung dringlich herbeizuführen.

 

 

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