Berichtsvorlage - M/18/1430

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Sachverhalt

Die Open Grid Europe GmbH plant den Neubau einer rund 200 km langen, erdverlegten Transportleitung für Kohlendioxid (CO2). Der in Nordrhein-Westfalen zu prüfende DRC soll von Gelsenkirchen und Wesseling über einen Knotenpunkt im Raum Duisburg bis zur deutsch-niederländischen Grenze im Raum Nettetal/Brüggen geführt werden. Von dort soll eine Weiterleitung in Richtung niederländischer Infrastruktur und letztlich zu Speicherstätten in der Nordsee ermöglicht werden. Die Vorhabenträgerin ordnet den DRC als Kernbestandteil des geplanten German Carbon Transport Grid ein.

Das Stadtgebiet Oberhausen liegt nach den veröffentlichten Verfahrensunterlagen sowohl im Untersuchungsraum des Abschnitts Delta als auch im Untersuchungsraum des Abschnitts 1 Gelsenkirchen – Duisburg. Damit ist Oberhausen Teil des räumlichen Untersuchungsbereichs, innerhalb dessen unterschiedliche Korridorvarianten hinsichtlich ihrer Raumverträglichkeit untersucht werden.

 

Die Stadt Oberhausen wurde als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der derzeit laufenden Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Transportleitung „Delta Rhine Corridor – DRC“ für Kohlendioxid (CO2) zur Stellungnahme aufgefordert. Die Beteiligung erfolgt auf Grundlage des § 15 Abs. 3 ROG. Danach sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig zu beteiligen und erhalten Gelegenheit, zu den Verfahrensunterlagen Stellung zu nehmen.

Der Untersuchungsraum des Vorhabens umfasst u.a. das Stadtgebiet Oberhausen und ist damit von der raumordnerischen Untersuchung und der Prüfung der verschiedenen Trassenkorridore berührt.

 

Für Nordrhein-Westfalen bestimmt § 32 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG), dass die jeweils zuständige Regionalplanungsbehörde für die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung zuständig ist. Im vorliegenden Verfahren führen die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln sowie der Regionalverband Ruhr eine gemeinsame Raumverträglichkeitsprüfung durch.

 

Die Vorhabenträgerin, die Open Grid Europe GmbH (OGE), hat die Verfahrensunterlagen am 1. September 2026 digital eingereicht und die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Die öffentliche und behördliche Beteiligung lief vom 25. September 2026 bis einschließlich 26. Oktober 2026. Bereits im Anschreiben wurde der Hinweis erteilt, dass eine Fristverlängerung nicht gewährt werden kann.

 

Die Raumverträglichkeitsprüfung trifft noch keine abschließende Entscheidung über den konkreten Leitungsverlauf. Das Ergebnis wird als gutachterliche Stellungnahme festgestellt und ist im anschließenden Zulassungsverfahren als sonstiges Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen. Eine eigenständige Anfechtung des Ergebnisses der Raumverträglichkeitsprüfung ist nach § 15 Abs. 6 ROG nicht vorgesehen; eine Überprüfung erfolgt grundsätzlich erst im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung.

An die Raumverträglichkeitsprüfung schließt das für das Vorhaben erforderliche Zulassungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) an. Erst in diesem nachfolgenden Verfahren wird die konkrete Leitungsführung auf Grundlage der dann vorliegenden Planung verbindlich festgelegt.

 

Für die Stadt Oberhausen besteht im laufenden Verfahren insbesondere die Möglichkeit, kommunale Belange und bestehende bzw. geplante Nutzungen in die raumordnerische Bewertung einzubringen. Grundsätzlich hat die Verwaltung beanstandet, dass eine politische Meinungsbildung und Beratung auf Basis der Einschätzungen der betroffenen Stellen nicht möglich war (siehe Bewertung der Verfahrensinhalte Anlage 2, Stellungnahme der Verwaltung).  

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Anlagen

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