Antragsvorlage - A/18/1470
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Änderung von § 9 Beigeordnete der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen
- Antragsteller/-in:
-
Wolfgang Kempkes
Erich Friedrich Noldus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.11.2026
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Sachverhalt
Nach § 71 Abs. 1 GO NRW wird die Zahl der Beigeordneten in der Hauptsatzung der Stadt festgelegt. Nach Abs. 4 muß für eine kreisfreie Stadt aber mindestens ein Beigeordneter als Stadtkämmerer bestellt werden.
Die Gemeindeordnung kennt keine normierte Festlegung der Höchstzahl an Beigeordneten. Der Rat ist ferner im Hinblick auf die Geschäftsverteilung zwischen den einzelnen Beigeordneten weitgehend frei und nur dem Grundsatz unterworfen, daß kommunalverfassungsrechtlich die herausgehobene Führungsposition des Beigeordneten deutlich bleibt.
Dementsprechend zeigen Beispiele aus den Hauptsatzungen (HS) anderer Städte sowohl eine Festlegung „bis zu“ als auch eine gewisse Spannbreite selbst innerhalb ähnlich großer kreisfreier Städte:
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Stadt |
Einwohner |
Beigeordnete |
Hauptsatzung |
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Hilden |
55.000 Ew. |
bis zu 3 |
HS § 14 |
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Mülheim |
175.000 Ew. |
4 |
HS § 30 |
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Hamm |
179.000 Ew. |
6 |
HS § 16 |
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Hagen |
190.000 Ew. |
5 |
HS § 15 |
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Oberhausen |
210.000 Ew. |
6 (5) |
HS § 9 |
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Krefeld |
231.000 Ew. |
bis zu 8 |
HS § 17 |
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Duisburg |
500.000 Ew. |
bis zu 7 |
HS § 14 |
Hinweis: Hilden ist eine kreisangehörige Stadt, die als Beispiel für die Verankerung einer Höchstzahl in der Hauptsatzung aufgenommen wurde.
Da es bewußt keine näheren gesetzlichen Vorgaben gibt, beruht jede Entscheidung über die Zahl der Beigeordneten zunächst auf allgemeinen Erwägungen.
Die absehbare Neuverschuldung im dreistelligen Millionenbereich auch im Haushaltsjahr 2027 zwingt zu einer Überprüfung aller bestehenden Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit.
Jede Beigeordnetenstelle ist durch zusätzliche Leitungsstrukturen mit erheblichen Personalkosten über die Person des Beigeordneten hinaus verbunden.
Eine Erhöhung der Zahl der Beigeordneten ist das genaue Gegenteil von dem, was die finanzielle Lage der Stadt Oberhausen erfordert; nämlich schlankere Verwaltungsstrukturen und effizientere Entscheidungsprozesse.
Sie ist das genaue Gegenteil von dem, was Oberbürgermeister Berg in seiner Haushaltsrede im Rat am 15. 12. 2025 angesprochen hat:
„Ich weiß, daß wir in vielen Bereichen ein Mehr an Aufgaben, aber kein Mehr an Menschen sehen. Und doch gilt: Wir müssen noch stärker darauf achten, daß wir unsere personellen Ressourcen strategisch sinnvoll einsetzen, Doppelstrukturen vermeiden, Prozesse vereinfachen und neue Technologien klug nutzen…
Das Ziel von rund fünf Prozent Personaleinsparungen kann nur erreicht werden, wenn wir Aufgaben neu ordnen, Prozesse vereinfachen, digitalisieren und dort, wo es sinnvoll ist, auch externe Expertise hinzunehmen. Ich halte deshalb die Einrichtung einer verwaltungsinternen Projektgruppe für sinnvoll, die sich – bei Bedarf unterstützt durch externe Fachleute – genau mit diesen Fragen befaßt.“
Sie ist das genaue Gegenteil von dem, was der Oberbürgermeister in seiner Haushaltsrede in der Ratssitzung am 28. 9. 2026 noch deutlicher formulierte:
„Wir hatten uns eine Personaleinsparung von fünf Prozent vorgenommen. Diese Marke wird nicht reichen. Wir werden sie auf zehn Prozent anheben müssen. Wir müssen damit aufhören, nur in ganzen Stellen zu denken. In fast jedem Aufgabenzuschnitt in dieser Verwaltung stecken Anteile, die reduziert, anders organisiert, digital erledigt oder ganz gelassen werden können – wenn man bereit ist, hinzuschauen. Genau das ist die Arbeit, die vor uns liegt.“
Die Entscheidung über die Zahl der Beigeordneten stellt eine Grundsatzentscheidung über den Aufbau der Verwaltung dar.
Dieser Antrag schlägt daher in Punkt 2 des Beschlußvorschlages vor, die Verwaltung zu beauftragen, eine Neuordnung der Geschäftskreise gemäß § 73 GO NRW vorzubereiten und dem Rat zur Beschlußfassung vorzulegen.
Damit ist nicht nur eine sachlich gebotene Reihenfolge in der Entscheidungsfindung eingehalten. Der Antrag fordert vielmehr die Herstellung eines demokratischen Entscheidungsprozesses, welcher dem Rat als dem nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung „obersten Organ der Stadt Oberhausen“ den ihm gebührenden Stellenwert zuweist.
In der Ältestenratssitzung am 12. 10. 2026 stellte der Oberbürgermeister den Dezernatsverteilungsplan der zukünftigen Verwaltungsstruktur vor. Aus der WAZ-Berichterstattung des 13. bzw. 15. 10. 2026 ging hervor, daß es interne Absprachen zwischen den Fraktionsspitzen von SPD und CDU gegeben hatte. Die übrigen Fraktionen wurden erst am 8. 10. 2026 von der Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung des Ältestenrates unterrichtet. Die Präsentation selbst war nicht Bestandteil der Sitzungsunterlagen. Es gab keine Möglichkeit, sich vorzubereiten bzw. die Thematik nachzubereiten. Die Vorlage B/18/1414 ist den Fraktionen erst am 23. 10. 2026 mit der Einladung zur HFA-Sitzung des 2. 11. 2026 zugegangen.
Aus der genannten Berichterstattung ist ferner zu ersehen, daß auch Stadtverordnete von SPD und CDU nicht involviert waren. Die ganze Vorgehensweise läßt erkennen, daß der Oberbürgermeister es verabsäumte, den Rat als oberstes Organ der Stadt Oberhausen angemessen zu beteiligen.
In Mülheim hat es in jüngster Zeit eine vergleichbaren Vorgang in bezug auf die Änderung der Verwaltungsgliederung gegeben. Aus Anlaß der Abberufung einer Beigeordneten in der Ratssitzung am 12. 3. 2026 erfolgte der Beschluß, die Verwaltung mit der Neuordnung der Geschäftskreise gemäß § 73 GO NRW zu betrauen und einen entsprechenden Ratsbeschluß vorzubereiten. Dieser Beschluß ist dann am 21. 5. 2026 erfolgt.
Der entscheidende Unterschied zu Oberhausen ist der, daß es dort ein transparentes Verfahren gab, welches den Mülheimer Stadtrat als Organ beteiligte und nicht, wie in Oberhausen, überspielte.
Bereits der Oberhausener Dezernatsverteilungsplan vom 25. 9. 2017 (vgl. B/16/2885-01) hat eine Spitzengliederung mit fünf Beigeordneten vorgesehen. Die Hauptsatzung hat mindestens seit dem Ratsbeschluß vom 30. 6. 2014 in § 9 Abs. 1 die Zahl von sechs Beigeordneten genannt.
Zu den fünf Beigeordneten kam seit September 2017 auf Veranlassung des damaligen Oberbürgermeisters Schranz Strategiedezernent Güldenzopf im Dezernat 0. Sein Aufgabenbereich mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich Stadtplanung und Wirtschaftsentwicklung ließ sich trotz mehrfacher Umstrukturierungen im Dezernat 0 nicht in die bestehende Verwaltungsstruktur integrieren. Die Schwierigkeiten lagen in einer Überschneidung bzw. sachlich eindeutigen Abgrenzung zu bestehenden Dezernaten mit Zuständigkeiten im Arbeitsbereich des Strategiedezernenten.
Fachlich genoß Herr Güldenzopf ein hohes Ansehen. Er schied zum 1. 10. 2024 offiziell aus der Stadtverwaltung aus. Seinen letzten substantiellen öffentlichen Wortbeitrag leistete der Strategiedezernent in der HFA-Sitzung am 4. 12. 2023 zu Punkt 11 Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA).
Seitdem ist noch nicht einmal auch nur der Versuch unternommen worden, die frei gewordene Stelle neu zu besetzen. Erstens weil sich offensichtlich die strukturelle Problematik nicht geändert hätte und zweitens, weil sich auch der Beigeordnete Jehn offenbar nicht durch die kommissarische Verwaltung jener Stelle des Strategiedezernenten arbeitsmäßig überlastet fühlte.
Es stellt daher eine Irreführung der Öffentlichkeit dar, wenn in einer Pressemitteilung der Stadt Oberhausen vom 23. 10. 2026 erklärt wird, es ergebe sich in der nun zu beschließenden Struktur eine Rückkehr zur in der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen in § 9 festgelegten Zahl von sechs Beigeordneten und im Gegenzug die Streichung einer im Stellenplan vorhandenen Dezernentenstelle.
